296 Wir haben auch Beweiſe dafür erhalten. Am nächſten Tage kamen die Frauen und baten: gebt uns zu eſſen. Das iſt die Schwierigkeit in der ganzen Materie. Wir müſſen uns offen ausſprechen. Ich nenne keine Namen. Die Wirte können es auch ruhig ſpäter leſen, daß wir das nicht beabſichtigen. Wenn wir hier Sätze für die Lebens⸗ haltung feſtlegen, dann ſollen dieſe Beträge auch für die Lebenshaltung der Familie dienen. Den Wirten ſollen die 50% zur Verfügung geſtellt werden, ev. 70%, wenn ſie verzichten. Allerdings haben wir gar nichts da⸗ gegen einzuwenden, daß die Familien, falls ſie noch etwas hinter ſich haben, Sparguthaben, ſonſtige Ein⸗ nahmen aus kleinen Arbeiten, von denen wir im Mo⸗ ment der Feſtſetzung nichts wiſſen, oder ſonſtige Unterſtützungen, den fehlenden Betrag ganz oder teilweiſe den Wirten geben. Wir haben auch bei uns immer die Familien darauf hingewieſen, daß ſie der Mietszahlung nach Kräften nachzukommen haben und, wenn ſie nur irgend können, dem Wirt die volle Miete zu halben haben, damit dieſer die Hy⸗ pothekenzinſen zahlen kann. Nun aber möchte ich meinen, daß wir dem Wirt auch in der weiteſten Weiſe entgegenkommen müſſen. Bei dieſem Kapitel „Wirte“ könnte der Magiſtrat vielleicht eine Materie regeln, die bisher nicht im Intereſſe der Wirte geregelt iſt. Wir haben unter dem 22. September vom Miniſter des Innern eine Nachricht bekommen, daß die im Auslande wohnen⸗ den Angehörigen von Kriegsteilnehmern, die durck den Kriegsausbruch nicht haben zurückkehren können, von den deutſchen Konſulaten uſw. auf einem ge⸗ wiſſen Wege unterſtützt werden. In der ganzen Verfügung finde ich aber kein Worte darüber, wer eigentlich die Miete zahlen ſoll. Ich möchte den Magiſtrat bitten, an den Miniſter des Innern ein Schreiben zu richten, in dem er gebeten wird, auch dafür zu ſorgen, daß das in irgendeiner Form ge⸗ ſchieht. Mir ſind Fälle bekannt, wo die Wirte gar nicht wiſſen, was ſie tun ſollen, da eine Verbindung mit den Mietern im Auslande nicht herzuſtellen iſt. Es könnte doch ein gewiſſer Betrag für die Wirte bereitgeſtellt werden. In dem Erlaß ſteht ausdrück⸗ lich, daß für die Betreffenden weitergehend Sorge getragen werden ſoll, als es das Geſetz von 1888 vor⸗ ſchreibt. Alſo auf die Mittel kommt es nicht an. In den Fällen, wo die Leute bedauerlicherweiſe im Ausland zurückgehalten werden, können ſie ſelbſt nicht für die Bezahlung der Miete ſorgen. Meine Freunde hatten eigentlich gewiſſe Be⸗ denken dagegen, ob der Satz von 20% als Zuſchlag genügend iſt. Wir haben aber geglaubt, da es wichtig iſt, daß dieſe Regelung, wenn ſie kommt, wirklich ſchnell kommt, davon abſehen zu ſollen, einen höheren Prozentſatz vorzuſchlagen. Es wäre für die Wirte kein Vorteil, wenn ſich die Sache um einen Monat verzögern würde. Beſſer iſt es, ſie finden ſich mit 70% ab, als daß ſie im November noch in der ſchwierigen Lage ſind, in der ſte ſich teilweiſe jetzt befinden. 2 Ich möchte noch darauf hinweiſen, daß die An⸗ rechnungsfrage auch eine große Schwierigkeit in ſich birgt. Portierwohnungen können nicht angerechnet werden; denn wer keine Miete zahlt, dem kann ich keine Mietentſchädigung geben. (Zuruf des Stadtv. Meyer.) einig, daß wir Sitzung vom 14. Oktober 1914 — Natürlich, wenn ſie frei ſind. — Nun haben wir ſchon jetzt vielfach Fälle gehabt, wo die Portiers ſagen: wir haben eine ganz erhebliche Arbeit, die anderen arbeiten nicht und bekommen eine höhere Unterſtützung. Es beſteht die Gefahr, daß nun, wo die Gelder, die die Betreffenden verdienen, in Zu⸗ kunft nur halb angerechnet werden ſollen, die Por⸗ tiersfrauen ſagen: ja, meiner Nachbarin, die bei Siemens wöchentlich noch ein paar Stunden arbeitet und 6 % die Woche verdient, werden von den 24 nur 12 ℳ angerechnet, und ſie bekommt im übrigen die Miete; mir wird die Portierwohnung voll an⸗ gerechnet und ebenſo die Arbeit, die ich im Hauſe leiſte. — Das iſt eine Inkongruenz, die einmal in der Vorlage drin iſt. Auch in ſolchen Fällen muß man die Möglichkeit haben, dadurch ausgleichend zu wirten, daß man ſich nicht ſchematiſch auf die Sätze feſtlegt, ſondern auf Grund der Sätze eine allge⸗ meine Unterſtützung gibt. Endlich komme ich zu der Frage, wie denn überhaupt verfahren werden ſoll. Soll ein Schema für die Unterſtützungskommiſſionen ausgearbeitet werden, worin — das deutete Herr Kollege Hirſch an alle die Punkte eingetragen werden, und ſoll das bureaumäßig dann erledigt verden? Das würde ich auch für bedenklich halten. Ich nehme an, daß dies die Grundlage ſein ſoll für eine Feſtſetzung, wie ſie bisher von den Unterſtützungskommiſſionen getroffen iſt, einen prozentualen Zuſchlag zu dem „teichsſatz zu gewähren, und daß nicht auf Heller und Pfennig gerechnet wird, ſondern daß eben die nötige Abrundung erfolgt, daß man von 25 zu 25 % den Zuſchuß berechnet. Das bietet einen gewiſſen Spielraum, der, glaube ich, genügt. Wenn wir ſo verfahren, habe ich keine Bedenken gegen die An⸗ nahme der Vorlage als Grundlage für die fünftigen Beſchlüſſe der Kommiſſionen. Stadtv. Meyer: Meine Herren! Im Gegen⸗ ſatz zu den Herren Kollegen Hirſch und Stadthagen bin ich nicht der Anſicht, daß man die Möglichkeiten der Individnaliſterung aus dieſer Vorlage heraus⸗ klügeln ſoll, ſondern ich gehe an die Sache heran mit dem Wunſche, eine einheitli che Behandlung zu erzielen. Ich glaube, je beſſer der Wille in dieſer Beziehung iſt, deſto leichter wird ſich auch der Weg dazu gerade auf Grund der Vorlage finden. Wir, die wir Vorſitzende von Unterſtützungskommiſſionen ſind, haben uns wohl erſt alle viel auf unſere Fähig⸗ keit, zu individualiſieren, eingebildet. Aber wer dann tiefer hineingeſehen hat — ich glaube, keinem von uns wird die Erfahrung erſpart geblieben ſein⸗ —, der muß gemerkt haben, daß er nur zu oft außer⸗ ordentlich ungerecht bei der Individualiſierung ge⸗ weſen iſt, ſehr oft ſich auf den perſönlichen Eindruck der recherchierenden Dame verlaſſen hat, der ge⸗ täuſcht hat, daß ſehr oft irgendein zufälliges Mo⸗ ment, das in der Verhandlung hervorgetreten iſt, maßgebend war, jemanden zu begünſtigen, der es nicht verdiente, oder jemanden zu benachteiligen, der es ebenſowenig verdiente. Deswegen glaube ich, wir können zu einer gerechten Handhabung nur kommen, je mehr wir uns bemühen, gle ich mä ßi g auf dem Boden der heutigen Vorlage vorzugehen, einer Vorlage, die nach meiner Ueberzeugung durch⸗ aus den Bedürfniſſen der davon Betroffenen ent⸗ gegenkommt. Mit dem Herrn Kollegen Hirſch bin ich darin es in der Vorlage nicht mit Maximal⸗ ſondern mit Normalſä tz en. ſätzen zu tun haben,