247 Amtlicher Bericht über die Derhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten⸗Derſammlung in der außerordentlichen Sitzung vom 19. Auguſt 1014 nach ſtenographiſcher Aufnahme Herausgegeben vom Magiſtrat. Tagesordnung: Seite Geſchäftliche Mitteilungen . 247, 253 Mitteilung betr. unvermutete Prüfung der ſtädtiſchen Kaſſen am 26. Juni 1914 247 Vorlage betr. Gründung einer ſtädtiſchen Darlehnstaſſeee..... . 24 Mitteilung betr. Gewährung von Familien⸗ Unterſtützungen im Kriege. 44 4 232 Rednerliſte: Seite Dr. Borchardt „. 411. 248 Dr. Crüger , 247 Gebertt 44 2230 Dr. Hubatſch 4 240 Dr. Liepmann 249, 252 Dr. Maier „ 249 Dr. Stadthagen 251 VBogll 252 (Beginn der Sitzung 6 Uhr 12 Minuten.) Vorſteher Dr. Frentzel: Ich eröffne die Sitzung. Als Vertreter des Magiſtrats iſt abgeordnet Herr Stadtrat und Kämmerer Scholtz. Als Beiſitzer walten die Herren Stadtv. Dr Bor⸗ chardt und Dr Genzmer. — Darf ich Herrn Stadtv. Ruß bitten, hier ſtellvertretend für Herrn Dr Genzmer einzuſpringen. — Herr Stadtv. Dr Borchardt führt die Rednerliſte. Entſchuldigt ſind die Stadtv. Herren Dr. Frank, Granitza, Heidenreich, Kantzenbach, Kern, Litten, Mottek, Münch, Neukranz, Protze, Richter, Stulz, Wagner, Wenig, Zander. Vom Magiſtrat iſt am 17. d. Mts. noch eine Mit⸗ teilung betr. Gewährung von Familien⸗Unterſtützun⸗ gen im Kriege eingegangen. Abdrucke hiervon habe ich den Herren Kollegen zugehen laſſen. Wir werden alſo dieſe Mitteilung noch nach dem Punkt 2 der Tages⸗ ordnung zu behandeln haben. Wir treten in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Mitteilung betr. unvermutete Prüfung der ſtädtiſchen Kaſſen am 26. Juni 1914. (Die Verſammlung nimmt von der Mitteilung Kenntnis.) Punkt 2: Vorlage betr. Gründung einer ſtädtiſchen Darlehens⸗ kaſſe. — Druckſache 192. Stadtv. Dr Crüger: Meine Herren! Meine Freunde bekennen ſich einmütig zu dem Gedanken, daß Mittel zur Verfügung zu ſtellen ſind, um den kredit⸗ fähigen Gewerbetreibenden zu helſen, die nicht in der Lage ſind, die jetzt geſchaffenen Kreditorganiſationen zu benutzen. Im Augenblick ſchweigen natürlich alle theoretiſchen Erwägungen über die Zuſtändigkeit der Kommunen oder des Staats auf dieſem oder jenem Gebiet, ſondern es beſteht die allgemeine Verpflich⸗