298 Aber es gibt viele, die dazu nicht imſtande ſind; für die iſt es keine Pflicht. Meine Herren, ich komme zum Schluß. Ich bin dafür, daß die Mietzuſchüſſe unter allen Um⸗ ſtänden dem Hausbeſitzer ausgezahlt werden. Die Vorlage des Magiſtrats bedarf in dieſer Richtung der Vervollſtändigung. Es ſcheint mir aber nicht notwendig, daß wir das durch einen Beſchluß heute tun, weil ich Wert darauf lege, daß, wie nach den Ausführungen der beiden Heren Vorredner zu er⸗ warten iſt, die Vorlage ebenſo wie alle anderen Be⸗ ſchlüſſe, die wir bisher zur Beſſerung und Sicherung der heutigen Wirtſchaftslage gefaßt haben, einſtimmig angenommen wird. Ich möchte deshalb von einem ausdrücklichen Antrage abſehen. (Zuruf des Stadtv. Dr Stadthagen.) — Wird er von anderer Seite geſtellt, ſo werde ich natürlich dafür ſtimmen. Ich würde es ſonſt für genügend erachten, wenn wir uns über dieſe Auf⸗ faſſung ausgeſprochen haben. Ich ſehe ja, daß die übrigen Herren Kommiſſionsvorſteher, die hier ſind, meiner Auffaſſung beipflichten, mit Ausnahme des Herrn Kollegen Hirſch. Ich glaube, daß das genügt hätte, um auch für die Kommiſſion des Herrn Kol⸗ legen Hirſch eine mit den übrigen einheitliche Praxis herzuſtellen. Im übrigen bitte ich um die Annahme der Vorlage. Ich bin überzeugt, daß ſie ſich be⸗ währen und den Familien der Einberufenen die Lebensführung erleichtern wird. Vorſteher Dr Frentzel: Von Herrn Kollegen Stadthagen iſt der Antrag geſtellt worden, hinter den Worten: „Wohnungsbedürfniſſes zu bewilligen“, alſo am Schluſſe des Abſatzes 1 die Worte einzu⸗ ügen: 18 die Mietbeiträge ſind unmittelbar an den Wirt zu zahlen. (Stadtv. Dr Stadthagen: Vorher iſt noch zu ſetzen „Beitrag“ ſtatt „Betrag“!) —— Hier ſteht „Mietbeiträge“. (Stadtv. D. Stradthagen: Eine Zeile vorher ſtatt „Betrag“ Beitrag zu ſagen! —Nur iedaktionell!) —Ich nehme an, daß das ein Druckfehler iſt. Stadtv. Dr Stadthagen: Ich bin von dem Herrn Kollegen Meyer mißverſtanden worden, vielleicht auch von anderen Kollegen. Ich möchte das ganz klarſtellen. Ich habe nicht etwa unter den 1800 Ge⸗ ſamt⸗ oder 1200 Kriegsunterſtützungsfällen, die ich gehabt habe, 22 ſolcher Fälle, von denen ich ſprach, gefunden, ſondern ich habe mir lediglich 22 Karten⸗ blätter, die hintereinanderlagen, herausgenommen, und habe dieſe 22 geprüft. Dabei iſt das Reſultat mit den 16 und 6 verſchiedenen Fällen heraus⸗ gekommen. Dieſe Zahlen müßten Sie alſo mit der Zahl „55“ multiziplieren, um zu dem Geſamt⸗ zahlenverhältnis zu kommen. Ich gebe natür⸗ lich zu, 22 Fälle ſind nicht ſo viel, um daraus einen Sitzung vom 14. Oktober 1914 Schluß auf 1200 zu ziehen; aber ſie geben doch einen kleinen Anhalt. Die Arbeit war zu groß, ſonſt hätte ich gern 200 Fälle unterſucht. Im übrigen ſcheint die Auffaſſung, daß man ruhig mit Prozentſätzen arbeitet, keinen Wider⸗ ſpruch zu finden. Unter dieſen Umſtänden würde ich auch mit meinen Freunden für die Vorlage ſtimmen. (Ein von den Stadtv. Bollmann und Erd⸗ mannsdörfer geſtellter Antrag auf Schluß der De batte wird hierauf angenommen.) Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Ich hatte, als der Antrag des Herrn Stadtv. Dr Stadt⸗ hagen verleſen war, noch die Abſicht, einen Ab⸗ änderungsantrag zu ſtellen. Ich muß das nun in Form einer Geſchäftsordnungsbemerkung tun. Der Antrag Stadthagen lautet, wenn ich ihn recht ver⸗ ſtanden habe: Die Mietbeiträge ſind unmittelbar an den Wirt zu zahlen. (Vorſteher Dr Frentzel: Ganz recht!) Ich beantrage, den Satz ſo zu faſſen, und hoffe, daß Herr Kollege Stadthagen mir darin zuſtimmt: Die Mietbeiträge ſind unter Benach⸗ richtigung der Unterſtützungs⸗ empfänger direkt an den Wirt zu zahlen. (Stadtv. Dr Stadthagen: Selbſtverſtändlich!) Meine Herren, das gilt für uns, die wir in der Praris ſtehen, als ſelbſtverſtändlich. Wir haben aber Fälle, wo das nicht geſchehen iſt und wo infolgedeſſen Wirten die Miete doppelt gezahlt iſt. Vorſteher Dr Frentzel: Dann würde alſo der Antrag heißen: Die Mietbeiträge ſind unter entſprechender Benachrichtigung der Unterſtützungsempfänger unmittelbar an den Wirt zu zahlen. (In der Abſtimmung wird dieſer Zuſatz ange⸗ nommen, und die Verſammlung beſchließt im übrigen nach dem Antrage des Magiſtrats mit großer Mehr⸗ heit, wie folgt: Der Magiſtrat wird ermächtigt, den Familien der Kriegsteilnehmer ſoweit ſie unter § 2a des Geſetzes vom 28. Februar 1888 fallen, vom 1. November 1914 ab neben einer für die allgemeinen Lebensbedürfniſſe feſtzuſetzenden Unterſtützung einen beſonderen Betrag zur Beſtreitung des Wohnungsbedürfniſſes zu bewilliaen. Die erforderlichen Mittel ſind aus verfüg⸗ baren Beſtänden zu entnehmen.) Gegen die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes ſind Einwendungen nicht erhoben worden. Ich ſchließe alſo die öffentliche Sitzung; eine nichtöffentliche Sitzung findet nicht mehr ſtatt. (Schluß 10 Uhr 6 Minuten.)