Sitzung vom 14. Oktober 1914 dann gewöhnlich auch nicht bezahlt. Alſo eine Ver⸗ beſſerung der Lage des zweiten Hypothekengläubigers iſt es unter allen Umſtänden. Da wir überdies an den Bundesrat auch noch Anträge geſtellt haben, wo⸗ nach durch die Abtretung der Zinsanſprüche und die Mietzeſſionen an die Darlehnskaſſe eine Fälligkeit der Hypotheken, ſoweit ſie auf beſonderer Vereinbarung beruht, nicht eintreten ſoll, ſo glaube ich, daß — vor⸗ ausgeſetzt, daß den Anträgen ſtattgegeben wird gerade im Hinblick auf die Abwendung der Fälligkeit Oer Hypothetenkapitalien durch die Uebernahme der Zinszahlungen ſeitens der Darlehnskaſſe dieſe Ein⸗ richtung durchaus ſegensreich wirken kann. Aber, meine Herren, wir ſollten uns in dieſe De⸗ tails hier nicht vertiefen; das wird Aufgabe des Aus⸗ ſchuſſes ſein. Ich wollte das nur hervorheben, um zu verhüten, daß durch eine ſolche kurze Erklärung des Herrn Stadtv. Jolenberg die Kaſſe nach außen hin diskreditiert wird. Stadtv. Dr Crüger: Das war auch nur der Zweck meiner kurzen Ausführungen. Ich bin deshalb nicht auf alle Einzelheiten eingegangen. Ich hatte nur die Abſicht, hier hervorzuheben, daß die ſcharfe Kritik, die Herr Kollege Jolenberg an der Kaſſe, die noch gar nicht einmal gegründet iſt, geübt hat, nicht berech⸗ tigt war, — daß dieſe Kaſſe nicht, wie er hervorhob, zum Schaden des Hausbeſitzes arbeiten wird, ſondern daß ſie nur dem Vorteile des Hausbeſitzes dient. Im übrigen kann ich nur dem zuſtimmen, was der Herr Bürgermeiſter ausgeführt hat. Ich möchte noch unter⸗ ſtreichen, daß die zweiten Hypothekengläubiger genau das gleiche Intereſſe an dem Zuſtandekommen dieſer Kaſſe haben wie die erſten Hypothekengläubiger, wie die Hausbeſitzer. (Die Verſammlung beſchließt die Ueberweiſung der Vorlage an einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern und wählt in dieſen Ausſchuß die Stadtv. Bade, Brode, Dr Byk, Dr Crüger, Dr Frentzel, Dr Friedlaender, Haack, Hirſch, Jolenberg, Klick, Mann, Meyer, Panſchow, Dr Perl und Rieſenberg.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Antrag der Stadtv. Ahrens und Gen. betr. Unter⸗ ſtützung Arbeitsloſer. — Druckſache 219. (Der Antrag lautet: Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat ihr unverzüglich eine Vorlage zur Unterſtützung Arbeitsloſer auf folgender Grund⸗ lage zu unterbreiten: 4. Die Stadtgemeinde gewährt laufende Un⸗ terſtützungen a) an Angeſtellte und Arbeiter, welche trotz Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit eine Beſchäftigung nicht finden können, 5) an kleinere Gewerbetreibende und An⸗ gehörige freier Berufe, die bei der gegen⸗ wärtigen Wirtſchaftslage außerſtande ſind, ſich und ihre Familien zu er⸗ nähren. Die Unterſtützung wird unbekümmert dar⸗ um gewährt, ob der Betreffende von einer Berufsorganiſation Arbeitsloſenunter⸗ ſtützung bezieht oder nicht. 283 3. Für diejenigen Bezugsberechtigten, die von einer Berufsorganiſation Arbeitsloſen⸗ unterſtützung beziehen, wird die Unter⸗ ſtützung nicht an die Perſon, ſondern an die Organiſation gezahlt.) 4 Stadtrat Dr. Spiegel: Meine Herren! Die Be⸗ ratung dieſer Angelegenheit iſt in der vorigen Sitzung vertagt worden mit Rückſicht auf die angeſetzte Kon⸗ ferenz von Vertretern der Groß⸗Berliner Gemein⸗ den. Ich halte es deshalb im Einvernehmen mit dem Herrn Vertreter der Antragſteller für richtig, daß ich Ihnen zunächſt über das Ergebnis dieſer Konferenz Bericht erſtatte. Das Ergebnis iſt nicht überwältigend. Es be⸗ ſtand — und das iſt zunächſt einmal das Weſentliche inbezug auf den Punkt 1 des Antrags Ahrens — darin Uebereinſtimmung, daß eine Unterſtützung Erwerbsloſer in allen beteiligten Gemeinden ſtatt⸗ finden ſolle, die nicht als Armenunterſtützung zu betrachten ſei. Als „laufend“ wird ſie ja ſo lange zu gelten gaben, wie ſich die Verhältniſſe, derewegen die Unterſtützung eintritt, nicht ändern. Damit wird, glaube ich, wohl der ganze Punkt 1 des An⸗ trags Ahrens in befriedigender Weiſe gelöſt ſein, da ſich in unſerer Gemeinde gegen eine derartige Unterſtützung kaum ein Widerſpruch erheben dürfte, ja, da dieſe Unterſtützung bei uns ſchon ſeit dem Kriegsausbruch tatſächlich beſteht. Ferner beſtand eine Uebereinſtimmung darüber, daß es zweckmäßig wäre, die Bedingungen für Er⸗ teilung der Unterſtützung, ſo weit ſie ſich auf die Dauer des Wohnſitzes beziehen, einheitlich für alle Gemeinden Groß⸗Berlins zu ordnen. Uebereinſtim⸗ mend wurde der 1. Juni d. I. als der Termin an⸗ genommen, vor dem der zu Unterſtützende in der betreffenden Gemeinde wohnhaft geweſen ſein muß. Damit iſt allerdings die Einheitlichkeit der Be⸗ ſchlüſſe fertig. Ueber andere Fragen wurde ſehr eingehend debattiert, und es ſtellten ſich nun die Schwierigkeiten heraus. In erſter Linie handelte es ſich darum, ob als Grundbedingung für die zu gewährende Unter⸗ ſtützung die Feſtſtellung der Bedürftigkeit in allen Fällen zu gelten hat, und ferner um die Frage, in welcher Weiſe Organiſationsunterſtützungen zu be⸗ rückſichtigen ſind. Da war, wie der Herr Bürger⸗ meiſter auch ſchon in der vorigen Sitzung ausgeführt hat, für die Vororte eine gewiſſe Marſchroute von vornherein durch die Beſchlüſſe des Provinzialaus⸗ ſchuſſes gegeben, die für die von der Provinz ge⸗ meinſam mit der Landesverſicherungsanſtalt Bran⸗ denburg zu gewährenden Zuſchüſſe als Voraus⸗ ſetzung die Feſtſtellung der Bedürftigkeit und die Berückſichtigung aller noch vorhandenen Einahmen fordern. Ferner hat ſich im Laufe der Verhandlung noch herausgeſtellt, was für die meiſten Teilnehmer damals noch eine Ueberraſchung war, daß von einem einheitlichen Syſtem ſelbſt in der Stadt Berlin gar nicht die Rede iſt, daß vielmehr für die Stadt Berlin zwei verſchiedene Syſteme beſtehen und daß in Berlin, namentlich ſoweit die Beteiligung der Lan⸗ desverſicherung in Frage kommt, die Verhältniſſe grundverſchieden ſind von denen in den Vororten. In Berlin beſtehen nämlich dieſe beiden Syſteme nebeneinander. Die Stadt Berlin oder die Landesverſicherungsanſtalt unterſtützt ſel bſtän⸗