Sitzung vom 9. Stadtbaurat Bredtſchneider: Ich kann dem, was der Herr Vorredner ſoeben ausgeführt hat, nur zu⸗ ſtimmen und muß auch ſagen, daß es gerade kein Muſter von Schönheit iſt, was uns da vorgeführt worden iſt; aber es iſt ein Muſter einer praktiſchen Einrichtung. Die Zelle muß ſo ausgeführt werden, daß man⸗den, der ſich im Innern befindet, von außen ſehen kann. Das bedingt, daß Glaswände bis auf den Boden angebracht werden, ſo daß man durch die ganze Zelle hindurchſehen kann; denn nur ſo kann man jeden erkennen, der ſich im Innern zu ſchaffen macht; andernfalls würde dort viel Unfug getrieben werden können. Wenn man aber auf Glaswände an⸗ gewieſen iſt, wird ſich kaum etwas Schöneres ſchaffen laſſen; wir werden uns jedoch bemühen, den An⸗ regungen des Herrn Vorredners ſo weit wie möglich Rechnung zu tragen. Stadtv. Dr Borchardt: In den Ausführungen, die ſoeben der Herr Stadtbaurat gemacht hat, ſcheint mir doch der preußiſche Polizeigeiſt ein bißchen ſtark zum Vorſchein zu kommen, daß nämlich dieſe Wände durchſichtig ſein müſſen, damit derjenige, der ſich in dem Häuschen befindet, mit jeder Handbewegung von außen vollkommen beobachtet werden kann, weil ſonſt dort viel Unfug getrieben werden könnte. Meine Herren, ich habe in dieſem Sommer in Stuttgart eine etwas andere Einrichtung ſolcher Häuschen gefunden, die mir auch erwägenswert zu ſein ſcheint. Ich habe zwar hier in dem Vertrag nichts darüber gefunden, wieviel ein Geſpräch koſten ſoll; aber ich nehme an, daß es eben ein Fernſprech⸗ automat iſt, in dem man für 10 § ein Geſpräch führen kann. Bei der in Stuttgart befindlichen Ein⸗ richtung kann mar für 5 „ ein Geſpräch, ja ſogar zwei oder drei Geſpräche ſchnell hintereinander führen. Dort hat es ſich nicht die Poſtbehörde, ſon⸗ dern eine private Erwerbsgeſellſchaft zur Aufgabe gemacht, ſolche kleinen Häuschen mit Telephonen, die gegen eine an die Poſt zu zahlende Pauſchgebühr gemietet ſind, aufzuſtellen. Der Zutritt in dieſes Häuschen, das durch einen Automaten verſchloſſen iſt, iſt gegen eine Gebühr von 5 § geſtattet, und ſolange man ſich in dem Häuschen befindet, kann ein anderer nicht hinein. Derjenige, der drin iſt, kann nun das Telephon benutzen, ohne dafür eine beſondere Ge⸗ bühr zu zahlen. Wenn die von ihm gewünſchte Ver⸗ bindung beſetzt iſt, ſo kann er ein paar Minuten war⸗ ten, und wenn er zwei oder drei kurze Geſpräche hintereinander zu führen hat, ſo kann er ſie im Ver⸗ laufe weniger Minuten für dieſe 5 „ erledigen. Es wird auch dort gebeten, daß man die Zelle nicht über fünf Minuten in Anſpruch nimmt; aber ſo ſtreng iſt dort die Kontrolle nicht, daß jeder Handgriff des in der Zelle Befindlichen von außen beobachtet werden kann. Die allgemeinen Umriſſe ſind zwar von außen zu ſehen, aber daß man dort nun gleichſam unter Polizeikontrolle ſteht, könnte man eigentlich nicht ſagen. Freilich ſind auch dieſe Häuschen dort im Sommer, wie Herr Kollege Rieſenberg ſich aus⸗ drückt, die reinen Bleikammern. Vielleicht empfiehlt ſich das ſchon aus dem Grunde, damit niemand ver⸗ ſucht wird, allzu lange in einem ſolchen Häuschen zuzubringen und dadurch, daß er eine ganze Reihe von Geſprächen führt, andere, die dieſes Telephon auch benutzen wollen, daran zu hindern. Ob ſich die Gründung einer ſolchen Geſellſchaft bei uns emp⸗ fiehlt, kann natürlich weder hier noch vom Magiſtrat entſchieden werden. Vielleicht aber kann der Magiſtrat die Frage prüfen, ob es ſich eventuell empfiehlt, mit September 1914 263 der Poſtverwaltung ein entſprechendes Abkommen zu treffen, wonach auf Grund einer Gebühr von 5 5 die Geſpräche geführt werden können. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zu dem Abſchluß eines Vertrages mit der Reichspoſt⸗Verwaltung über die Aufſtellung von Fernſprechautomaten⸗Häuschen auf den Straßen und Plätzen der Stadt Charlottenburg nach Maßgabe des abgedruckten Entwurfs die Zuſtimmung zu erteilen.) Vorſteher Dr. Frentzel: ordnung: 17 Punkt 3 der Tages⸗ Vorlage betr. Ausbau eines Teiles der Herſchel⸗ ſtraße. — Druckſache 199. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zum Ausbau der Herſchelſtraße in der Aus⸗ dehnung des angrenzenden Grundſtücks des Preußiſchen Juſtigfiskus zu bewilligen: 2) für die Regulierung 38 200 ℳ aus dem Straßenregulierungsfonds vorbehaltlich der Erſtattung je zur Hälfte aus dem Straßen⸗ bauetat für 1915 und aus dem Grundſtücks⸗ erwerbsfonds, für die Kanaliſierung noch 600 ℳ aus dem Sonderetat Nr. 1 (Kanaliſationsverwal⸗ tung) Extraordinarium Abſchnitt 1 Nr. 3 für 1914.) 1) Das Protokoll der heutigen Sitzung vollziehen die Herren Stadtv. Dr Liepmann, Mann und Mar⸗ zahn. Punkt 4: Vorlage betr. Beitrag zu den Inſtandſetzungskoſten der Kirche in Seeburg. — Druckſache 200. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Kirchengemeinde von Seeburg zur Re⸗ ſtauration der dortigen Kirche einen Beitrag von 500 ℳa außeretatsmäßig zu Laſten der Kanaliſationsverwaltung zu bewilligen.) Punkt 5: Vorlage betr. Beitrag zur Errichtung eines Denk⸗ mals für Julius Wolff. — Druckſache 201. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Errichtung eines Denkmals für den Dich⸗ ter Julius Wolff wird ein einmaliger Beitrag von 300 %ℳ bewilligt, der dem Dispoſitions⸗ fonds zu entnehmen iſt.) Gegen die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes ſind Einwendungen nicht erhoben worden. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß 6 Uhr 26 Minuten.)