„ 4 1 220 Wir treten in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Mitteilung betr. Jahresabſchluß für 1913.— Druck⸗ ſache 221. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis und ge⸗ nehmigt, daß zur Herſtellung des Ausgleichs beim Ordinarium des Hauptetats der Betrag von 270 189,76 ℳ aus dem Ausgleichsfonds entnom⸗ men iſt.) Punkt 2 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Vermögens⸗ und Schuldlagerbuch nach dem Abſchluß vom 31. März 1914. — Druck⸗ ſache 222. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 3: Vorlage betr. Etatsüberſchreitungen bei der Stadt⸗ hauptkaſſe für 1913. — Druckſache 223. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Etatsüberſchreitungen bei der Stadt⸗ hauptkaſſe für das Rechnungsjahr 1913 in Höhe von 942 579,383 ℳ werden nachträglich genehmigt.) Punkt 4: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel I1—11—1 für 1914. — Druckſache 224. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Etatsnummer Ord. Kapitel 1—11 — 1 für 1914 — zur Verfügung des Magiſtrats — wird aus dem Dispoſitionsfonds um 5000 Mark verſtärkt. Punkt 5: Vorlage betr. Verſtärkung der Mittel für Schul⸗ kinderſpeiſung. — Druckſache 225. Stadtv. Dr. Landsberger: Man wird uns das Zeugnis ausſtellen müſſen, und wir werden ſelbſt das gute Bewußtſein haben, daß wir all den Vor⸗ lagen, die aus der gegenwärtigen Lage erwachſen ſind, ſtets ohne weiteres und in unerhört kurzer Zeit zugeſtimmt haben, und wenn auch hier und da gegen die Form vielleicht ein Bedenken auf⸗ kommen konnte, ſo wurde es gern unterdrückt, um der Sache zur raſchen Förderung zu verhelfen. Auch dieſer Vorlage gegenüber wird man ſich, ſoweit ihr ſachlicher Inhalt in Frage kommt, durchaus wohl⸗ wollend verhalten müſſen. Ob aber ihre formelle Behandlung die ganze Anordnung des zu erledigen⸗ den Gegenſtandes in der Tat am allerzweck⸗ mäßigſten getroffen iſt, darüber habe ich gewiſſe Zweifel, und ich gehe nicht fehl in der Annahme, daß ſie von anderen Herren vielfach geteilt werden. Man kann es ſchon von vornherein als nicht unbedingt zweckmäßig bezeichnen, daß die Spei⸗ ſung, die in einem möglichſt großen Umfange natu⸗ ral zu gewähren gewiß ſehr praktiſch iſt, von Er⸗ Sitzung vom 14. Oktober 1914 wachſenen und Kindern ſo unbedingt zu trennen iſt, wie es aufs neue in dieſer Vorlage zum Ausoruck kommt. Der Familienanhang wird dabei doch be⸗ denklich gelockert, und wenn auch anzuerkennen iſt, daß die Schulſpeiſung überall zweifellos ſegensreich gewirkt hat, ſo iſt es doch bei der gegenwärtigen Beſchäftigungsloſigkeit eines großen Teils der Mütter zweifelhaft, ob man gut tut, namentlich in einem ſo großen Umfange, wie das jetzt vorge⸗ ſehen iſt, beinahe ſprungweiſe dieſe Form der Ge⸗ währung von Kriegshilfe zu erweitern. Man wird darüber einig ſein, daß da, wo es möglich iſt, die zweckmäßigſte Form die iſt, der Mutter im Haushalt die Sorge für die Ernährung ihrer Familie zu überlaſſen. Dem ſtellt ſich in gewöhn⸗ lichen Zeiten allzu oft die Arbeitsleiſtung der „Mütter, alſo ihre Beſchäftigung außerhalb des Hau⸗ ſes entgegen, die es verhindert, daß ſie ihren Pflich⸗ ten gegenüber der Familie in dieſem Puntte nach⸗ kommen können. Daraus entſtand ja weſentlich das Bedürfnis der Schulſpeiſung, dem man in immer größerem Maße bedauerlicherweiſe in dieſer Form gerecht werden mußte. Wenn nicht die Mutter krank iſt, wenn keine abſolute Mittelloſigkeit im Hauſe vorliegt, wenn keine Verwahrloſung des Haushalts zu beobachten iſt, die eine anderweitige Ver⸗ ſorgung der Schulkinder zweckmäßig erſcheinen läßt, — wird man die Ausdehnung der Schulſpeiſung in zu großem Maße wie geſagt aus Rückſicht auf den Familienzuſammenhang für ein ſozial nicht gerade erfreuliches Mittel halten müſſen. Jetzt nun ſollen wir die Schulſpeiſung mit einem Male auf das etwa Zweieinhalbfache ihres Umfangs, von 850 auf 1875 Kinder, ſteigern. Ich mache darauf aufmerkſam, daß in der anderen Vor⸗ lage, deren Dringlichkeit ſoeben anerkant worden iſt und die uns heute noch weiter beſchäftigen wird, darauf hingewieſen iſt, daß es nicht zu umgehen ſein wird, bei den Unterſtützungskommiſſionen genau zu wiſſen, in welchem Umfange, ſei es in der Form der Schul⸗ oder einer anderen Speiſung eine Unterſtützung gewährt wird. Die Unterſtützungs⸗ kommiſſionen müſſen in dieſer Hinſicht durchaus auf dem laufenden erhalten werden; denn für die Ueber⸗ weiſung zur Schulſpeiſung ſind es die Schulorgane, welche die weſentliche Initiative und jedenfalls die Kontrolle über ihre gute Ausführung haben. Ich bin nun nicht geneigt, wegen dieſer und vielleicht noch anderer bei dieſer Gelegenheit zweck⸗ mäßigerweiſe zu erörternder Dinge die Beratung in einem Ausſchuſſe zu beantragen; die Mehrheit meiner Freunde wünſcht das nicht, ſondern ſteht auf dem Standpunkte, daß alles bei Gelegenheit der Etatsberatung noch einmal von Grund aus zu prü⸗ fen ſein wird. Jedenfalls aber ſcheint mir der Wunſch berechtigt, und ich hoffe unbedingt auf ſeine Erfüllung, daß von jedem Falle der Schulſpeiſung der zuſtändigen Unterſtützungskommiſſion fortlau⸗ fend Mitteilung gemacht wird, auch Mitteilung von den Freitiſchen, die jetzt durch den großen Ausſchuß, den Nationalen Frauendienſt, gewährt werden, damit die Unterſtützungskommiſſionen durchaus über die Unterſtützungen unterrichtet ſind und den Ueberblick darüber behalten, was weiter für die einzelnen Fami⸗ lien zu geſchehen hat. Das ſcheint mir ein dringendes Poſtulat zu ſein, und dem hier Ausdruck zu geben, hielt ich für berechtigt. Stadtv. Dr Byk: Mich hat die Vorlage aus folgendem Grunde einigermaßen überraſcht.