332 aber wir wollen ſagen: wenn Sie einen Antrag hier einbringen, der ſo verfrüht iſt, wie der Antrag, der vom Herrn Kollegen Liepmann ausgegangen iſt. Ich bin feſt überzeugt, würde Herr Kollege Liepmann mit der Einreichung dieſes Antrages gewartet haben, bis er zeitgemäß geweſen wäre, dann hätte er ihn wahr⸗ ſcheinlich noch manchmal durchredigiert, und dann würde ein Antrag daraus geworden ſein, der ſich ebenſo erledigt hätte wie der vorhergehende Antrag, in dem wir dann feſtgeſtellr hätten, daß er als erledigt zurückgezogen iſt. (Bravo! bei den Liberalen.) Stadtv. Dr. Liepmann: Meine Herren! Ich möchte zunächſt auf die Frage, was ich geſagt habe, feſtſtellen — ich glaube, das wird mit dem Steno⸗ gramm übereinſtimmen —, aß wir nicht einen vol⸗ len Erſatz für alle Aufwendungen ver⸗ langt haben, insbeſondere nicht für alle ſozi⸗ alen Opfer. Ich habe nur geſagt: insbeſondere wollen wir eine Beihilfe haben für diejenigen Opfer, die für die Stützung des Hausbeſitzes aufge⸗ bracht werden ſollten. Ich glaube, das iſt ganz flar und entſpricht nicht derjenigen Interpretation, die eben Herr Kollege Crüger meinen Worten gegeben hat. Was dann meinen Zwiſchenruf „Doch nicht jetzt!“ betrifft, ſo bezog ſich dieſer zunächſt auf das Wort des Antrages: „gewährt“. Das heißt, daß mit dem Antrage nicht verlangt wird, daß oie Staatsregierung oder das Reich irgendeine Beihilfe den Kommunen und insbeſondere der Charlottenburger Kommune ſchon je tzr gewähren ſoll, um ſie bei Uebernahme der Pflichten zu unterſtützen, die ſie den ſozialen Not⸗ ſtänden gegenüber zu erfüllen hat. Ferner ſteht auch nicht in dem Antrage, daß der Magiſtrat augenblick⸗ lich vorſtellig werden möchte, ſondern ſelbſtverſtänd⸗ lich iſt gemeint: zu geeignet erſcheinender Zeit. Dieſe geeignet erſcheinende Zeit iſt allerdings nach meiner Anſicht dann gegeben, wenn dem Reich ein Entwurf wegen Beihilfen an die Kommunen vorgelegt wird. Ich wiederhole aber: Der Antrag iſt nicht darauf ge⸗ richtet, daß jetzt bereits eine Forderung erhoben wer⸗ den ſoll, ſondern darauf, daß Verhandlungen einge⸗ leitet werden, um die Sinnesrichtung und Willens⸗ meinung der Staatsregierung zu erkennen, inwieweit dieſe bereit iſt, ſpäter Auſwendungen, die für Unter⸗ ſtützungen zur Linderung ſozialer, durch den Krieg her⸗ beigeführter Notſtände, insbeſondere für Beihilfen an den Grundbeſitz, ſtädtiſcherſeits gemacht ſind, in irgend⸗ einer Art, wenn auch vielleicht nur teilweiſe, wieder zu erſtatten. Wenn die Staatsregierung, die ja gern und oft ſolche Pflichten auf die Kommunen abſchiebt, der gleichen Anſicht iſt, wie ich ſie vertrete, und die Auskunft geben würde: unterſtützt nur den Grund⸗ beſttz, die Regierung iſt bereit, ſpäter einen Geſetz⸗ entwurf einzubringen, wonach gewiſſe Teile der Koſten den Kommunen wieder gewährt werden ſollen —, ſo, glaube ich, würden wir eine beſſere Unterlage haben, um unſere Anſichten hinfichtlich der Stützung des Grundbeſitzes hier geltend machen zu können. Das iſt für mich wenigſtens das Hauptmoment geweſen, weshalb ich den Antrag unterſchrieben habe. Eine ſolche regierungsſeitige Unterſtützung unſerer Beſtre⸗ bungen halte ich aber für notwendig, weil die Majo⸗ ritätsfraktionen hier unſerer Abſicht, dem notleidenden Hausbeſitz in ausreichender Weiſe zu Hilfe zu kom⸗ men, bisher widerſtrebt haben. Deswegen wollte ich dieſen Parteien zeigen — ich hoffe auch, daß wir es Sitzung vom 25. November 1914 noch fönnen die Regierung ſteht auf einem ganz andern, weitſichtigeren Standpunkt, die Regierung wünſcht derartige kommunale Unterſtützungen und iſt bereit, den Kommunen, die ſie leiſten, den notwen⸗ digen Erſatz zu gewähren. Stadto. Meyer: Meine Herren! Ich werde nur auf den Plan gerufen durch die merkwürdige Behauptung des Herrn Kollegen Dr Liepmann, daß ſich die Majoritätsfraktion hier einer Stützung des Hausbeſitzes bisher widerſetzt hat. Ich glaube, dem⸗ gegenüber feſtſtellen zu ſollen, daß gerade die Initia⸗ tive, wirkſame Maßnahmen zur Ausgleichung der Rechtsnachteile, die allerdings auch meiner Anſicht nach für den Hausbeſitz jetzt beſtehen, zu ergreifen, ausgegangen iſt aus den Kreiſen der liberalen Fraktion. (Sehr richtig!) Ich gaube, auch noch der Meinung Ausdruck geben zu ſollen, daß die Tätigkeit, die wir in dieſer Rich⸗ tung zur Herbeiführung eines einheitlichen Vorgehens von Magiſtrat und Stadtverordnetenverſammlung ausgeübt haben, zweckmäßiger für den Hausbefitz iſt als die Stellung von Fraktionsanträgen, die zu keinem ſachlichen Ergebniſſe zu führen geeignet ſind. (Bravo! und Sehr gut! bei den Liberalen.) Antragſteller Stadtv. Dr Byk (Schlußwort): Ich will zuerſt auf die von dem Herrn Vorſteher gerügte Bemerkung eingehen, daß ich hier einen Vorfall, der ſich in meinem Hauſe zugetragen hat, vorgebracht habe. Ich habe inzwiſchen dem Herrn Bürgermeiſter die weiteren Mitteilungen gemacht, ſo daß das ja von Amts wegen verfolgt werden kann. Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, daß es Leute gibt, die unangemeſſene Bemerkungen machen, ſo daß ſich die Mieter veranlaßt ſehen, davon Abſtand zu nehmen, bei den Unterſtützungskommiſſionen einzukommen. Ich möchte mich dann zu der Bemerkung des Herrn Kollegen Crüger wenden, daß mein Antrag nicht genügend begründet iſt. Ich habe geglaubt, das unterlaſſen zu ſollen nach dem Vorgange in Berlin. Dort iſt, wie mir hier vorliegt, nach langer eingehen⸗ der Beratung ein Antrag Caſſel--Mommſen ein⸗ ſtimmig angenommen worden, der ſich vollkommen mit meinem Antrage deckt. (Hört! hört! — Stadtv. Dr Liepmann: Sehr richtig!) Nun dachte ich mir: wenn eine Kommune wie Berlin einen derartigen Antrag einbringt, ſo halte ich mich auch für berechtigt und verpflichtet, hier einen ſolchen Antrag zu ſtellen. (Stadtv. Dr Crüger: Wo iſt der Antrag?) Im übrigen habe ich von einer Sitzung beim Miniſter des Innern geleſen, die am 3. Oktober ſtattgefunden hat, einer Sitzung, zu der ſämtliche Bürgermeiſter Groß⸗Berlins und Vertreter des Hausbeſitzes einge⸗ laden waren. Da ſoll man ſich darum geſtritten haben, wer die Mittel zur Unterſtützung des Grund⸗ beſitzes aufzubringen hat. Die Regierung ſagte, die Gemeinden ſollten es tun, und die Gemeinden ſagten, der Staat ſollte es tun. Das I