Sitzung vom 23. September 1914 Vorlage betr. Diebſtahl von amtlichen Geldern. — Druckſache 215. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Deckung von durch Diebſtahl in Verluſt geratenen Gas⸗ und Stromgeldern werden 716,49 %ℳ aus dem Dispoſitionsfonds be⸗ willigt.) Punkt 9: Vorlage betr. Vergleichsabſchluß über Räumung des Grundſtücks Krumme Straße 7. — Druckſache 216. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: In Abänderung und Ergänzung des Be⸗ ſchluſſes vom 29. Oktober 1913 wird die Zu⸗ ſtimmung zum Abſchluß eines Vergleichs mit dem Spediteur Oskar Krauſe dahin erteilt, daß Herr Krauſe für die Räumung des Grundſtücks Krumme Straße 7 zum 1. Juli 1914 eine Ab⸗ findung von 1500 %% erhält und hiermit alle weiteren Anſprüche und Gegenanſprüche der Stadtgemeinde wie des Herrn Krauſe aus dem Kauf⸗ und Pachtvertrage vom 14. Mai 1912 und den weiteren Verhandlungen über die Räumung des Grundſtücks erledigt ſind.) Punkt 10: Vorlage betr. Dienſtbezüge der im Kriegsdienſt be⸗ findlichen ſtädtiſchen Privatdienſtverpflichteten und Stadtarbeiter. — Druckſache 217. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Gültigkeitsdauer des Gemeindebeſchluſſes vom 10./12. Auguſt 1914 betr. die Regelung des Dienſteinkommens der im Kriegsdienſt befindlichen ſtädtiſchen Privatdienſtverpflich⸗ teten und Stadtarbeiter wird bis auf weiteres verlängert mit folgenden Maß⸗ gaben: 1. Bei der Weiterzahlung von Dienſtein⸗ kommensteilen ſind Alterszulagen, die wäh⸗ rend des Kriegsdienſtes fällig und bewilligt werden, mitzuberückſichtigen. 2. Auf die im Kriegsdienſt befindlichen Saiſonarbeiter findet der Gemeindebeſchluß ebenfalls Anwendung; die Beendigung der Saiſonarbeit hat auf die Weiterzahlung von Dienſteinkommensteilen keinen Ein⸗ fluß. 3. Die den Familien der im Kriegsdienſt be⸗ findlichen ſtädtiſchen Bedienſteten zuſtehen⸗ den Unterſtützungen auf Grund des Geſetzes vom 28. 2. 88/4. §. 14 gelten als in den von der Stadt weiterg zahlten Dienſtein⸗ kommensteilen mitenthalten. Von der eingegangenen Zuſchrift nimmt die Ver⸗ ſammlung Kenntnis.) 269 Punkt 11: Antrag der Stadtv. Rieſenberg und Gen. betr. Aus⸗ fall an Mieten. — Druckſache 218. (Der Antrag lautet: Der Magiſtrat wird erſucht, eine Statiſtik dar⸗ über aufzuſtellen, welcher Ausfall an Mieten 2 30 Hausbeſitzern durch den Krieg ent⸗ teht. Antragſteller Stadtv. Rieſenberg: Meine Herren! Nach den Erklärungen des Herrn Bürger⸗ meiſters liegt keine Veranlaſſung vor, den Antrag näher zu begründen. Ich möchte nur ganz kurz noch auf das mir zur Verfügung geſtellte Material ein⸗ gehen, das der Grundbeſitzerverein von 1895 in dieſen Tagen geſammelt hat, ein Material, das ſchon jetzt außerordentlich beweiskräftig für den Antrag zu ſein ſcheint und das ich nachher dem Magiſtrat zur Ver⸗ fügung ſtellen werde. Der Grundbeſitzerverein von 1895 hat bei etwa 200 Hausbeſitzern feſtgeſtellt, daß im Auguſt und September bei 1250 Mietern bereits ein Mietausfall von 46 483,33 M. entſtanden iſt. Dieſe große Summe verteilt ſich folgendermaßen. Im Monat Auguſt betrug der Mietverluſt von 258 Mietern, die zur Fahne eingezogen ſind, 7080 M., im September von 388 Mietern 12 100,49 M., zuſammen alſo 19 180,49 ℳ; insgeſamt betrug der Verluſt von Mietern, die infolge der Kriegsnot erwerbslos ge⸗ worden ſind — das ſind 472 —, in beiden Monaten 20 612,39 M. und von ſolchen Mietern, die die Kriegsnot für ſich ohne Grund ausnutzen wollen und ſolcherart Zahlung nicht oder nur teilweiſe geleiſtet haben — das ſind 132 —, 6690,45 M. für Auguſt und September. Insgeſamt iſt alſo ein Fehlertrag von 46 483,33 M. bei 1250 Mietern entſtanden. Da der Magiſtrat nunmehr die beantragte Sta⸗ tiſtik ſelbſt aufgenommen hat, ſo betrachten wir unſern Antrag als erledigt. Wir ſehen der Vorlage des Ma⸗ giſtrats mit großer Befriedigung entgegen und wer⸗ den nach Kräften mitarbeiten, um ein zufriedenſtellen⸗ des Reſultat für unſere Hausbeſitzer zuſtande zu bringen. (Bravo!) Vorſteher Dr. Frentzel: Ich darf annehmen, daß Sie demit Ihren Antrag zurückziehen? (Stadtv. Rieſenberg: Er iſt erledigt!) — Wenn er erledigt iſt, ziehen Sie ihn doch zu⸗ rück, damit keine Abſtimmung ſtattzufinden braucht. (Stadtv. Rieſenberg: Ich ziehe den Antrag zurück.) — Der Antrag iſt durch die Erklärung der An⸗ tragſteller erledigt. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: