Außerordentliche Sitzung vom 12. Auguſt 1914 eltlich zu machen auf Grund von Beiträgen, die einige reunde unſerer Sache gezeichnet hatten. Da aber die Anzahl der Truppen unvorhergeſehen groß 2⸗⸗ worden iſt, ſo ſind keine Mittel mehr vorhanden, um die jetzt noch bevorſtehenden Transporte aus Mitteln der Geſellſchaft unentaeltlich zu ſpeiſen. Es handelte ſich hierbei auch um Transporte, die von Charlotten⸗ burg abgehen. Es ſind insbeſondere auf dem Bahnhof Charlottenburg bei früheren Transporten einige 1000 Mann von der Halle Charlottenburg verpflegt worden. Außerdem ſind größere Materiallieferungen für den Bahnhof Weſtend von der Halle Charlotten⸗ burg bereitgeſtellt und dorthin geſchafft worden. Ich glaube deshalb, daß es nur gerecht iſt, wenn auch die Stadtgemeinde Charlottenburg einen Beitrag zu dieſen Verpflegungskoſten leiſtet. In dieſem Sinne haben wir den Antrag geſtellt und bitten, ihn anzu⸗ nehmen. Stadtrat Dr Gottſtein: Der Antrag des Herrn Stadtv. Dr Liepmann liegt vollkommen im Geiſte der Vorlage des Magiſtrats; deshalb glaube ich an⸗ nehmen zu dürfen, daß für den Fall ſeiner Annahme der Magiſtrat zuſtimmen wird. Ich möchte aber ferner bitten, den Wortlaut unſeres Antrags dahin zu ändern, daß die Summe nicht aus laufenden Mitteln, ſondern aus dem Dis⸗ poſitionsfonds bewilligt wird. (Stadtv. Dr Liepmann: Einverſtanden!) (Die Verſammlung beſchließt unter Annahme des Zuſatzantrags der Stadtv. Dr Liepmann und Gen. nach dem abgeänderten Antrage des Magiſtrats mit großer Mehrheit, wie folgt: 1. Zur Verpflegung der Truppen, welche den Bahnhof Weſtend paſſieren und dort län⸗ geren Aufenthalt nehmen, wird dem Vaterlän⸗ diſchen Frauenvereine eine Summe von 3000 ℳ 22 dem Dispoſitionsfonds zur Verfügung ge⸗ tellt. 2. Der Volks⸗Kaffee⸗ und Speiſehalle zu Charlottenburg wird für die Zwecke der Trup⸗ penſpeiſung in Charlottenburg eine Summe von 1000 %ℳ aus dem Dispoſitionsfonds zur Ver⸗ fügung geſtellt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen zu Punkt 2: Vorlage betr. Wahl von Sachverſtändigen für die Kommiſſion zur Abſchätzung von Gebäuden, die zu Lagarettzwecken vorgeſehen ſind. — Druckſache 187. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats und wählt zu Bauſachverſtändigen die vom Magiſtrat vorgeſchlagenen Herren Stadtbaurat a. D. Max Ludewig, Architekt und Maurermeiſter W. Fröhlich, Amtsmaurermeiſter A. Schnei⸗ der und Zimmermeiſter Auguſt Uebe.) Das Protokoll der heutigen Sitzung vollziehen die Herren Hirſch, Jolenberg und Kantzenbach. Wir kommen zu Punkt 3 des Nachtrags: Borlage betr. Pachtzahlung des Schillertheaters und des Deutſchen Opernhauſes während des Krieges. — Druckſache 188. Meine Herren, die Herren Kollegen Stadthagen und Otto beantragen, unter Abänderung des Magi⸗ ſtratsantrags den Beſchluß ſo zu faſſen, wie ihn die Deputation für den Betrieb des Opernhauſes inzwi⸗ ſchen gefaßt hat und wie er Ihnen durch Rundſchrei⸗ ben bekannt geworden iſt, nämlich: 245 Die Betriebs⸗Aktiengeſellſchaft „Deutſches Opernhaus“ hat vom 1. September 1914 ab den Pachtzins und die ſonſt der Stadt zu leiſten⸗ den Zahlungen für jeden Monat nur inſofern und inſoweit zu entrichten, als ſich für den be⸗ treffenden Monat bilanzmäßig bei Freiſtellung von jenen Leiſtungen ein Reingewinn im Sinne des § 5 Abſ. 1 Satz 2 des Pachtvertrags er⸗ geben würde. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren! Gegen die Mitteilung des Magiſtrats betreffend das Schil⸗ lertheater wird ſich wohl kein Widerſpruch erheben. Ich nehme auch an, daß die von Herrn Kollegen Otto und mir vorgeſchlagene Abänderung des Beſchluſſes bezüglich des Opernhauſes allgemeinen Beifall findet. Ich möchte nur noch feſtſtellen, daß der Sinn dieſes Antrags dahin geht, daß der Magiſtrat allmonatlich nach Anhörung der zuſtändigen Deputation zu der ganzen Angelegenheit von neuem Stellung nimmt. Der Herr Bürgermeiſter ſtimmt zu — ich darf alſo feſtſtellen, daß es auch die Abſicht des Magiſtrats iſt, ſo zu verfahren. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage der Stadtv. Dr Stadthagen und Otto.) Vorſteher Dr. Frentzel: Der Magiſtratsantrag iſt dadurch erledigt. Wir kommen nunmehr zu Punkt 4: Vorlage betr. Regelung des Dienſteinkommens der ſtädtiſchen Privatdienſtverpflichteten und Stadtarbeiter während des Kriegsdienſtes. Druckſache 189. Stadtv. Hirſch: Meine Herren! Meine Freunde ſind mit der Vorlage des Magiſtrats einverſtanden. Wir erkennen an, daß der Magiſtrat ſich bemüht, den ſtädtiſchen Arbeitern und Angeſtellten ſoweit als mög⸗ lich entgegenzukommen. Ich möchte mir nur noch eine Anfrage geſtatten. Mir iſt von verſchiedenen Arbeitern mitgeteilt worden — ob das auf Wahrheit beruht, weiß ich nicht —, daß ihnen, ſoweit ſie im Wochenlohn ſtan⸗ den, als ſie einrückten, der Lohn nur bis zu dem Tage gezahlt worden iſt, an dem ſie zum Heeresdienſt ein⸗ berufen worden ſind. Sollte das der Fall ſein, dann nehme ich ohne weiteres an, daß der Magiſtrat ſeiner Vorlage rückwirkende Kraft gibt, daß alſo auch für die Angehörigen dieſer Arbeiter die Unterſtützung von dem Tage ab gezahlt wird, an dem ſie zur Fahne einbe⸗ rufen ſind. Meine Herren, ich möchte dann weiter darauf aufmerkſam machen, daß bei aller Anerkennung der Tätigkeit, die für die Familien der ins Feld gerückten Perſonen von allen Seiten ausgeübt wird, uns doch auch die Pflicht erwächſt, einmal nachzuprüfen, was wir denn tun können, um der ungeheuren Arbeits⸗ loſigkeit zu ſteuern. Es iſt ja bereits beſchloſſen worden, daß die Unterſtützungskommiſſionen das Recht haben, auch ſolchen Perſonen, die infolge des Krieges arbeitslos geworden ſind, Unterſtützungen zu geben. Alle die Herren, die praktiſch auf dieſem Gebiete tätig ſind, werden mir zugeben, daß die Zahl der Arbeits⸗ loſen weit über Erwarten groß iſt; niemand von uns hätte gedacht, daß eine ſolche Unzahl von Arbeits⸗ loſen ſich tagtäglich bei uns melden würde. Nun ent⸗ halte ich mich hier irgend welcher poſitiven Vorſchläge, möchte aber doch bitten, daß der Magiſtrat möglichſt bald die gemiſchte Deputation zur Beratung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitsloſigkeit zu⸗ ſammenberuft und mit ihr darüber berät, ob nicht ent⸗