210 zur Erſchließung des ehemaligen Oppenheimſchen Ge⸗ ländes 17 000 ℳ. Das ſind ſchon zuſammen 96 000 ℳ. Wenn dazu noch die kleineren Be⸗ träge kommen, die ja ſowieſo fortgeſetzt aus dem Dis⸗ poſitionsfonds entnommen werden müſſen, bis jetzt in Höhe von 18 000 ℳ, ſo ergibt ſich das Reſultat, daß jetzt bereits aus dem Dispoſttionsfonds 114 000 %ℳ entnommen ſind und nur noch zirka 85 000 %J ver⸗ fügbar bleiben. Es mag ferner darauf hingewieſen werden, was auch ſeitens des Magiſtratsvertreters im Ausſchuß ge⸗ ſchah, daß ein unerwarteter Ausfall an Gemeindeein⸗ kommenſteuern in Höhe von 24 000 ℳ dadurch ent⸗ ſteht, daß die Stadt infolge eines Urteils des Bezirks⸗ ausſchuſſes, das ſich auf ein Urteil des Oberverwal⸗ tungsgerichts ſtützt, an die große Berliner Straßen⸗ bahn etwa 24 000 ℳ für die letzten Jahre wieder zu⸗ rückzahlen muß. Da man ferner daran denken muß, daß der Dispoſitionsfonds in den vergangenen Jahren nicht nur weſentlich höher als diesmal bemeſſen war, ſondern abgeſehen hiervon auch noch weitere Ueberſchrei⸗ tungen ſtattgefunden haben und ſtattfinden mußten, ſo konnten ſich die Mitglieder des Ausſchuſſes allerdinas nicht der Tatſache verſchließen, daß nach Entnahme dieſer außergewöhnlich und unerwartet großen Beträge aus dem Dispoſitionsfonds ſein Beſtand jetzt in der Tat viel zu klein iſt, um dem Bedürfnis dieſes Etats⸗ jahres zu genügen. Sie haben ja auch heute wieder Veranlafſung, aus dem Dispoſitionsfonds einen Be⸗ trag von 8000 ℳ für die Anlage eines Friedhofes für das Waldhaus Charlottenburg in Sommerfeld zu be⸗ willigen, und ſo iſt es höchſt wahrſcheinlich, daß im Laufe des Etatsjahres weitere Beträge aus dem Dis⸗ poſttionsfonds entnommen werden, was ja nie ver⸗ mieden werden kann. So hat denn die große Mehrzahl der Mitglieder des Ausſchuſſes nahezu einſtimmig dieſer Tatſache Rech⸗ nung tragen müſſen. Sie mußte deshalb dem Magi⸗ ſtratsantrag zuſtimmen bzw. Ihnen hiermit empfehlen, den Magiſtratsantrag anzunehmen, weil die Mitglie⸗ der des Ausſchuſſes meinten, die Verantwortung da⸗ für nicht übernehmen zu können, den Dispoſitionsfonds in dieſem geringen Betrage, der nun noch übrig bleibt, beſtehen zu laſſen. Ich habe demnach den Auftrag, Ihnen im Namen des Ausſchuſſes zu empfehlen, der urſprünglichen Magiſtratsvorlage, dem Dispoſitions⸗ fonds 137 000 ℳ zuzuführen, zuzuſtimmen. Vorſteher Dr Frentzel: Meine Herren! Es iſt jetzt %27 Uhr; wir könnten mit den Wahlen be⸗ ginnen. Ich darf aber Ihr Einwerſtändnis voraus⸗ ſetzen, daß wir erſt dieſe Nummer der Tagesordnung erledigen und dann die Wahlen vornehmen. Sie ſind damit einverſtanden. Dann wollte ich mitteilen, daß zu dieſem Punkte der Tagesordnung folgender Antrag eingegangen iſt: Wir beantragen, die Müllabfuhrgebühr pro 1914 um 0,1 % herabzuſetzen und den Dispofi⸗ tionsfonds nur um 63 000 ℳ zu erhöhen. Granitza, Dr. Byk, Dr. Genzmer, Weiſe, Rieſen⸗ berg, Neumann, Wengke. Stadtv. Dr Byk: Meine Herren! Meine Freunde haben in der Fraktion einſtimmig beſchloſſen, dem Vorſchlage des Ausſchuſſes nicht zu folgen, und bitten Sie, nach unſerem Antrage beſchließen zu wollen, d. h. die Müllgebühr um 0,1% herabzuſetzen und den Dis⸗ poſitionsfonds nur um 63 000 ℳ zu erhöhen. Sitzung vom 10. Juni 1914 1 Als im Laufe des Winters bekannt wurde, daß die Kanaliſationsgebühr eine Erhöhung erfahren ſollte, daß dadurch die Grundbeſitzer in ihren Aus⸗ gaben eine neue Belaſtung erhalten ſollten, erhob ſich in allen Kreiſen eine arge Mißſtimmung. Sie wiſſen, daß ſowohl an den Magiſtrat wie an die Stadwerord⸗ netenverſammlung Petitionen des Inhalts ergangen ſind, es doch bei dem alten Satze der Kanaliſations⸗ gebühr zu belaſſen. Es wurde jedoch der Beweis ge⸗ führt, daß das nach unſerem Ortsſtatut nicht möglich iſt, weil ein Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben bei der Kanaliſationsverwaltung ſtattfinden muß. Es mußte alſo dieſe Abgabe entſprechend erhöht werden. Ich erinnere aber daran, daß bei der Etats⸗ beratung Herr Kollege Wöllmer den Ausſpruch getan hat: „Wir“ — d. h. doch die liberale Fraktion — „wollen dokumentieren, daß wir keinesfalls geſonnen ſind, dem Haus⸗ und Grundbefttz weitere Laſten auf⸗ zuerlegen.“ Im Etatsausſchuß wurde nun von einem Mit⸗ glied der liberalen Fraktion zum Ausdruck gebracht, daß der Grundbeſitz keineswegs in dieſem Jahre belaſtet werden dürfe und daß, wenn auch ſchon die Kanaliſationsgebühr erhöht werden müßte, an einer anderen Stelle eine Erniedrigung der Abgaben einzutreten hätte. Es war zunächſt in Vorſchlag gebracht worden, die Grundſteuer herabzuſetzen. Ich machte dann den Abänderungsvorſchlag, die Müllgebühr zu ermäßigen, weil ja an dieſer Stelle eher ein Ausgleich ſtattfinder als bei der Grundſteuer. Im Laufe der Erats⸗ beratung ſtellte ſich jedoch heraus, daß bei anderen Poſitionen Erſparniſſe nicht möglich waren, und noch in der letzten entſcheidenden Etatsausſchußberatung kam zum Ausdruck, daß ein Aequivalent für die Er⸗ höhung der Kanaliſationsgebühr geſchaffen werden ſollte, wenn eben die Möglichkeit beſtände, an anderer Stelle neue Einnahmen zu erzielen. Das war nicht möglich, und ſo haben wir uns alle damit zufrieden gegeben, daß die Kanaliſationsgebühr erhöht wird, ohne daß an anderer Stelle für den Grundbeſitz eine Erleichterung ſtattfindet. Als nun in der Oeffentlichkeit bekannt wurde, daß einerſeits die Kanaliſationsgebühr erhöht wurde und andererſeits auch die Kommunalſteuern auf 110% heraufgeſetzt wurden, erhob ſich eine arge Miß⸗ ſtimmung, und einer unſerer älteſten Stadtverord⸗ neten ſagte: „Man kann ſich ja gar nicht mehr auf die Straße begeben, ohne daß man angeſprochen wird und Vorwürfe darüber bekommt, daß nun eine der⸗ artige Belaſtung einmal der Bürger im allgemeinen mnt dann auch im beſonderen der Grundbeſitzer ein⸗ 1itt.“ Nun wurde bekannt, daß die Provinzialſteuern eine Ermäßigung um 137 000 ℳ erfahren würden: das war noch vor dem 1. April. So war es ganz natürlich, daß ſowohl die Mitglieder der liberalen Fraktion wie auch meine Freunde den Antrag ſtellten, nun dieſe Erſparnis dem Grundbeſitz zugute kommen zu laſſen. Die liberale Fraktion brachte den Antrag ein, die Müllgebühr um 0,1% herabzuſetzen, und wir beantragten, ſie um 0,15% zu erniedrigen. Das wurde natürlich den Hausbeſitzern bekannt, und ſie beruhigten ſich einigermaßen in der Hoffnung, daß die Stadtverordnetenverſammlung in dieſem Sinne beſchließen würde. zetzt aber hat der Ausſchuß — ich gebe zu: nicht gern, aber er hat es doch getan — beſchloſſen, den (Grundbeſitz auch in dieſem Jahre nicht zu entlaſten,