212 wird, ſo werden auf der einen Seite die 75 000 von allen Bürgern der Stadt getragen, während die 75 000 ℳ, die wir heute als Müllgebühr erheben, von einem kleineren Teil der Bürger gezahlt werden. Das ſehe ich für meinen Teil nicht als eine gerechte Kommunalpolitik an, und ich be⸗ daure das Verhalten der liberalen Fraktion um ſo mehr, als ſich dieſelbe anfänglich voll und ganz auf unſern Standpunkt geſtellt hat. Ich für meine Perſon muß Herrn Kollegen Dr Byk darin recht geben, daß es nur eine platoniſche Liebe für den Hausbeſitz iſt, wenn man ſagt: ja, wir hätten nichts dagegen, die Gebühr um ¼% herunter⸗ zuſetzen, aber wir bedauern lebhaft, es nicht tun zu fönnen. Wir halten es für gerechter und auch für liberaler, daß man nicht einen kleineren Teil unſerer Bürger belaſtet, um eventuell die große Maſſe nicht belaſten zu müſſen. Wir haben es ja in der Hand, den Dispoſitionsfonds nicht allzu ſtark in Anſpruch zu nehmen. Man iſt uns ja alle Augenblicke mit Vorlagen gekommen, die wir durchaus nicht zu be⸗ willigen brauchten. Wenn wir nach der Richtung hin ſparſam ſein müſſen, ſo wird das vielleicht ein Vor⸗ zug unſerer Finanzwirtſchaft ſein. Ich ſtelle mich alſo auf den Standpunkt des Herrn Kollegen Dr Byk, und wir werden auch in dieſem Sinne votieren. Wir wollen in keiner Form demon⸗ ſtrieren, daran liegt uns gar nichts, ſondern wir wollen nur Gerechtigkeit. (Stadtv. Meyer: Und Ihr Fraktionsvorſitzender?) Stadtv. Klick: Meine Freunde halten ja auch die Müllabfuhrgebühren, wie ſie jetzt erhoben werden, für viel zu hoch; aber deswegen könnten ſie ſich doch nicht entſchließen, die erſparten Provinzialſteuern zur Ermäßigung der Müllabfuhrgebühren zu ver⸗ wenden, ſondern ſie haben ſich, da der Dispoſitions⸗ fonds in dieſem Jahre außerordentlich ſchwach dotiert iſt, dahin entſchieden, dieſen Betrag voll und ganz dem Dispoſitionsfonds zuzuführen. Stadtv. Wöllmer (Schlußwort): Meine Herren! Als Berichterſtatter habe ich inbezug auf die Aeuße⸗ rungen des Herrn Kollegen Neumann nur noch auf folgendes aufmerkſam zu machen. Wenn Herr Kollege Neumann von einem Konflikt und davon ſprach, daß ein einmütiger Beſchluß der Stadwerordnetenver⸗ ſammlung die Haltung des Magiſtrats zu ändern ge⸗ eignet wäre, ſo habe ich, was ich vielleicht nicht ge⸗ nügend hervorgehoben habe, jetzt noch darauf hin⸗ zuweiſen, daß drei offizielle Magiſtratsbeſchlüſſe vor⸗ liegen: erſtens der urſprüngliche Antrag vom 4. März, zweitens der Beſchluß des Magiſtrats vom 12. März: „Der Magiſtrat hält ſeinen früheren Be⸗ ſchluß, 0,9% als Gebühr zu erheben, aufrecht und iſt der Meinung, daß allein ſchon aus formellen Gründen eine Abänderung des diesbezüglich beſtehenden Ge⸗ meindebeſchluſſes zurzeit nicht mehr möglich iſt“ —, und drittens hat am 16. April der Magiſtrat erneut be⸗ ſchloſſen, an der Erhebung der Müllabfuhrgebühr in Höhe von 0,9% des Gebäudenutzungswertes feſt⸗ zuhalten. Aus dieſen Tatſachen hat die Mehrheit des Ausſchuſſes die Folgerung ziehen müſſen, daß der Magiſtrat, nachdem er zweimal einen derartigen Beſchluß gefaßt hat, daran feſthält und ſeine Stellung⸗ nahme nicht mehr ändert. Ob der Majorität der Stadtverordnetenverſammlung das angenehm oder unangenehm iſt, iſt eine andere Frage. Sitzung vom 10. Juni 1914 Stadtv. Meyer (perſönliche Bemerkung): Herr Kollege Neumann hat gemeint, ich hätte mich ſo aus⸗ gelaſſen, als verlangten die Freunde des Herrn Neu⸗ mann ein Douceur für Hausbeſitzer. Ich ſtelle feſt, daß aus meinen Ausführungen eine Grundlage für dieſe Unterſtellung keineswegs zu entnehmen geweſen iſt. Stadtv. Neumann (perſönliche Bemerkung): Ich habe die Ausführungen des Herrn Kollegen Meyer ſo verſtanden; das Stenogramm wird es ja ergeben, daraus werden wir es ja erſehen. (Die Verſammlung lehnt den Antrag der Stadt⸗ verordneten Granitza und Genoſſen ab und beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes, wie folgt: Der Dispoſitionsfonds für 1914 — Ordi⸗ narium I1—12—1 — wird aus den beim Or⸗ dinarium XIV — 11 — 1 — Provinzial⸗ ſteuern — erſpart bleibenden Mitteln um 137 000 ℳ verſtärkt.) Vorſteher Dr Frentzel: Meine Herren! Wir gehen jetzt zu Punkt 7 der Tagesordnung zurück: Wahl von 7 unbeſoldeten Stadträten für die Wahl⸗ zeit vom 1. Januar 1915 bis 31. Dezember 1920. Zu Wahlaufſehern ernenne ich die beiden Bei⸗ ſitzer, Herrn Kollegen Dr Genzmer und Herrn Kol⸗ legen Ruß. § 32 der Städteordnung, nach welchem ſich die Wahl regelt, lautet: Für jedes zu wählende Mitglied wird be⸗ ſonders abgeſtimmt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel. Wird die abſolute Stimmen⸗ mehrheit nicht erreicht, ſo werden diejenigen vier Perſonen, auf welche die meiſten Stimmen gefallen ſind, auf eine engere Wahl gebracht. Wird auch hierdurch die Stimmenmehrheit nicht erreicht, ſo findet unter denjenigen zwei Perſonen, welche bei der zweiten Abſtimmung die meiſten Stimmen erhalten haben, eine engere Wahl ſtatt. Bei Stimmengleichheit ent⸗ ſcheidet das Los. Ich bitte nunmehr die Herren, die ausgelegten Stimmzettel zu beſchreiben, und teile weiter mit, daß die Stadträte Bernhard Meyer, Schliemann, Caſſtrer, Sachs, Dr Penzig, Dr Spiegel und Dr Röthig aus⸗ ſcheiden. Wir wählen zunächſt den Erſatzmann für den ausſcheidenden Stadtrat Bernhard Meyer. (Die Wahl erfolgt. Das Ergebnis wird ermittelt.) Meine Herren, es ſind 55 Zettel abgegeben worden. Davon lauten 51 auf Herrn Stadtrat Bern⸗ hard Meyer, 3 Zettel waren unbeſchrieben, alſo un⸗ gültig, und 1 Zettel lautet auf Herrn Stadtv. Zander. (Heiterkeit.) Herr Stadtrat Bernhard Meyer iſt alſo für die Zeit vom 1. Januar 1915 bis zum 31. Dezember 1920 wieder zum unbeſoldeten Stadtrat gewählt worden. Wir kommen nun zur Erſatzwahl für den aus⸗ ſcheidenden Stadtrat Schliemann. (Die Wahl erfolgt. Das Ergebnis wird ermittelt.)