Sitzung vom 24. Juni 1914 hin berechtigt, wenn man bedenkt, daß die Räume jederzeit dem Krankenhauſe im ganzen werden zugute kommen können. Sie ſehen jedenfalls, meine Herren, daß man ſich bei dieſem Pavillon mit ſeinen recht verſchieden⸗ artigen Zwecken noch in einer gewiſſen Unſicherheit über die wirkliche dauernde Ausnutzung der Räume befindet. Aber die Koſten, die künftig dauern d ihm erwachſen werden, können nicht beträchlich ſein. Vielmehr beſtehen die weſentlichen in der baulichen Herſtellung, ſowie in der Anſchaffung von Apparaten — das letztere iſt gewiß keine geringfügige Aus⸗ gabe —, während der Betrieb relativ billig ſein wird, weil, wie ſchon geſagt, hoffentlich das neu anzu⸗ ſtellende Perſonal ſehr gering ſein und weil eben keine ſtationäre Behandlung von Kranken dort ſtatt⸗ finden wird. Allerdings wird die Inſtandhaltung der Apparate manche Koſten machen und das Konto für Erneuerung von Röntgenröhren uſw. gewiß nicht un⸗ beträchlich ſein. Was die Röntgenbehandlung betrifft oder viel⸗ mehr da auch Radiumbehandlung ſtattfinden ſoll —, die „Strahlenbehandlung“ in dieſem neuen Inſtitut, ſo iſt im Ausſchuß gleichzeitig erwogen wor⸗ den, ob nicht das im Krankenhauſe bereits vor⸗ handene Röntgeninſtitut entweder den Zwecken, die im neuen Pavillon erreicht werden ſollen, mit dienſtbar gemacht werden kann, oder ob es ſich nicht empfiehlt, dieſes Röntgeninſtitut von dort in das neue Haus zu verlegen. Daß dies aus vielen Grün⸗ den zweckmäßiger und billiger wäre, ergibt eine ganz einfache Erwägung: die Apparate brauchten, zum Teil wenigſtens, nicht doppelt angeſchafft zu werden, die Reparaturen könnten verbilligt werden und die in der Strahlenbehandlung beſonders geübten Aerzte würden es leichter haben, wenn ſie an einem Orte tätig ſein können. Deswegen hat der Ausſchuß, der ſonſt an den Koſten des Voranſchlages nichts Weſentliches hat ab⸗ ſtreichen können — er empfiehlt Ihnen, wie Sie aus Nummer 1 des Ausſchußbeſchluſſes erſehen, lediglich bei den Gartenanlagen einen Abſtrich von 3000 ℳ, ſo daß eine Geſamtſumme von 333 000 ℳ gegenüber den vom Magiſtrat vorgeſchlagenen 336 000 ℳ zu gewärtigen ſein würde —, nach langer Beratung doch in beſtimmter Weiſe ernſt Stellung dazu nehmen zu müſſen geglaubt, ob die Doppeleinrichtung von Rönt⸗ geninſtituten wirklich im Intereſſe des Krankenhauſes und der ganzen künftigen Verwaltung des neuen Pavillons liegt, und empfohlen, dieſe Frage noch einmal gründlich zu erwägen. Betrachten Sie die Reſolution des Ausſchuſſes nicht als eine bloß papierne Reſolution! Nach dem Eindruck, den ich von den Verhandlungen des Ausſchuſſes gehabt habe, möchte ich an den Magiſtrat die ernſte Bitte richten, bezüg⸗ lich dieſes Punktes nochmals ſehr ſorgfältige Erwägun⸗ gen anzuſtellen oder durch die Krankenhausdeputation anſtellen zu laſſen. Freilich wird mit der Ausführung des vorgeſchlagenen Pavillons etwas gedrängt, und zwar weil ſich aus bautechniſchen Gründen Vorteile ergeben würden, wenn jetzt, wo der benachbarte ſo⸗ genannte Klaſſenpavillon errichtet wird, gleichzeitig mit den Vorarbeiten für dieſen neu zu ſchaffenden Pavillon begonnen würde. Aber unter dieſen bau⸗ techniſchen Gründen ſollte man nicht die Erwägung leiden laſſen, ob ſich hinſichtlich der Einrichtung des Röntgeninſtituts nicht eine Beſſerung gegen den bis⸗ herigen Vorſchlag ermöglichen ließe. Es iſt ohnehin ſowohl im Ausſchuß wie auch früher in der Kranken⸗] A 229 hausdeputation geſagt worden, daß die Verwal⸗ tung ſelbſt für ſeine gegenwärtigen Zwecke an dem ſchon beſtehenden Röntgeninſtitut eine Erweiterung beabſichtige. Aus allen dieſen Gründen wird, glaube ich, der Magiſtrat ernſten Anlaß haben, der Frage des Röntgeninſtituts ſeine beſondere Aufmerkſam⸗ keit zuzuwenden. Stadtv. Dr. Feilchenfeld: Meine Herren! Ich glaube auch, daß wir nach den Ausführungen des Herrn Referenten den Anträgen zuſtimmen ſollen. Ich möchte aber doch ausdrücklich noch einmal be⸗ tonen, daß die Reſolution, die ich Ihnen ebenfalls wie der Herr Referent zur Annahme empfehle, vom Magiſtrat wirklich eingehend berückſichtigt werde. Wenn wir heute dieſen Anträgen ohne weiteres zuſtimmen, ſo geſchieht es aus dem Grunde, den der Herr Referent ſchon angeführt hat, daß wir es mit dem Magiſtrat für wünſchenswert halten, daß der Bau des Anſchlußpavillons zugleich mit dem der Privatſtation jetzt in Angriff genommen werde und wir eine Verzögerung nicht für zweckmäßig halten. Der Magiſtrat ſollte ſich aber mit den Aenderungen, die wir vorſchlagen, etwas näher beſchäftigen; es iſt im Intereſſe des Röntgeninſtiturs unbedingt not⸗ wendig, nicht nur zur Verbilligung, die ganz ent⸗ ſchieden dadurch herbeigeführt wird, ſondern auch zur Vereinfachung des Betriebs, wenn das Strahlen⸗ inſtitut nicht auseinandergeriſſen wird. Wir haben von dem Herrn Dezernenten und von Herrn Ge⸗ heimrat Beſſel⸗Hagen im Ausſchuß gehört, daß es nicht möglich ſein wird, eine weſentliche Erweiterung des jetzt beſtehenden Röntgeninſtituts vorzunehmen. Es könnte noch ein kleiner Aufbau ausgeführt werden, eine weſentliche Ergänzung des Inſtituts iſt jedoch nicht denkbar. Nun ſind 40 000 ℳ bereits für die Erweiterung des Röntgeninſtituts vorgeſehen, und in dem Pavillon, der heute beſchloſſen werden ſoll, ſind entſchieden noch Räume vorhanden, die für dieſen Zweck nutzbar gemacht werden können. Wir haben, um nicht kleinlich zu ſein, die etwas großen Warte⸗ räume ohne weiteres zugeſtanden. Wir haben ferner zugeſtanden, daß beſondere Räume für den augen⸗ arztlichen Betrieb und für den Ohren⸗ und Hals⸗ betrieb vorgeſehen werden. Es wird aber den Betrieb im Krankenhauſe in keiner Weiſe ſchädigen, wenn dieſe beiden Abteilungen in denſelben Räumen unter⸗ gebracht werden. Der Augenarzt wird kaum länger als eine bis höchſtens anderthalb Stunden täglich dort beſchäftigt ſein, der Spezialarzt für Ohren⸗ und Hals⸗ krankheiten wird vielleicht drei, nöchſtens vier Stun⸗ den beſchäftigt ſein, ſodaß doch einen großen Teil des Tages über die polikliniſchen Räume freiſtehen würden. Ich glaube, es iſt ebenſogut wie in anderen Krankenhäuſern möglich, die Behandlung in dieſen beiden Abteilungen in denſelben Räumen erledigen zu laſſen. Dadurch würde die Verwaltung Raum ge⸗ winnen, neben kleinen weiteren Aenderungen bau⸗ licher Art, um das ganze Strahleninſtitut in einem Hauſe unterzubringen. Dadurch wird es möglich ſein, eine beſſere Ausnutzung der Apparate zu erzielen, die für Tiefenbeſtrahlung und für diagnoſtiſche und thera⸗ peutiſche Zwecke nicht ſo ſehr verſchieden ſind, wie es von den Fabrikanten oft behauptet wird. Ich hab mich bei zwei Röntgenologen in dieſen Tagen noch einmal genau informiert: man kann mit demſelben Apparat ſowohl die Tiefenbeſtrahlung vornehmen, als auch vollkommen die Zwecke in diagnoſtiſcher und the⸗ rapeutiſcher Hinſicht erfüllen. Außer der beſſeren usnutzung der Apparate würde auch eine Verein⸗