324 Sitzung vom 25. nicht beſchreiten, weil Sie verlangen, daß andere Leute für Sie die Koſten voll tragen ſollen. Aber weiter — ich glaube, ich habe es bereits neulich er⸗ wähnt —: unſere abgeünderten Beſchlüſſe über die Unterſtützung der Familien von Kriegsteilnehmern bedeuten doch im großen Ganzen eine weſentliche Hilfe der Hausbeſitzer, Stadtv. Meyer: Sehr ichtig!) eine Hilfe, die weit durchgreifender iſt als die irgend⸗ einer anderen Gemeinde. Ich möchte Ihnen zum Beweiſe nur ausführen, was die Hausbeſitzer von der Stadt Berlin bekommen und was ſie in Char⸗ lottenburg bekommen, und zwar in Berlin auf Grund der neueſten Beſchlüſſe, die bereits eine weſentliche Verbeſſerung im Sinne der Hausbeſitzer bedeuten. In Charlottenburg bekommt eine einzelſtehende Frau ohne Kind 24 ℳ Unterſtützung und 20 ℳ Mietzuſchuß. In Berlin dagegen beträgt der Miet⸗ zuſchuß für eine einzelſtehende Frau nur 15 ℳ. Ich ſehe dabei ganz davon ab, daß in Berlin aus⸗ drücklich noch verlangt wird, daß der Vermieter ein gewiſſes Entgegenkommen an den Tag legt. In Charlottenburg bekommen die Vermieter dieſe 20 ℳ, auch wenn ſie auf keinen Pfennig der ihnen zuſtehen⸗ den Miete verzichten. Für Frauen mit einem Kinde zahlen wir in Charlottenburg 20 ℳ Mietzuſchuß und 32 ℳ. Unterſtützung. In Berlin beträgt der Mietzuſchuß nur 12,50 %, dagegen die Unterſtützung für die Frau 36 . (Stadtv. Meyer: Hörtl hört!) Wir geben alſo dem Wirt 7,50 ℳ mehr als in Ber⸗ lin. Dafür bekommt die Frau 4 ℳ weniger als in Berlin. Wir ziehen der Frau von der Reichsunter⸗ ſtützung plus 100 % 4 ℳ ab und führen den Be⸗ trag dem Hauswirt zu. — Bei Frauen mit zwei Kindern iſt das Bild folgendermaßen: in Char⸗ lottenburg bekommt die Frau 40 ℳ, der Hauswirt 20 ℳ, in Berlin die Frau 48 ℳ, der Hauswirt 10 ℳ. Sie ſehen alſo, daß wir hier der Frau 8 %/ weniger geben als Berlin, die wiederum in die Ta⸗ ſchen der Hauswirte fließen. Bei einer Frau mit drei Kindern bekommt die Frau bei uns 14 ℳ weniger als in Berlin und der Hauswirt 12,50 mehr. Und ſo geht es weiter. Bei Frauen mit vier Kindern be⸗ trägt der Mietzuſchuß in Berlin nur 5 ℳ, in Char⸗ lottenburg dagegen 20 ℳ. Wie können Sie da be⸗ haupten, daß Charlottenburg nicht genug für die Haus⸗ beſitzer tut! Ich bitte Sie, weiter zu bedenken, daß ſich in den Berliner Vorſchriften die ſehr vernünftige Be⸗ ſtimmung findet, daß bei Frauen mit einer gewiſſen Kinderzahl nur ein beſtimmter Teil des kommunalen Zuſchuſſes als Miete abgezogen werden darf. Es heißt da: die unmittelbare Zahlung eines Teils des ſtädtiſchen Zuſchuſſes an den Vermieter darf in Zukunft nur ſtattfinden bei Frauen mit vier Kin⸗ dern mit höchſtens 10 ℳ, bei Frauen mit fünf Kin⸗ dern mit höchſtens 15 ℳ, bei Frauen mit mehr als fünf Kindern mit höchſtens 20 ℳ, und zwar mit der gleichen Beſchräukung, daß die Zahlung nicht mehr als die halbe Monatsmiete betragen darf. Alſo in Berlin iſt den Unterſtützungskommiſſionen verboten, über einen gewiſſen Satz hinaus von der Unter⸗ ſtützung abzugiehen und an die Hausbeſitzer zu zah⸗ len. In Charlottenburg dagegen haben wir es er⸗ lebt, daß manche Unterſtützungskommiſſionen nicht November 1914 nur den ſtädtiſchen ZJuſchuß in voller Höhe an die Hauswirte zahlen, ſondern daß ſie, ohne die Frauen zu fragen, auch die Reichsunterſtützung an die Haus⸗ wirte abführen. Sie denken an die Hauswirte; ob die Frauen hungern, iſt ihnen gleichgültig. (Unruhe. — Stadtv. Dr. Rotrhholz: Na! nal!) — Jawohl, meine Herren! Herr Kollege Rothholz, ich habe Sie nicht gemeint; wenn Sie aber wollen, werde ich Ihnen einen Fall anführen; es ſcheint ja das Bebürfnis danach zu beſtehen. Mir iſt ein Fall bekannt — und ich habe mich bei dem Vorſitzenden der betreffenden Unterſtützungskommiſſion danach er⸗ kundigt, ob die Angaben, die mir die Frau gemacht hat, richtig ſind —, der vollkommen das beſtätigt, was ich geſagt habe. Es handelt ſich um eine Frau, deren Mann eine Zuwendung von Siemens u. Halske bekommt. (Zurufe.) — Bitte, laſſen Sie mich ausreden; da haben wir immer noch kein Recht, der Frau das Geld abzu⸗ ziehen und es an den Hauswirt zu zahlen. Die Frau bekam bisher 22,50 %%, vom 1. November ab ſind ihr 24 ℳ zugeſprochen, und von dieſen 24 ℳ werden, ohne daß der Frau ein Wort geſagt und ohne daß ſie gefragt wird, 20 ℳ direkt an den Haus⸗ wirt gezahlt. Als die Frau Mitte des Monats hin⸗ kommt und ſich ihr Geld holen will, wird ihr ge⸗ ſagt, ſie bekäme keinen Pfennig, eigentlich hätte ſie noch etwas zuzuzahlen, (Hört! hört!) da ſie bereits ſo viel Vorſchuß habe; ſie hätte nur 4 %ℳ bar zu bekommen, habe aber ſchon 11,25 ℳ er⸗ halten. Und es wird ihr weiter eröffnet, daß ſie im nächſten Monat auch nichts bekomme, weil der Vor⸗ ſchuß dann noch nicht ausgeglichen ſei, und daß ſie erſt am 1. Januar das Anrecht habe, ganze 75 5 zu erheben. (Stadtv. Dr Rothholz: Wieviel bekommt ſie von Siemens u. Halske?) — Das iſt Nebenſache! Herr Kollege Rothholz, Sie ſind doch auch Vorſttzender einer Unterſtützungskom⸗ miſſion und wiſſen, was Siemens u. Halske an ein⸗ zelſtehende Frauen zahlt: 5 oder 6 %! Es kommt auch gar nicht darauf an, was ſie von Siemens u. Halske bekommt. Hier handelt es ſich darum, daß ſich eine Unterſtützungskommiſſion — es iſt nicht die Unterſtügungelommiſſ on des Herrn Dr Rothholz, . er ſcheint ja dieſen geſetzwidrigen Zuſtand zu zilligen — (Zuruf: Welche?) auf den Standpunkt geſtellt hat: die Frauen be⸗ 1 nichts, in erſter Linie wird der Hauswirt be⸗ iedigt. Das iſt ein durchaus ungeſetzliches Verhalten, und ich hoffe, daß ſeitens des Magiſtrats Remedur eintritt. Solche Anſchauungen dürfen in den Unterſtützungskommiſſionen nicht platzgreifen, und wer auf einem derartigen Standpunkt ſteht, meine Herren, dem ſage ich einfuch: er taugt nicht als Leiter