304 kann, ſo würde ſpäter daraus eine nicht unbedeutende Schädigung für den geſamten Hausbeſitzerſtand der Kommune entſtehen. Wird die Vorlage ſo umgemodelt, daß man dieſe Punkte auszumerzen ſucht, ſo wird man ohne Frage den Hausbeſitz gern dazu bereit finden, ſich an die⸗ ſer Darlehnskaſſe zu beteiligen. Ich möchte an den Magiſtrat die Bitte richten, in dieſen vier, ſechs Wochen nicht Gewehr bei Fuß zu ſtehen, ſondern in der Sache weiter zu arbeiten, ſchon damit dieſe Vor⸗ lage, die ſicherlich einmal kommen wird, nicht ge⸗ rade an dem Tuge zur Verabſchiedung gelangt, an dem ſchon das große Kreditbedürfnis vorhanden iſt. Es wäre doch wünſchenswert, daß dieſes Inſtitut, das heute noch gar keinen Geſchäftsbetrieb haben, aber um den 1. Januar herum in ſtarkem Maße in Anſpruch genommen werden dürfte, bereits einige Wochen vor dem 1. Januar in Funktion tritt, damit die Perſonen, die dieſes Inſtitut leiten ſollen, ſchon die Richtlinien kennen, nach denen ſie zu arbeiten haben. Ich möchte deshalb anheimſtellen, ob man nicht die Vorlage vielleicht nur auf vier Wochen hin⸗ ausſchiebt, ob es nicht richtiger iſt, ſie ſchon etwas früher wieder ins Leben zu rufen, damit man ſich dann darüber einigen kann, wie wir nicht nur dem Haus⸗ beſitz — denn nicht bloß dieſer iſt daran intereſſtert, ſondern es kommen auch ſehr viele in Betracht, die Wohnungen mieten —, ſondern auch den Mietern zu helfen vermögen. Daß es nur eine ſchwache Hilfe für den Hausbeſitz iſt, der ſich augenblicklich in furchtbarer Notlage befindet, darüber ſind meine Freunde, glaube ich, vollkommen einig. Es wird ſich nach dem Kriege zeigen, ob nicht dem Hausbeſitz mit andern großen Mitteln geholfen werden muß, wenn wir nicht dauernd in der Situation bleiben wollen, daß wir auf Jahrzehnte hinaus einen kranken Hausbeſitzer⸗ ſtand haben. (Bravo! bei der Vereinigten alten Fraktion.) Bürgermeiſter Dr Maier: Meine Herren! Was die erſte Frage des Herrn Stadtv. Neumann nach den (Gründen der in Ausſicht genommenen Offen⸗ barungspflicht des Vermieters betrifft, ſo bemerke ich, daß eine Beſchlußfaſſung über die einzuführende Offenbarungspflicht des Vermieters heute nicht ſtatt⸗ zufinden hat, da unſer Antrag hierüber nichts enthält. Im übrigen haben wir die Offenbarungspflicht des Vermieters natürlich nur für den Fall des Inkraft⸗ tretens der Darlehnskaſſe in Ausſicht genommen, nämlich für den Fall, in dem der Vermieter einen Kredit für ſich in Anſpruch nimmt. Damit erledigen ſich wahrſcheinlich auch die erhobenen Bedenken. Was die weiteren Wünſche des Herrn Stadtv. Neumann betrifft, ſo möchte ich mir verſagen, heute noch einmal auf die von ihm angeſchnittenen Fragen einzugehen, da ſie bereits in der vorigen Sitzung hier im Plenum eingehend erörtert worden ſind, und da ferner in den Sitzungen des Ausſchuſſes dasſelbe Thema mit allen Variationen behandelt iſt, ſo wäre es gwecklos, alles noch einmal zu wiederholen, was bereits vorgetragen worden iſt. Nur das möchte ich dem Herrn Stadtv. Neumann mitteilen, daß er ſich in einem Punkte in einem Irrtum befindet. Der Hausbeſitz hat durch ſeine Vertreter in einer Vorbeſprechung, die der Magiſtrat veranlaßt hatte, ganz prinzipiell erklärt, daß ihm jede Form der Kreditgewährung als ein ungeeignetes Mittel zur Außerordentliche Sitzung vom 4. November 1914 Hilfe für den Hausbeſitz erſcheint und daß er ſelbſt dann der Darlehnskaſſe unſympathiſch gegenüber⸗ ſteht, wenn das Aktienkapital ganz und gar von der Stadtgemeinde aufgebracht würde, d. h. wenn dieſe Kaſſe nicht als Aktiengeſellſchaft, ſondern als eine ſtädtiſche Kaſſe begründet würde. Daraus erſehen Sie, daß der Wunſch nach Abänderung unſerer Vor⸗ lage in der von Ihnen gekennzeichneten Weiſe den Wünſchen der Hausbeſitzer nicht entſpricht, und daß infolgedeſſen ſelbſt Entſchließungen in dieſer Richtung auch nach vier Wochen zu keinem Reſultate führen würden, es ſei denn, daß Sie darauf verzichten, auf die Wünſche der Hausbeſitzer überall Rückſicht zu nehmen, und ſich ſelbſt die Entſcheidung vorbehalten, in welcher Weiſe tatſächlich den Intereſſen der Haus⸗ beſitzer gedient werden kann. Stadtv. Panſchow: Zu den Ausführungen des Herrn Bürgermeiſters möchte ich bemerken, daß die in der fraglichen Verſammlung anweſenden Haus⸗ und Grundbeſitzer doch nicht erklärt haben, daß ſie jede Form der Unterſtützung, die auf einer Kreditgewäh⸗ rung baſiert, ablehnen. Sie haben dieſe Vorlage ab⸗ gelehnt mit Rückſicht darauf, daß ſie der Anſicht waren, daß die vorhandene kreditgewährende Kaſſe den Bedürfniſſen des Hausbeſitzes nach dieſer Richt⸗ tung vorläufig genügt. (Stadtv. Meyer: Hört! hört!) Bürgermeiſter Dr Maier: Herr Stadtv. Panſchow irrt. Ich habe ausdrücklich am Schluſſe der Sitzung das Ergebnis nach Befragung der anweſenden Ver⸗ treter des Grundbeſitzes feſtgeſtellt, und ich möchte bitten, daß die beiden anweſenden Magiſtratsmitglieder, Herr Stadtſyndikus Sembritzki und Herr Stadtrat Scholtz, mir beſtätigen, daß ich ausdrücklich die Frage an die anweſenden Vertreter gerichtet habe, ob ſie in einer Kreditgewährung an den Hausbeſitz — ich bitte, das Wort „an den Hausbeſitz“ zu beachten eine ausreichende oder eine überhaupt geeignete Hilfe für den Hausbeſitz erblicken. Darauf wurde von den Herren erklärt, und zwar war der Wortführer Herr Kommerzienrat Haberland in Uebereinſtimmung mit ſämtlichen Anweſenden, daß er eine Kredithilfe nicht für ausreichend erachte und ſie zurückweiſe. Dagegen erhob er keinen Widerſpruch gegen eine Kredithilfe, die den Mietern gewährt wird, damit dieſe die Mieten bezahlen können. Meine Herren, eine ſolche Kreditkaſſe für die Mieter haben wir ja: die Mieter ſind in der Lage, ſich unter Verpfändung geeig⸗ neter Objekte oder bei perſönlicher ſonſtiger Sicherheit Kredit zu verſchaffen. Das, worauf es ankommt, ob der Hausbeſitz ſtädtiſche Kredithilfe wünſcht, iſt aber nach meiner Meinung ſo unzweideutig verneint, daß ich eigentlich glaube, daß in dieſem Falle ein Miß⸗ verſtändnis nicht möglich iſt. (Stadtv. Panſcho w: Dochl) — Man kann ja faſt in allen Fällen zweifelhaft ſein, ob man richtig verſtanden hat oder verſtanden worden iſt; aber nach dieſer abſolut klaren Feſtſtellung, die ich getroffen habe, ſcheint mir ein Mißverſtändnis auf beiden Seiten ausgeſchloſſen zu ſein. Ich habe leider das Protokoll nicht hier; darin iſt das Ergebnis der Sitzung in der von mir angegebenen Weiſe nieder⸗ gelegt. Dies würde erhärten, daß ein Mißverſtändnis völlig ausgeſchloſſen iſt.