Sitzung vom 25. einer Form feſtgeſetzt haben, daß jeder, der durch die Kriegsnot betroffen iſt, ſeinen Verpflichtungen dem Hausbeſitz gegenüber in einem verhältnismäßig ſehr weiten Umfange nachzukommen in der Lage iſt. Alſo, meine Herren, ich glaube, daß auch der Magiſtrat, trotzdem er zu dem Antrag im beſonde⸗ ren keine Stellung ausdrücklich genommen hat, ſich nur auf den Standpunkt der liberalen Fraktion ſtellen wird, die durch Herrn Dr. Crüger eben ge⸗ kennzeichnet worden iſt, ohne daß wir uns mit allen Ausführungen des Herrn IDr Crüger identifizieren wollen. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß es einen wenig günſtigen Eindruck machen würde, wenn eine leiſtungsſtarke Kommune wie Charlotten⸗ burg als erſte auftreten und Forderungen an Staat und Reich aus Anlaß von Kriegsmaßnahmen ſchon jetzt ſtellen würde. Warten wir ab, wie der Krieg verläuft dann iſt der Zeitpunkt gekommen, die Er⸗ ſtattungsfrage zu erörtern. Dann wird hoffentlich, wie ich vertraue, von uns keine Forderung geſtellt zu werden brauchen, dann werden Staat wie Reich ein⸗ treten und alle die Laſten, die die Kommunen auf ſich genommen haben, in entſprechender Weiſe zur Abgeltung bringen. (Bravo!) Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Ich hatte nicht erwartet, daß Herr Kollege Hirſch als Vor⸗ ſitzender einer Kriegsunterſtützungskommiſſion hier auf die Arbeiten anderer Kommiſſtonen eingehen würde, namentlich nicht in der Weiſe, wie er es ge⸗ tan hat. Er hat einen einzelnen Fall herausgegriffen und hat gewiſſe allgemeine Schlüſſe daran geknüpft. Nun, ich will mich nicht auf den einen Fall ein⸗ laſſen, ich habe die Daten gar nicht hier und kann Ihnen nicht genaue Zahlen geben. Ich weiß aller⸗ dings — das kann ich Ihnen ſagen „ daß dem Grundſatz, den ich jetzt ausſprechen werde, auch in dieſem Falle Rechnung getragen iſt. Ein gewiſſer Spielraum iſt in den Fällen gelaſſen, wo der Arbeit⸗ geber — — (Stadw. Meyer: Zur Geſchäftsordnung!) Ich glaube, ich muß wohl auf das erwidern fönnen, was Herr Kollege Hirſch hier geſagt hat. — Es iſt eine gewiſſe Unbeſtimmtheit in den Fällen ge⸗ laſſen, wo von den Arbeitgebern Zuſchüſſe gezahlt werden. Das haben Sie mir ſelber geſtern zugegeben, Herr Kollege Hirſch. (Stadtv. Hirſch: Ich habe geſagt: es bleibt beim alten!) Es ſollen in der Regel 100 % von uns gezahlt wer⸗ den; dieſe 100 % Stadtzuſchuß und Reichszuſchuß machen einen höheren Betrag aus, als der ſogenannte Normalbetrag iſt, den wir ſonſt für Familien als Lebensſatz annehmen. Außerdem haben dieſe Fami⸗ lien Unterſtützung ſeitens der Arbeitgeber. Ich glaube nicht, daß die Arbeitgeber damit einverſtanden wären, wenn ihre Unterſtützung und die Reichs⸗ und Stadtunterſtützungen von den Kriegsteilnehmern ſo verwendet würden, wie ſie leider, allerdings nur in vereinzelten Fällen — auch in dem Falle, den Kol⸗ lege Hirſch angeführt hat —, verwendet werden, näm⸗ lich lediglich für das Leben ohne die Wohnung. Die betreffende Frau hat im Oktober nicht einen Pfennig ſwirklich erfüllt wird November 1914 320 Miete gezahlt — ich ſpreche jetzt nur vom Oktober — trotzdem ihr die Stadt einen Zuſchuß in meiner Kom⸗ miſſion von 150 % ſogar bewilligt hatte, damit ſie Miete zahlen könnte. Sie hat alſo vom Arbeitgeber einen Zuſchuß gehabt, vom Reich und von der Stadt 150 %: trotzdem hat ſie nicht einen Pfennig Miete zu Oktober gezahlt. Da haben wir es allerdings für richtig gehalten, nachdem der Grundſatz teilweiſer Mietszahlung vom 1. November ab allgemein einge⸗ führt war, dafür zu ſorgen, daß in Zukunft ein Teit der Miete an den Wirt abgeführt wird. Ich habe den Fall in der Kommiſſion zur Sprache gebracht, und die Kommiſſion hat dem zugeſtimmt. Nun aber das Allgemeine daraus! Wir haben grundſätzlich in meiner Kommiſſion daran feſtge⸗ halten, daß unter allen Umſtänden da, wo die Arbeit⸗ geber Unterſtützungen zahlen, eine Summe für die Miete und für die volle Lebenshaltung herauskommt. Ich habe ſogar im weſentlichen darauf gehalten — in einzelnen Fällen kann es viel⸗ leicht einmal überſehen worden ſein „ daß die Abſicht der Arbeitgeber, mit ihren Zuſchüſſeneine höhere Lebenshaltung der Familie herbeizuführen, auch un d daß durch die Zuſchüſſe, die wir geben und die die Arbeitgeber bewilligen, eine größere Summe herauskommt, als der normale Satz für Leben und Miete zuſam me n. Dem Grundſatz braucht man nicht zu⸗ zuſtimmen. Hält man aber dieſen Grund⸗ ſatz feſt, dann muß man auch dafür ſorgen, daß der Wirt die Miete be⸗ kom m t. Das iſt unſere verdammte Pflicht und Schuldigkeit. Ich möchte den Magiſtrat bitten, um die Schwierigkeiten, die ſich nach dieſer Richtung ergeben haben, zu beſeitigen, mit den Arbeit⸗ gebern in Verbindung zu treten, da⸗ mit wir zu einer Einigung gelangen⸗ wie wir dieſe Fällle zu behandeln haben, einer Einigung, die ſowohl die Mierer wie die Wirte wie die Arbeit⸗ geber wie uns befriedigt. Das iſt zurzeit nicht der Fall, das gebe ich Ihnen zu. Wir ſind ſelbſtverſtändlich in unſerer Kommiſſion — und in den anderen Kommiſſionen wird es wohl ebenſo ſein — bereit, zu verhandeln. Wir verhandeln eben, ſo⸗ fern Schwierigkeiten eintreten. Das geſchieht jetzt ſchon und ſoll weiter geſchehen. Dann hat Herr Kollege Hirſch vorhin wahrſchein⸗ lich einen Zuruf von mir mißverſtanden. Er hatte davon geſprochen, daß alle Stände Opfer bringen müßten. Das halte ich für durchaus richtig; wir wer⸗ den, glaube ich, darin alle einer Meinung ſein. Dieſe Opfer müſſen von den Wirten gebracht werden und müſſen von den Arbeitern gebracht werden. Darauf ſagte er meinem Kollegen Byk gegenüber, er hätte im Abgeordnetenhauſe nur davon geſprochen, daß bei Notſtandsarbeiten die gleichen Löhne wie ſonſt ge⸗ zahlt werden ſollten, damit die Lebenshaltung auf der gleichen Höhe bleiben könnte. Da habe ich mir er⸗ laubt, ihm zuzurufen: wo bleibt da das Opfer bei dieſem Manne, der eine Notſtandsarbeit ausführt, der alſo nicht ſelbſt in den Krieg zieht? Herr Kollege Hirſch machte dann eine Bemerkung, ob ich denn nicht wüßte, welche Opfer im Kriege gebracht würden. Meine Herren, wir wiſſen alle: Arbeitgeber, Arbeiter, Mieter, Wirte, Familien, die ganze Nation iſt einig