Sitzung vom 25. November 1914 bringt, daß das Darlehn lediglich zur wirtſchaft⸗ lichen Aufrechterhaltung des Hausbeſitzes be⸗ nötigt wird. Unterzeichnet iſt der Antrag von den Stadw. Neumann, Dr Liepmann, Dr Stadthagen, Rieſenberg, Wenzke, Dr Genzmer und Dr Byk. Stadtv. Neumann: Meine Herren! Dieſer An⸗ trag erklärt ſich durch ſich ſelbſt. Bisher hat es immer genügt, daß diejenigen Bürger, die bei uns Darlehen nachſuchten, Beträge bis zu 3000 ℳ bekom⸗ men haben, weil es ſich im großen und ganzen nur um kleine Gewerbetreibende gehandelt hat. Nach den Erklärungen, die der Herr Bürgermeiſter in der letzten Stadtverordnetenverſammlung abgegeben hat, darf ich wohl der Anſicht zuneigen, daß eine Miet⸗ darlehnskaſſe vorläufig nicht ins Leben gerufen wer⸗ den wird. Es wird deshalb jetzt zum Januarlermin in ſtärkerem Maße aus den Hausbeſitzerkreiſen Kre⸗ dit nachgeſucht werden, und bei freier Beurteilung wird mir die Stadtwerordnetenverſammlung zugeben, daß hier Kredite bis zu 3000 ℳ vollkommen unge⸗ nügend ſind, und daß auch ein Betrag bis zu 6000 / nicht hoch gegriffen iſt. Wir gehen dabei von der Vorausſetzung aus, daß der Kredit ſelbſtverſtändlich nach den allgemeinen Grundſätzen, die die Darlehns⸗ kaſſe aufgeſtellt hat, gegeben werden ſoll, d. h., daß ſie die Sicherheit in der Perſon des Darlehnsnehmers ſelbſt finden, wie auch anderſeits Unterlagen und Bürgſchaften verlangen kann. Ich möchte Sie deshalb bitten, unſerem An⸗ trag ſtattzugeben, damit das Kreditbedürfnis, das in ſtärkerem Maße, wie wir glauben, zum 1. Januar an die Stadt herantreten wird, befriedigt werden kann. Wir möchten dieſen Beſchluß ſchon gern heute haben, damit man ſich in der Darlehnskaſſe nach der Richtung hin vorbereiten kann. Vielleicht wird es notwendig ſein, für die Kredite der Hausbeſitzer Sach⸗ verſtändige zuzuziehen, die den Hausbeſitz beſichtigen. Die Mitglieder der Darlehnskaſſe werden mir zu⸗ geben, daß gerade die Geſuche von Hausbeſitzern überaus diffizil ſind und eine intenſive Bearbeitung des einzelnen Dezernenten verlangen. Aus dieſem Grunde ſcheint es mir wünſchenswert, daß über dieſen Antrag bereits heute Beſchluß gefaßt wird. Bürgermeiſter Dr Maier: Wenn der Antrag le⸗ diglich die Heraufſetzung der Kreditgrenze bezweckt, die gegenwärtig mit 3000 ℳ Ilimitiert iſt, im übri⸗ gen aber die Bedingungen der beſtehenden Darlehns⸗ kaſſe nicht geändert werden ſollen, wenn alſo nur bei hinreichender Sicherheit das Darlehn gegeben werden darf, ſo wird der Magiſtrat, glaube ich, kaum Be⸗ denken tragen, dieſem Antrage zuzuſtimmen. Stadtv. Dr. Crüger: Es liegt keine Veranlaſſung vor, für einen beſtimmten Berufsſtand eine Aus⸗ nahme zu ſchaffen. Im Namen meiner Freunde be⸗ antrage ich deshalb, ganz allgemein die Grenze auf 6000 ℳ zu erhöhen. Stadtv. Hirſch: Ich ſchließe mich den Ausfüh⸗ rungen des Herrn Kollegen Dr Crüger an. Stadtv. Neumann: Auch dagegen haben meine Freunde natürlich nichts einzuwenden. Stadtv. Dr. Liepmann: Ich bin mit der von Herrn Kollegen Dr Crüger beantragten Erhöhung durchaus einverſtanden; ich möchte mich nur gegen die 317 Begründung wenden, daß kein Anlaß vorläge, einer beſtimmten Klaſſe von notleidenden Mitbürgern hier unter die Arme zu greifen. Nach meiner und, wie ich auch glaube, nach Anſicht meiner Freunde iſt der Hausbeſitzerſtand durch die Kriegsnotgeſetzgebung in eine Ausnahmeſtellung geraten. Deswegen würde es ſich wohl rechtfertigen, gerade für die Hausbeſitzer eine beſondere Fürſorge eintreten zu laſſen. Stadtv. Dr. Crüger: Meine Herren! Es hat doch wirklich keinen Zweck, wenn wir hier die ver⸗ ſchiedenen Erwerbsſtände gegeneinander ausſpielen. (Sehr richtig!) Ich glaube, es wäre mir ein leichtes, Ihnen den Nachweis zu erbringen, daß es hier in Charlotten⸗ burg auch Gewerbetreibende gibt, die nicht das Glück oder das Unglück haben, ein Haus zu beſitzen, und die ſich in den gleichen wirtſchaftlichen Schwierig⸗ keiten befinden wie der Hausbeſitz. Ich hoffe, Herr an Liepmann, Sie werden damit einverſtanden ein. (Stadtv. I). Liepmann: Wir ſtimmen zu!) —— Dann kann ich eben nur feſtſtellen, daß Ihre vorherige Begründung nicht ganz zutreffend war. (Stadtv. Hir ſch: Sehr gut!) (Die Verſammlung beſchließt einſtimmig nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die ſtädtiſche Darlehnskaſſe wird ermächtigt, im Rahmen der durch Gemeindebeſchluß vom 13./26. Auguſt 1914 feſtgelegten Beleihungs⸗ grundſätze gegen Verpfändung von nachſtelligen Hypotheken auf Charlottenburger Grundſtücken auch außerhalb Charlottenburgs wohnenden Antragſtellern Darlehen zu gewähren, und zwar mit der Maßgabe, daß die Grenze der Be⸗ 7 44 allgemein von 3000 ℳ auf 6000 ℳ erhöht wird. Vorſteher Dr. Frentzel: Das Protokoll der heu⸗ tigen Sitzung vollziehen die Herren Stadtv. Dr Perl, Rackwitz und Rieſenberg. Punkt 6: Antrag der Stadtv. Dr. Stadthagen und Gen. betr. Anlagen für Gas und Elektrizität. Druckſache 246. (Der Antrag lautet: Der Magiſtrat wird erſucht, zu erwägen, ob durch eine nur für die Kriegszeit geltende Ab⸗ änderung der Bedingungen für Einrichtung, vielleicht auch für Benutzung von Gas⸗ und elektriſchen Licht⸗, Heiz⸗ und Kraftanlagen eine verſtärkte Verwendung dieſer Licht⸗, Heiz⸗ und Kraftquellen herbeizuführen iſt.) Antragſteller Stadtv. Dr S Meine Herren! Es iſt wohl die allgemeine Annahme, daß augenblicklich bezüglich der Beleuchtung in allen