510 Sache des Hausbeſitzes ſein, nachdem er die Form der Mietbeleihung unbedingt zurückgewieſen hat hieran iſt ja auch nach den Erklärungen des Herrn Kollegen Panſchow kein Zweifel — andere Vor⸗ ſchläge zu machen, auf deren Prüfung wir gern ein⸗ gehen werden. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: a) Von dem Stande der Ausſchußverhandlungen Kenntnis zu nehmen. 5) Der Einrichtung eines Mieteinigungsamts, beſtehend aus einem Magiſtratsmitgliede oder einem anderen Magiſtratskommiſſar als Vor⸗ ſitzenden und je zwei oder mehr Beiſitzern aus dem Kreiſe der Mieter und Vermieter nach näherer Anordnung des Magiſtrats wird zu⸗ geſtimmt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Das Protokoll der heuti⸗ gen Sitzung vollziehen die Herren Neumann, Otto und Protze. Wir kommen nunmehr zu Punkt 6: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Weiter⸗ verpachtung des Ratskellers. — Druckſache 227. Berichterſtatter Stadtv. Panſchow: Meine Herren! Der Ausſchuß hat ſich mit dieſer Frage in zwei Sitzungen ſehr eingehend beſchäftigt. Wir haben zuerſt die Frage erörtert, ob es nicht im Intereſſe der Stadt läge, eine Ausſchreibung des Ratskellers vorzunehmen. Nach langen Erwägungen für und wider ſind wir dazu gekommen, Ihnen zu empfehlen, mit dem bisherigen. Pächter einen neuen Vertrag ab⸗ zuſchließen. Die ſachlichen Bedingungen des Ver⸗ trages ſollen, ſoweit ſie vorhanden ſind, beſtehen bleiben; nur in bezug auf den materiellen Teil ſoll eine Aenderung eingeführt werden, und zwar ſchlagen wir Ihnen vor, für das Jahr vom 1. April 1915 bis dahin 1916 20 000 ℳ, von 1916 bis 1917 25 000 %ℳ und von 1917 bis 1918 wieder 25 000 ℳ Pacht zu nehmen. Meine Herren, ein ſehr großer Teil der Mit⸗ glieder des Ausſchuſſes hat auf dem Standpunkt ge⸗ ſtanden, daß der Ratskeller ſehr billig verpachtet und es angemeſſen ſei, die Pachtſumme generell auf 25 000 %ℳ für jedes Jahr feſtzuſetzen. Wir haben uns aber nicht der Erkenntnis verſchließen können, daß der gegenwärtige Kriegszuſtand auch eine er⸗ hebliche Verminderung der Geſchäfte des Ratskellers herbeigeführt hat und daß es deshalb für uns not⸗ wendig iſt, Rückſichten zu nehmen, damit es dem bis⸗ herigen Pächter oder eventuell dem neuen Pächter ermöglicht wird, auch unter den neuen Verhältniſſen gleich gute Waren in derſelben Beſchaffenheit und Menge zu liefern, ſo daß nach dieſer Richtung hin nicht etwa Klagen aus der Bürgerſchaft an uns herantreten. Von dem Pächter ſind Wünſche über die Er⸗ neuerung des Geſtühls, des Inventars uſw. geäußert worden. Soweit es ſich darum handelt, ordnungs⸗ mäßig abgenutzte Gegenſtände zu erſetzen, wird es ſelbſtverſtändlich die Pflicht der betreffenden Deputa⸗ tion ſein, hierin Wandel zu ſchaffen. Im übrigen hat aber der Ausſchuß auf dem Standpunkt geſtanden, — große Neuanſchaffungen nicht gemacht werden ollen. Außerordentliche Sitzung vom 4. November 1914 Eine weitere Frage iſt die geweſen, ob es ſich nicht empfehle, bei dieſer Gelegenheit die Beſoldung der Kellner und der Angeſtellten des Ratskellers zur Erörterung zu bringen und hierüber generelle Ver⸗ pflichtungen im Pachtvertrage feſtzulegen. Der Aus⸗ ſchuß iſt in ſeiner großen Mehrheit zu der Ueber⸗ zeugung gekommen, daß es ſich nicht empfehle, etwa dem Ratskellerwirt die Verpflichtung aufzuerlegen, Kellner und anderes Perſonal nur durch den Arbeits⸗ nachweis zu beziehen und anzuſtellen. Wir ſchlagen Ihnen deshalb vor, wie ich ſchon vorgetragen habe, den Ratskeller dem bisherigen Pächter im erſten Jahr für 20 000 ℳ und im zweiten und dritten Jahr für je 25 000 ℳ zu verpachten. Stadtv. Gebert: Meine Herren! In bezug auf den Vertrag mit dem Pächter des Ratskellers kann ich nur erklären, daß wir mit den Beſchlüſſen, die der Ausſchuß gefaßt hat, einverſtanden ſind. Allerdings ſtand ein Teil des Ausſchuſſes und ſpeziell meine Freunde auf dem Standpunkt, daß es wohl möglich ſein würde, in den Vertrag eine Beſtimmung dahin einzuſetzen, daß bei Einſtellungen das Perſonal aus dem ſtädtiſchen paritätiſchen Arbeitsnachweis in Groß⸗Berlin zu entnehmen iſt. Ich bedaure leb⸗ haft, daß das der Ausſchuß — nicht in ſeiner über⸗ großen Mehrheit, denn es war Stimmengleichheit vorhanden — abgelehnt hat, und ich möchte wün⸗ ſchen, daß die heutige Plenarverſammlung meinem Antrage zuſtimmt, und zwar aus folgenden Gründen. Es hat ſich herausgeſtellt, daß beiſpielsweiſe die Pächter des Ratskellers in Berlin, Wilmersdorf, Schöneberg und Neukölln eine derartige Beſtimmung aufgenommen haben, wodurch die in den dortigen Betrieben beſtehenden Differenzen ziemlich beſeitigt worden ſind. Ich mache Sie auch weiter darauf auf⸗ merkſam, daß wir uns ja vor nicht allzu langer Zeit mit einem unliebſamen Vorkommnis zu beſchäftigen hatten. Durch die in Frage kommende Arbeitnehmer⸗ organiſation iſt uns ja ein Vertrag übermittelt wor⸗ den, aus dem hervorging, wie die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hier unten im Ratskeller be⸗ ſoldet werden. Es hat das allgemein eine ziemlich ſtarke Entrüſtung hervorgerufen, zumal der Rats⸗ kellerpächter einen ziemlich niedrigen Pachtzins Zahlt. Der ſtädtiſche paritätiſche Arbeitsnachweis in Groß⸗Berlin hat ſegensreich gewirkt, und alle in Be⸗ tracht kommenden Pächter, ſpaziell die des Gaſtwirts⸗ gewerbes, haben ſich lobend über die Vermittlung des Arbeitsnachweiſes ausgeſprochen. Ich würde Sie deshalb bitten, eine Beſtimmung in den Pachtvertrag aufzunehmen, daß der Pächter des Ratskellers ver⸗ pflichtet iſt, bei Einſtellungen von Perſonal dieſes aus dem ſtädtiſchen paritätiſchen Arbeitsnachweis für Groß⸗Berlin zu beziehen. Wenn wir das tun, dann haben wir, glaube ich, allen Wünſchen Rechnung ge⸗ tragen. Soweit ich informiert bin, ſoll ſich ja der Pächter ſelbſt einer ſolchen Forderung gegenüber nicht ablehnend verhalten. Wir würden uns deshalb auch nichts vergeben, wenn ein derartiger Paſſus in den Vertrag aufgenommen wird. Ich ſtelle hiermit einen dahingehenden Antrag und bitte Sie, ihm zuzu⸗ ſtimmen. Stadtrat Dr Spiegel: Meine Herren! Ich kann dem Herrn Vorredner darin durchaus beipflichten, daß es wünſchenswert ſei, daß der Ratskellerwirt ebenſo wie alle anderen Unternehmer, die für die Stadt zu tun haben, in erſter Linie ſein Perſonal durch den