200 hätten gewünſcht, daß für die Hausbeſitzer noch mehr hätte herauskommen können; aber wir ſind durch unſere Freunde, die der Kommiſſion angehört haben, unterrichtet worden, daß es eben nicht möglich war, ein Mehr herauszuholen, und daß wir uns deshalb mit dem, was die Vorlage vorläufig gebracht hat, auch vorläufig beſcheiden wollen. Meine Herren, daß dabei immerhin noch etwas herauskommt, erſehe ich aus der Höhe derjenigen Summe, die für zweite Hypotheken die Stadt Schöneberg fort⸗ gegeben hat, deren Inſtitut doch im ganzen in ähn⸗ licher Weiſe aufgebaut iſt wie das unſrige. Das In⸗ ſtitut hat im vorigen Jahre, als es zu arbeiten be⸗ gann, 592 000 ℳ an zweiten Hypotheken fortgegeben, und nach einer Nachricht, die ich hier in einem Blatt geleſen habe, ſind in den erſten drei Monaten dieſes Jahres 989 000 M. an zweiten Hypotheken fort⸗ gegeben worden. Das iſt immerhin eine ganz ſtatt⸗ liche Summe und liefert den Beweis, daß ſich Haus⸗ beſitzer gefunden haben, die auch den Zweck dieſes Vereins benutzen wollen. Meine Herren, ich möchte zum Schluß die Frage ganz allgemein aufwerfen: was wollen wir denn mit dieſer ganzen Einrichtung bezwecken? Wir wollen bezwecken, daß diejenigen Leute, die zweite Hypo⸗ theken auf Häuſer fortgeben, wieder Vertrauen be⸗ kommen, ſie fortzugeben, und wir wollen eine In⸗ ſtitution ſchaffen, durch die ein Teil der Hausbefttzer unſerer Stadt ſich ſeine zweiten Hypotheken beſorgen kann. Einem kleineren Teil unſerer Beſitzer, den mittleren und beſſer ſituierten, wird es gelingen, auf dieſe Weiſe eine Hypothek zu bekommen. Und wenn es auch nur etwas Beſcheidenes iſt, was damit er⸗ reicht wird, ſo wollen wir uns, wie ich vorhin ſchon ſagte, jedenfalls damit zurzeit zufrieden geben. (In der Abſtimmung werden die Abänderungs⸗ anträge der Stadw. Dr Genzmer und Gen. und Meyer zu § 14, 22 und 24 mit großer Mehrheit angenommen und der Antrag der Stadw. Dr Genz⸗ mer und Gen. zu § 21, der ſich auf die Zahl der Auf⸗ ſichtsratsmitglieder bezieht, abgelehnt. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt im übrigen mit großer Mehr⸗ heit, wie folgt: A. Die Stadtgemeinde Charlottenburg erklärt ſich bereit, bis zu einer Höhe von 20 Millionen Mark die Garantie für Schuldverſchreibungen (Pfandbriefe) eines Hypothekenbankvereins zu übernehmen, der auf Grund der abgedruckten neuen Faſſung der Satzung und Schätzungs⸗ ordnung (Druckſeiten 183—202) gegründet wird, ſobald dieſem Verein mindeſtens 100 Mitglieder beigetreten ſind. Die zur Zahlung der Pfandbriefzinſen erforderlichen Beträge ſchießt die Stadtgemeinde nötigenfalls vor. Sobald der Hypothekenbankverein mit der Ausgabe von Pfandbriefen beginnt, iſt von der Stadt eine eigene Sicherheitsrücklage für die Garantieübernahme in der Weiſe anzuſammeln, daß alljährlich ein Betrag von 1% des Nenn⸗ wertes der in jedem Jahre neu begebenen Pfandbriefe zu dieſem Zwecke aus ſtädtiſchen Mitteln zurückgeſtellt wird mit der Maßgabe, daß die Geſamtrücklage niemals 5% des Nenn⸗] wertes der insgeſamt umlaufenden Pfand⸗ briefe überſteigt. Die Stadtverordnetenverſammlung ermächtigt den Magiſtrat, ſofern die ſtaatlichen Aufſichts⸗ Sitzung vom 20. Mai 1914 behörden einer ſolchen Regelung zuſtimmen, dem Abſatz 2 des § 2 der Satzung des Hypothe⸗ kenbankvereins folgenden Zuſatz zu geben: Von dieſer Vorſchrift darf Befreiung ge⸗ währt werden, wenn und ſolange die ſtädtiſche Sparkaſſe in Charlottenburg Gläubigerin der Hypothek iſt. C. Die eingegangenen Zuſchriften ſind hierdurch erledigt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Er⸗ weiterung der Volksbadeanſtalt Krummeſtraße. — Druckſachen 120, 133. Ich möchte bemerken, daß zu dieſem Punkt ein Antrag eingegangen iſt, der folgendermaßen lautet: Wir beantragen: Ia wird geſtrichen, in Punkt 1I werden die Worte: „für die Wellen⸗ badanlage und“ geſtrichen. Ich bemerke hierzu, daß die Antragſteller, nämlich die Herren Kollegen Erdmannsdörffer, Neukranz, Gutt⸗ mann, Otto, Schwarz, Ruß und Dunck jedenfalls von der Annahme ausgehen, daß in der Abſtimmung zu⸗ nächſt die Vorſchläge des Ausſchuſſes behandelt werden werden. Es empfiehlt ſich, auch ſo vorzu⸗ gehen, obgleich die Magiſtratsvorlage eigentlich der weitergehende Vorſchlag iſt. Da aber die Magiſtrats⸗ vorlage eine Trennung in einzelne Poſitionen nicht zuläßt, ſo werde ich ſo verfahren. Es können dann alſo dieſe Anträge beſonders zur Abſtimmung kommen. Berichterſtatter Stadtw. Jaſtrow: Meine Herren! Der Ausſchuß hat ſich mit der Vorlage eingehend be⸗ ſchäftigt. Er hat die Aenderungen im Bauentwurf gegenüber dem Vorentwurf genehmigt. Es handelt ſich da um eine veränderte Anordnung der Auskleide⸗ zellen für das große Schwimmbad, dann um die Trennung des Naß⸗ und Trockenganges zum Schwimmbad und die dadurch notwendige Verbreite⸗ rung der Auskleideräume. Mit allen dieſen Aende⸗ rungen hat ſich der Ausſchuß einſtimmig einver⸗ ſtanden erklärt und die dadurch entſtehenden Mehr⸗ koſten von 30 000 ℳ genehmigt. Ferner hat ſich auch der Ausſchuß mit der Aende⸗ rung der Räume für die Maſchinenanlage gegenüber dem Vorentwurf einverſtanden erklärt. Die Mehr⸗ koſten, die dadurch entſtehen, betragen 20 000 ℳ, ſo daß alſo die baulichen Veränderungen zuſammen einen Mehrbetrag von 50 000 ausmachen. Nach früheren Beſchlüſſen war bei den Bädern die Verabreichung von Medizinalbädern ausge⸗ ſchloſſen worden. Der Ausſchuß hat ſich auf den⸗ ſelben Standpunkt geſtellt und hat, nachdem die ſach⸗ verſtändigen Aerzte im Ausſchuß ihre Anſicht aus⸗ geſprochen hatten, erklärt, daß auch die elektriſchen Lichtbäder zu den mediziniſchen Bädern gehören. Deswegen war der Ausſchuß auch hier einſtimmig der Anſicht, daß elektriſche Lichtbäder nicht eingerichtet werden ſollen. Eine längere Diskuſſion entſpann ſich, da hier eine ſehr verſchiedene Auffaſſung in den Anſichten der Ausſchußmitglieder zutage trat, in bezug auf die Einrichtung des Wellenbades. Bei den früheren Be⸗ ratungen iſt die Beſchlußfaſſung über die Einrichtung