334 nicht getan, ſondern ſie haben die reichlichen Mittel, die ihnen zur Verfügung ſtanden, ſtets für ſich ver⸗ braucht. Dieſe Frauen ſind natürlich gerade in dieſem Monat, bei der Art der Handhabung der Auszahlung im November, in Schwierigkeiten ge⸗ raten: ſie haben auch im November nichts von der am Anfang des Monats nach den alten Grund⸗ ſätzen empfangenen Unterſtützung zur Mietzahlung verwendet, ſondern das Ganze in der erſten Hälfte des Monats verbraucht, und waren nun in der zweiten Hälfte des Monats, für den ſie einen Teil der Anfang November empfangenen Summe hätten reſervieren müſſen, in Not geraten. Es iſt ſchon erwähnt worden, daß dieſer Notlage durch die Kommiſſionen bereits abgeholfen iſt. Es ſind ſowohl Unterſtützungen durch Lebensmittel als auch in bar gewährt worden, und die Frauen ſind dadurch auch im weſentlichen befriedigt worden. Die zweite Gruppe der Fälle, in denen Schwie⸗ rigkeiten entſtanden, lag umgekehrt. Da hatten ge⸗ wiſſenhafte Frauen bereits ihre Miete aus der An⸗ fang November erhaltenen Unterſtützung bezahlt, und da die Mietbeihilſe, die die Stadt jetzt zum erſten Male bezahlte, nicht an die Frauen ging, ſondern an die Hauswirte, ſo erhielten dieſe zweimal die Miete, und die Frauen hatten um ſo viel weniger zum Leben. Es ſind ſelbſtverſtändlich Schritte getan worden, daß die Hauswirte, ſoweit es angemeſſen iſt, die zuviel erhaltenen Beträge zurückzahlen. In⸗ zwiſchen iſt auch hier den Frauen durch Gewährung von Lebensmitteln und durch Unterſtützungen in bar geholfen worden. Ich möchte dann kurz auf die Fälle eingehen, die heute auch ſchon erwähnt worden ſind, in denen die Arbeitgeber den zurückgebliebenen Familien ihrer Ar⸗ beiter Unterſtützungen gewähren und wo wir üblicher⸗ weiſe 100 % Zuſchuß zu den Reichsſätzen zahlen. Es iſt ausdrücklich in den Beſtimmungen, die der Magiſtrat erlaſſen hat, hervorgehoben worden, daß in dieſen Fällen größere Beträge für Mietzuſchüſſe an den Hauswirt von den Unterſtützungsſätzen n i ch t in Abzug zu bringen ſind, ſondern daß es hier den Frauen überlaſſen bleiben ſoll, ihrerſeits für die Mietzahlung zu ſorgen. Beſonders in einer Kommiſſion iſt gegen dieſen Grundſatz verſtoßen worden, und infolgedeſſen ſind die Frauen, die die ½, ſchon gezahlt hatten, in Ungelegenheiten ge⸗ ommen. Eine dritte Gruppe von Unzufriedenen betraf diejenigen Fälle, in denen Arbeitsverdienſt angerech⸗ net worden war. Hier handelt es ſich aber wiederum um einen Grundſatz, der von den ſtädtiſchen Körper⸗ ſchaften gelegentlich der Neuregelung der Unterſtützun⸗ gen beſchloſſen worden iſt, und worüber wir, wie ge⸗ ſagt, heute nicht zu diskutieren haben. Ich möchte aber hierbei doch einen weſentlichen Umſtand erwäh⸗ nen, damit die Oeffentlichkeit auch hierüber orientiert iſt: Wir ziehen den Frauen zwar die Hälfte des Arbeitsverdienſtes ab, aber wir ſtecken dieſe Hälfte Sitzung vom 25. November 1914 nicht in unſere Taſche, ſondern verwenden ſie zur Zahlung der durch die Mietzuſchüſſe nicht gedeckten bzw. rückſtändigen Miet e. Wir verwenden ihn alſo im Intereſſe der Frauen und nicht im Intereſſe der Stad t. Das verdient um ſo mehr heworge⸗ hoben zu werden, als ein großer Teil der Frauen lei⸗ der die Wohltat, die ihnen durch die Entlaſtung von der Mietſchuld zuteil wird, nicht ſo recht würdigt. Sie ſehen zum Teil nicht ein, welche Vorteile ihren Männern nach der Rückkehr aus dem Felde dadurch erwachſen, daß ihre Mietſchuld in den meiſten Fällen ganz, in anderen Fällen in einem erheblichen Um⸗ fange beglichen iſt. Es muß andererſeits auch anerkannt werden, daß zahlreiche Frauen vernünftigen Darlegungen zugäng⸗ lich waren und eingeſehen haben, daß ſie ſich bei den neuen Beſtimmungen tatſächlich beſſer ſtehen als vor⸗ her. Natürlich wird auch die Anwendung der neuen Grundſätze hin und wieder einmal zu Härten führen; ſie werden aber, wie es auch bisher allgemein geſchah, leicht durch die Kommiſſionen beſeitigt werden können. Am Schluſſe möchte ich noch bemerken, daß Wiederholungen der Schwierigkeiten, die ſich am 15. November ergeben haben, nicht zu befürchten ſind. Wir haben bereits, ehe dieſe Interpellation angekün⸗ digt war, zwei Anordnungen vorbereitet. Die eine betrifft die Hausbeſitzer und bezieht ſich auf die⸗ jenigen Fälle, wo erſt am 1. Dezember erſtmalig ene Unterſtützung nach den neuen Sätzen ausgezahlt wird und infolgedeſſen die Hausbeſitzer am 1. Dezember eine Mietbeihilfe ſowohl für November wie für Dezem⸗ ber auf einmal ausgezahlt erhalten. Wir haben hier angeordnet, daß die Hausbeſitzer eine Erllärung dar⸗ über abgeben müſſen, wicviel ſie in den betreffenden Monaten an Miete von ihren Mietern erhalten haben. Die Abgabe dieſer Erklärung iſt die Vorausſetzung für die Zahlung der Mietbeihilfe. Die zweite Anord⸗ nung betrifft die Un terſt ütz te n. Wir haben an⸗ geordnet, daß am 1. Dezember und in Zukunft irgend eine Anrechnung auf im November zu viel erhaltene Unterſtützungen nicht mehr erfolgen darf, daß alſo am 1. Dezember an alle Unterſtützten die neuen Sätze unverkürzt zur Auszahlung gelangen ſollen. Ich glaube, daß durch dieſe Anordnungen in Zukunft alle Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt ſein werden. Von der Kämmerei iſt ferner noch angeordnet wor⸗ den, daß die Auszahlung der Unterſtützungen auf die drei Zahltage gleichmäßig verteilt werden ſoll und daß die Frauen für beſtimmte Tage beſtellt werden, damit ein Andrang, wie er das letzte Mal feſtzuſtellen war, nicht wieder vorkommt. Vorſteher Dr. Frentzel: Eine Beſprechung der Anfrage iſt nicht beantragt worden und wird auch 1. beantragt. Dann iſt die Anfrage hiermit er⸗ edigt. Ich ſchließe die Sitzung. (Schluß 8 Uhr 26 Minuten.)