Sitzung vom 16. Die Arbeit iſt außerordentlich ſchwierig; es iſt auch ſehr intereſſant, ſie ſich anzuſehen. Wenn jemand einmal in dieſe Gegend kommt, rate ich ihm ſehr dazu, ſolange dort noch etwas zu ſehen iſt; denn es wird in ſehr großer Tiefe gearbeitet, und die Ab⸗ ſteifungen ſind ſehr ſchwer vorzunehmen. Der Ma⸗ giſtrat hat aber alles getan, um auch dieſe Arbeiten zu beſchleunigen. Die erſten Arbeiten, die ich vorhin erwähnte, ſind im weſentlichen bereits beendet, die anderen wer⸗ den nach Kräften beſchleunigt werden. Wir wurden im Petitionsausſchuß auch davon überzeugt, daß ſeitens des Magiſtrats mehr nicht geſchehen könne. Infolgedeſſen ſchlagen wir Ihnen die Ueberweiſung der Petition an den Magiſtrat als Material vor. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen zu III. Petition des Eduard Hartmann und Gen. und des M. Hol der betr. Luſt⸗ barkeitsſteuer. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Friedlaender: Meine Herren! Bei der vorliegenden Petition handelt es ſich um Eingaben der Inhaber einer großen Anzahl von Kaffeehäuſern in Charlottenburg, und zwar der Cafes Abbazia, Reſidenz, Sophie⸗Charlotte⸗Platz, Wilhelms⸗ platz, Odeon und Lützow. Dieſe Kaffeehausbeſitzer be⸗ antragen übereinſtimmend, die Luſtbarkeitsſteuer auf⸗ zuheben, und zwar wegen der ſchlechten Geſchäftslage mit Rückwirkung vom 1. September ab. Außerdem liegt eine Petition der Hamburger Sänger vor. Es ſind das 7 Familienväter, die jeden Mittwoch im Reſtaurant Nack hier eine „patriotiſche“ Vorſtellung veranſtalten. Da ſie, wie ſie ſagen, pro Abend nur je 1,40 ℳ verdienen, bitten ſie um Aufhebung der Luſt⸗ barkeitsſtener, wodurch ſie pro Kopf und Tag 40 § mehr verdienen würden. Der Magiſtrat hat die ihm zugegangenen An⸗ träge aus grundſätzlichen Erwägungen abgelehnt. Der Petitionsausſchuß hat ſich auf den Standpunkt geſtellt, einmal, daß dieſe Petitionen gleichfalls aus grunofatz⸗ lichen Erwägungen abzulehnen ſeien, da ſonſt jeder in⸗ folge des Krieges Notleidende mit einem Geſuche um Aufhebung der Steuer, durch die er betroffen iſt, kom⸗ men würde. Es kommt dazu, daß tatſächlich nach den von mir eingezogenen Informationen die Kaffeehaus⸗ beſitzer verhältnismäßig aute Geſchäfte machen, ins⸗ beſondere in den letzten Monaten. Ich geſtatte mir, noch darauf hinzuweiſen, daß dieſe Konzertſteuer ſeinerzeit gleichzeitig mit der Kino⸗ ſteuer eingeführt worden iſt, daß bei der Konzertſteuer jetzt überhaupt nur noch 21 Cafeés und Reſtaurants in Frage kommen, und zwar deshalb, weil die übrigen Lokale nur noch bis 11½ Uhr Muſik machen und in⸗ folgedeſſen von der Steuer überhaupt befreit ſind. Im ganzen waren es früher 42, von denen alſo gegen⸗ wärtig nur noch die Hälfte in Frage kommt. Dieſe Cafés ſind, wie geſagt, gut beſucht, ebenſo wie die Kinos, die in den letzten Monaten ſogar eine Rekord⸗ iffer erreicht haben. Der Beſuch in den Kinos iſt ſegar ſter als vor dem Kriege. Aus allen dieſen Gründen beantragt der Pe⸗ titionsausſchuß Uebergang zur Tagesordnung. Stadtv. Wilk: Meine Herren! Wir ſtellen uns auf die Seite der Petenten und bitten die Verſamm⸗ lung, dem Magiſtrat die Petition zur Berückſichtigung zu überweiſen. Wir glauben, daß bei der durch den Dezember 1914 337 Krieg herbeigeführten außerordentlich ſchlechten Ge⸗ ſchäftslage den Kaffeehausbeſitzern ſowie auch den⸗ jenigen Kreiſen, die dieſe Steuer zahlen müſſen, die Aufrechterhaltung ihres Gewerbebetriebes ganz koloſſal erſchwert wird. (In der Abſtimmung beſchließt die Verſamm⸗ lung entſprechend dem Antrage des Petitionsaus⸗ ſchuſſes den Uebergang zur Tagesordnung.) Vorſteher Dr Frentzel: Punkt 3 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Annahme einer Erbſchaft. — Druck⸗ ſache 251. Meine Herren! In der Annahme, daß Sie durch Ihren Beſchluß der Vorlage betr. Annahme dieſer Erbſchaft zuſtimmen werden, möchte ich doch bemerken, daß Sie jedenfalls damit einverſtanden ſind, wenn ich hier ausdrücke, daß wir der verſtorbe⸗ nen Stifterin von ganzem Herzen für ihre Tat dank⸗ bar ſind und das Andenken an ſie, das ſie ſelbſt zu einem Segen gemacht hat, dauernd in Ehren halten werden. (Bravo!) (Die Verſammlung nimmt davon Kenntnis, daß die am 8. November 1914 hier verſtorbene Frau Geheime Juſtizrat Mathilde von Cuny geb. Dohle die Stadt Charlottenburg zu ihrer Alleinerbin eingeſetzt hat, und beſchließt, den Magiſtrat zu ermächtigen, die königliche Genehmigung zur Annahme der Erbſchaft nach⸗ zuſuchen.) Punkt 4: Vorlage betr. Prüfung der Gültigkeit einer Stadt⸗ verordnetenwahl und Berichterſtattung des Aus⸗ ſchuſſes. — Druckſache 252. Herr Kollege Hirſch hat mich geketen, an ſeiner Stelle die kurze Berichterſtattung zu übernehmen. Meine Herren! Der Ausſchuß, der eben erſt ge⸗ tagt hat, hat ſich einſtimmig dahin entſchieden, Ihnen die Gültigkeitserklärung der Wahl zu empfehlen. Sämtliche abgegebenen Stimmen ſind auf den ge⸗ nannten Herrn gefallen, Widerſprüche und Einſprüche