220 Kirchenbau als für eine Verwertung der Bauſtelle als Wohnbau zu verwenden. Selbſtverſtändlich habe ich nicht im Sinne gehabt, daß etwa der Bauplatz an der Kuno⸗Fiſcher⸗Straße für ſtädtiſche Zwecke reſerviert wird. Ich bin auch der Anſicht, ihn möglichſt ſchnell an irgendeinen Privaten zu verkaufen und ihn mit einem entſprechenden vier⸗ oder fünfſtöckigen Gebäude bebauen zu laſſen. Durch den Tauſch gewinnen wir den Vorteil, daß die zirka 500 Quadratruten, die vom Parkgelände abgetrennt und bebaut werden ſollen, einen außerordent⸗ lich günſtigen architektoniſchen Abſchluß durch den Kirchenbau erhalten und daß die Kirche im Städtebild von drei Seiten, von der neu angelegten Straße, die dort auf dem Bild zu ſehen iſt, vom Kuno⸗Fiſcher⸗Platz und auch vom Lietzenſee aus überſehen wird. Es kommt noch dazu, daß ſich das Langſchiff der Kirche hinter eine der ſchönſten Baumgruppen ſchieben kann, während ein Privatgebäude direkt durch die zu dicht ſtehenden Bäume geſchädigt würde. Der Austauſch erfolgt derart, daß ein Vorteil für die Kirchengemeinde auf keinen Fall dabei herauskommen kann. Ich möchte anheimgeben, ob Sie unter dieſen Um⸗ ſtänden bei der Ausſchußberatung bleiben oder nunmehr davon abſehen wollen. Der letztere Fall wäre für die Kirche ein Vorteil; denn ſie wartet darauf, den Bau endlich ausſchreiben zu können. Ich bin durch mein Eingreifen ſchuld daran, daß ſich die Sache ſo lange verzögert hat. Stadtv. Wenzke: Meine Herren! Auch ich möchte im Namen meiner Freunde erklären, daß wir uns nicht abſolut gegen eine Ausſchußberatung wenden wollen, aber auch ſehr dafür zu haben wären, daß die Vorlage des Magiſtrats ſofort ver⸗ abſchiedet wird. Der Bauplatz iſt für die ſtädtebauliche Ent⸗ wicklung der Lietzenſeegegend nicht gerade ohne Be⸗ deutung. Es wird dafür Gewähr geleiſtet, daß ſich als Abſchluß der Häuſerkuliſſe an der Herbartſtraße eine Kirche erhebt, die außerordentlich geeignet iſt, einen günſtigen Eindruck hervorzurufen, wie kein anderes Gebäude, alſo auch ein Wohnhaus, ihn zu ermöglichen imſtande wäre. Herr Kollege Jolenberg hat behauptet, die Grundeigentumsdeputation hätte die Vorlage des Magiſtrats aus wirtſchaftlichen Gründen zurückge⸗ wieſen. Ja, meine Herren, wenn ich Ihnen die wirtſchaftlichen Ergebniſſe vorführe, dann müſſen Sie ſicher alle zu dem Reſultat kommen, daß die Stadtgemeinde dabei einen günſtigen Tauſch macht. Das einzutauſchende Grundſtück ſowie das jetzige haben eine Grundfläche von je 1664 qm. Der Preis bei dem alten Grundſtück, das die Kirche jetzt beſitzt, iſt mit 1575 ℳ pro Quadratrute laut Kaufvertrag be⸗ rechnet, das macht 184 000 ℳ, während das neu zu er⸗ werbende Grundſtück von der Stadtgemeinde mit 1030 ℳ pro Quadratrute taxiert iſt, was einen Ge⸗ ſamtpreis von 121 000 ℳ ausmacht. Ich möchte jedoch hierzu bemerken, daß mir die Taxe für das ſtädtiſche Grundſtück zu niedrig erſcheint. Wie man da noch von t Gründen ſprechen kann, iſt mir nicht ar. Meine Herren, Sie müſſen dabei jedoch be⸗ denken, daß das Grundſtück am Kuno⸗Fiſcher⸗Platz fünfgeſchoſſig bebaut werden kann, während das ein⸗ zutauſchende Grundſtück nur viergeſchoſſig bebaut werden darf, was für den Bau einer Kirche ohne Nachteil iſt, ja vom ethiſchen Geſichtspunkt betrachtet, für den Anſchluß an die Nachbargebäude ſogar von Vorteil iſt. Darin liegt gerade der Wert, daß wir Sitzung vom 10. Juni 1914 Käufer finden, die ihre Grundſtücke am Lietzenſee nur viergeſchoſſig auszunutzen beſtrebt ſind und fünf⸗ geſchoſſig auch nicht bauen dürfen. Das iſt eine we⸗ ſentliche Einſchränkung, die den Verkauf der Grund⸗ ſtücke zum mindeſten erſchweren würde. Ich bitte Sie daher, die Vorlage nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats ohne weitere Ausſchußberatung anzunehmen. Stadtv. Harniſch: Ich wollte nur etwas richtig ſtellen, nämlich daß in der Grundeigentumsdeputation etwa von dem Standpunkt aus gerechnet worden iſt, daß die Stadt ſo und ſoviel beſſer wegkäme. Das iſt nach meiner Anſicht in der Grundeigentumsdeputation nicht der Fall geweſen. Die Terrains liegen ſo, daß ſich weder der eine noch der andere Teil darüber freuen kann, daß er einen guten Tauſch gemacht hat. Ich glaube, die Grundeigentumsdeputation iſt dieſer Anſicht geweſen; ich perſönlich wenigſtens bin ganz ſicher dieſer Meinung. Dann wollte ich nur noch erwähnen, daß auch in der Grundeigentumsdeputation die Wage ſehr lange geſchwankt hat, ob man ſich ſo oder ſo entſcheiden ſolle. Gegen die Einſetzung des Ausſchuſſes habe ich an ſich nichts einzuwenden; ich halte ſie jedoch nicht für nötig. (Die Verſammlung lehnt die von dem Stadtv. Jolenberg beantragte Einſetzung eines Ausſchuſſes ab und beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats: zu dem Austauſch des dem Berliner Stadt⸗ ſynodal⸗Verband gehörigen Grundſtücks Kuno⸗ Fiſcher⸗Platz Nr. 2 und Kuno⸗Fiſcher⸗Straße Nr. 8 (Charlottenburg Bd. 274 Nr. 8981) in der Größe von 1664 am gegen ein gleich großes Grundſtück aus dem ſtädtiſchen Gelände zwiſchen Lietzenſee und Herbartſtraße ſüdlich der Neuen Kantſtraße (Charlottenburg Bd. 178 Blatt Nr. 6144) die Zuſtimmung zu erteilen, und zwar mit der Maßgabe, daß a) die genauere Begrenzung des Tauſchgrund⸗ ſtücks dem Magiſtrat vorbehalten bleibt, 5) die Bebauung nach Plänen auszuführen iſt, die vom Magiſtrat genehmigt ſind.) Vorſteher Dr Frentzel: Wir kommen zu Punkt 17: Vorlage betr. Aenderung der Verträge über den Ankauf von Teilen der Jungfernheide. Druckſache 158. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats: die Zuſtimmung zu folgenden Vereinbarungen mit dem preußiſchen Forſtfiskus zu erteilen: 1. Die Verpflichtung der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg aus § 7 des Vertrages mit dem Forſtfiskus vom 18. Juni/1. Juli 1904 über den Ankauf eines Teiles der Jungfernheide in einer Größe von etwa 184 ha, das ange⸗ kaufte Gelände als Volkspark anzulegen und dauernd zu unterhalten, ſoll auf die von der Stadtgemeinde nachträglich anderweit erwor⸗ benen Mäckritzwieſen mit einer Geſamtfläche von 16,3 ha ausgedehnt werden. Dagegen wird die in § 7 unter Nr. 1 desſelben Ver⸗ trages vorgeſehene Befugnis der Stadtge⸗ meinde zur freien Veräußerung von “% des angekauften Teiles der Jungfernheide mit rd. 23 ha um die Geſamtfläche der Mäckritz⸗ wieſen von 16,3 ha erweitert, ſo daß die Stadtgemeinde befugt ſein ſoll, rd. 39,3 ha von der Geſamtfläche des angekauften Teiles