Außerordentliche Sitzung vom 17. März 1915 Vorſteher Dr Frentzel: Wir gehen über zu Kapitel IX § e und Straßenreinigungs⸗ en. Berichterſtatter Stadtv. Bollmann: Der Etats⸗ ausſchuß hat bei Kapitel IX keine Aenderungen be⸗ ſchloſſen. Es lag hierzu eine Zuſchrift der Mann⸗ ſchaften unſerer Feuerwehr vor, die darum bitten, einen Arbeiterausſchuß einzurichten. Der Ausſchuß hat die Bitte der Feuerwehrleute als be⸗ rechtigt anerkannt und einſtimmig be⸗ ſchloſſen, der Verſammlung zu empfehlen, dem Wunſche der Bittſteller ſtattzugeben. Ich bitte, dem⸗ entſprechend beſchließen zu wollen. Stadtv. Scharnberg: Meine Herren! Im An⸗ ſchluß an die Ausführungen des Herrn Bericht⸗ erſtatters legen meine Freunde Wert darauf, von dem Magiſtrat zu erfahren, ob und wann er gedenkt, den Feuerwehrleuten einen Arbeiterausſchuß zu ge⸗ währen. Ferner möchte ich mir hinſichtlich des Straßen⸗ reinigungsweſens die Anfrage erlauben, ob der Magi⸗ ſtrat bereit iſt, die bisher feſt angeſtellten Straßen⸗ reiniger, die ſchon entlaſſen ſind, und diejenigen, die noch entlaſſen werden, bei Neueinſtellungen in erſter Linie zu berückſichtigen und bei eintretender Pen⸗ ſionierung die vorangegangene Dienſtzeit in Anrech⸗ nung zu bringen. Außerdem möchte ich mir noch die Frage er⸗ lauben, wieviel ſtändige Straßenreiniger bisher ent⸗ laſſen ſind, wie vielen bereits gekündigt iſt und wie⸗ viel nichtſtändige Straßenreinigungsarbeiter noch be⸗ ſchäftigt werden. Es geht das Gerücht, daß ſtändige Straßenreiniger entlaſſen worden ſind, aber nicht⸗ ſtändige noch beſchäftigt werden. Wie weit das zu⸗ trifft, vermag ich nicht zu beurteilen. Stadtrat Meyer: Meine Herren! Herr Stadtv. Scharnberg war im Etatsausſchuß, wo der Herr Bürgermeiſter die Erklärung abgegeben hat, daß ſich der Magiſtrat bisher noch nicht mit der Petition der Feuerwehrleute beſchäftigt habe. Ich als Dezernent habe erklärt, daß ich die Petition befürwortend an den Magiſtrat weitergegeben habe. Ich weiß nun nicht, wann ſie der Dirigent auf die Tagesordnung ſetzen wird. Spruchreif kann dieſe Frage jetzt nicht werden; denn Sie wiſſen, daß ſich von den 126 Feuerwehrleuten gegenwärtig nur ungefähr 30 noch im Dienſt befinden, von denen jeden Tag auch noch der eine oder andere von der Heeresverwaltung abberufen werden kann. Erſt nach Beendigung des Krieges und nach der Rückkehr der Feuerwehrleute in ihre alten Stellungen kann meiner Meinung nach ein Arbeiterausſchuß gewählt werden. Stadtrat Bredtſchneider: Meine Herren! Wenn Arbeiter aus einer ſtädtiſchen Verwaltung entlaſſen und von einer andern übernommen werden, dann kommt auf das Ruhegehalt die geſamte Dienſtzeit, die der betreffende Arbeiter bei der ſtädtiſchen Ver⸗ waltung zurückgelegt hat, zur Anrechnung, alſo auch diejenige Arbeitszeit, die er bei der erſten Verwaltung verbracht hat. Das iſt ſtändiger Grundſatz. Bisher iſt von den ſtändigen Arbeitern über⸗ haupt nur ein einziger Arbeiter entlaſſen worden, dem mit Rückſicht auf die Beſchlüſſe des Etatsaus⸗ ſchuſſes am 15. März zum 1. April gekündigt worden 39 iſt. Es iſt zurzeit nicht beabſichtigt, mehr ſtändige Arbeiter zu entlaſſen. (Stadtv. Scharnberg: Ich habe noch angefragt, wieviel nichtſtändige Arbeiter bisher noch beſchäftigt werden!) — Die nichtſtändigen Arbeiter müſſen alle entlaſſen werden; es ſind, glaube ich, 35. Ich möchte aber be⸗ merken, daß ſich die anderen ſtädtiſchen Verwaltungen um dieſe nichtſtändigen Arbeiter reißen und daß es wahrſcheinlich möglich ſein wird, ſie, wenn auch vielleicht nicht alle, ſo doch einen großen Teil, ander⸗ weitig unterzubringen. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel IX — Feuer⸗ löſch⸗ und Straßenreinigungsweſen — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats unverändert feſt und beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, die Zuſchrift der Feuerwehrleute dem Magiſtrat zur Berückſichtigung zu überweiſen.) Vorſteher Dr Frentzel: Wir kommen zu Kapitel X — Volksgeſundheitspflege. Der Etatsausſchuß hat bei dieſem Kapitel keine Aenderungen beſchloſſen. Dagegen iſt hier noch ein Nachtrag bekanntzugeben, den der Magiſtrat der Ver⸗ ſammlung unterbreitet: Einnahme Abſchnitt 6 Nr. 1 ſoll lauten: Aus Mitteln des Sparkaſſenüberſchußfonds a) für Zwecke der Lungen⸗ krankenfürſorge. 50 000 % 5) für Säuglingsfürſorge 100 000 „ () für Verabreichung von Mittageſſen und Frühſtück an Schulkinder .10.000 „ 190 000 ℳ. Am 31. 3. 16 vom Extraordinarium Kapitel I1 Abſchnitt 1 hierher zu übertragen. Stadtv. Klick: Ich möchte hier noch einmal die Eingabe des Vereins freier Schwimmer an den Ma⸗ giſtrat zur Erörterung bringen. Es iſt Ihnen ja aus den Verhandlungen des Etatsausſchuſſes bekannt, daß ſich der Verein „Freie Schwimmer“ an den Magi⸗ ſtrat mit der Bitte gewandt hat, ihm auch dieſelbe Vergünſtigung zuteil werden zu laſſen, die den an⸗ deren Schwimmvereinen für ihre Mitglieder im Alter von 14 bis 20 Jahren gewährt wird, d. h. die Badegebühr von 20 auf 10 § herabzuſetzen. In mehreren Eingaben an den Magiſtrat haben die Herren Stadträte Dr. Gottſtein und Dr Spiegel das abgelehnt und dem Verein empfohlen, ſich an den Hauptausſchuß für Jugendpflege zu wen⸗ den. Der Verein will dieſem Hauptausſchuß nicht beitreten. Ich glaube, es würde doch wohl möglich ſein, daß man auch dieſem Verein für ſeine jüngeren Mitglieder dieſe Vergünſti⸗ gung gewährt, ohne daß man ihn zwingt, dem Haupt⸗ ausſchuß beizutreten. Statdrat Dr. Gottſtein: Außer meinen Ausfüh⸗ rungen im Etatsausſchuß habe ich dem Herrn Vor⸗ redner noch perſönlich mitgeteilt, daß bei der Ver⸗ waltung der Wille beſteht, auch dieſen Mitgliedern der Jugendvereinigung dieſelbe Vergünſtigung zu teil werden zu laſſen wie denjenigen, die ſich dem Jugend⸗ vereinsbund angeſchloſſen haben. Ich bedaure ſehr,