278 leidenden Grundbeſitzern durch Aufnahme einer An⸗ leihe zu helfen. Es kann nicht meine Aufgabe ſein, hier genauer auf dieſen Vorſchlag einzugehen; ich darf aber wohl ſagen, daß er nicht die Allgemeinheit genügend belaſtet. Er belaſtet wiederum den Haus⸗ und Grundbeſitz in einer ſehr harten Weiſe und ſchont in ſehr zarter Weiſe die Intereſſen der Hypo⸗ thekengläubiger. Auf dem Wege, den Herr Haber⸗ land vorſchlagt, iſt für den Hausbeſitzer auch keine Hilfe zu erwarren. Es muß in anderer Form dem Haus⸗ und Grundbeſitz Hilfe gebracht werden. Wir werden, glaube ich, nur in der Form einer Anleihe dem Grundbeſitzer direkt helfen können, wir werden nur unter der Parole zum Ziele kommen: die All⸗ gemeinheit für die unverſchuldete Kriegsnot des ein⸗ zelnen! Darüber zu reden, in welcher Weiſe die An⸗ leihe aufgenommen, wie ſie getilgt und wie ſie ver⸗ teilt werden ſoll, wird in der Kommiſſion Zeit ſein. Ich will meine Ausführungen ſchließen und Sie nur noch wie der Herr Vorredner bitten, die Vorlage einem Ausſchuß von 15 Mitgliedern zu überweiſen. Bürgermeiſter Dr. Maier: Meine Herren! Ich hatte nicht die Abſicht, im Plenum zu ſprechen; ich alaubte, daß es genügen würde, wenn wir die Vor⸗ lage in einem Ausſchuß eingehend erörterten. Nach den Ausführungen des Herrn Stadtv. Rieſenberg bin ich allerdings gezwungen, dieſe Reſerve fallen zu laſſen. Wenn die Ausſichten, die Herr Stadtv. Rieſen⸗ berg hier eröffnet hat, tatſächlich den Inhalt der For⸗ derungen des Grundbeſitzes darſtellen, dann iſt die Frage berechtigt, ob es richtig war, daß überhaupt eine Hilfe zugunſten des Grundbeſitzes von uns inauguriert worden iſt. (Sehr richtig!) Ich muß geſtehen, daß die Ausführungen des Herrn Stadtv. Rieſenberg und die angekündigten Forde⸗ rungen — vorausgeſetzt, daß ich ihn richtig ver⸗ ſtanden habe, hoffentlich habe ich ihn falſch ver⸗ ſtanden — (Geiterkeit) ſo außerordentliche Perſpektiven eröffnen, daß damit eigentlich die Grundlagen einer verſtändigen Kom⸗ munalvermaltung vollſtändig zerſtört werden. (Sehr richtig!) Meine Herren, Herr Stadtv. Rieſenberg ſcheint das Prinzip der Belaſtung des Grundbeſitzes dahin umkehren zu wollen, daß der Grundbeſitz nicht mehr Steuerſchuldner, ſondern nunmehr Gläubiger der Gemeinde im weiteſten Umfange ſein ſoll. Wir ſollen zu ſeinen Gunſten eine Anleihe aufnehmen und den geſamten Grundbeſitz über Waſſer halten, gewiſſermaßen eine Garantie für ſämtliche Miet⸗ eingänge übernehmen, gleichzeitig Ermäßigungen oder Befreiungen an Grundſteuern, Waſſergeldern und ähnliches eintreten laſſen. Das ſind Forderun⸗ gen, von denen ich wirklich nicht geglaubt habe, daß ſie in dieſer Stadtverordnetenverſammlung jemals geltend gemacht werden könnten. (Sehr richtig!) Sitzung vom 14. Oktober 1914 Meine Herren, die Frage des Schutzes der wirt⸗ ſchaftlichen Intereſſen des Hausbeſitzes während der Kriegszeit iſt zweifellos außerordentlich wichtig und war Gegenſtand der ernſteſten Fürſorge nicht nur beim Magiſtrat, ſondern auch bei der Stadtverord⸗ netenverſammlung, die einmütig mit dem Magiſtrat, bevor dieſe Vorlage hier zur Erörterung geſtellt wurde, über Mittel und Wege nachgedacht hat, wie man dem Hausbeſitz helfen kann. Ich halte mich für ver⸗ pflichtet, mit Rückſicht auf die Ausführungen des Herrn Stadtv. Rieſenberg und mit Bezugnahme auf die Broſchüre des Herrn Kommerzienrats Haber⸗ land doch noch einige weitere Worte zu der Sache zu ſprechen, insbeſondere deswegen, weil der Bund der Berliner Grundbeſitzervereine, dem mehr als 16 000 Mitglieder angehören, ſich in einer geſtrigen Verſammlung auf den Standpunkt geſtellt hat, daß mit Darlehnskaſſen, wie wir ſie hier vorſchlagen, dem Hausbeſitz nicht zu helfen ſei, (Sehr richtig! bei der Vereinigten alten Fraktion.) ſondern daß man weitergehende Maßregeln ergreifen müſſe. Er empfiehlt ſeinerſeits gleichfalls die Vor⸗ ſchlage des Herrn Kommerzienrats Haberlan. Meine Herren, wenn man dieſe Reſolution ganz flüchtig durchſieht, dann gewinnt es allerdings den Anſchein, als ob die von uns empfohlene Gründung einer Mietdarlehnskaſſe von den Intereſſenten grund⸗ ſätzlich abgelehnt wird und daher von vornherein als gegenſtandslos zu bezeichnen iſt. Bei näherer Prü⸗ fung aber ergibt ſich, daß dies unzutreffend iſt, daß die Herren ſehr wohl dieſe Mierdarlehnskaſſe als einen gangbaren Weg anerkennen können. Wenn ſie trotzdem zunächſt dieſen Weg ablehnen, ſo geſchieht dies, weil ſie hoffen, noch einen für ſie günſtigeren Weg zu finden, nämlich den Weg, den Herr Kommer⸗ zienrat Haberland vorgeſchlagen hat. Danach ſollen Staat, Kommune, Realkredit und Grunobeſitz einen Fonds aufbringen, der zur Deckung aller Mietaus⸗ fälle während des Krieges Verwendung finden ſoll. Ich bin der Ueberzeugung, daß die Grundbeſitzerorga⸗ niſationen, wenn ſie ſehen, daß der Weg, den ſie vor⸗ ſchlagen, ſich nicht öffnen läßt, dann auch den Weg cen werden, den wir Ihnen hier vorgeſchlagen aben. Auch die Reſolution des Bundes der Grundbe⸗ ſitzervereine geht von der Tatſache aus, daß der Grund⸗ beſitz durch den Krieg in eine ſchwierige Lage gekommen iſt, weil die Geſetzgebung in vielleicht zu weitgehender Rückſichtnahme auf die Teilnehmer am Kriege die Rechtsverfolgung eingeſchränkt hat und dem Haus⸗ beſitzer die Mögltchkeit nimmt, dieſe Rechte ſo wahrzu⸗ nehmen, wie er ſie zur Erfüllung ſeiner Pflichten wahr⸗ nehmen müßte. Dieſe Reſolution geht alſo von der Forderung aus, daß im Intereſſe der Wohnungsfür⸗ ſorge für die Familien der Kriegsteilnehmer die Ge⸗ meinden einzutreten hätten, um den Hausbeſitz, der an der Rechtsverfolgung gegen dieſe Familien behin⸗ dert iſt, zu ſtützen. Herr Stadtv. Meyer hat vorhin ſchon mit Recht auf die Vorlage hingewieſen, die wir nachher als eine dringliche beraten ſollen. Dort haben wir den Weg beſchritten, der für eine direkte Uebernahme von Mietlaſten allein beſchreitbar iſt, i n⸗ 14.1 7 . 4. Krieger⸗ familien Mietzahlungen übernehmen, die unſerer Unterſtützung überhaupt bedürfen. Lediglich in dieſem Rahmen kann über⸗ haupt von einer Verpflichtung der Kommune zur Woh⸗