Außerordentliche Situng vom 17. Mäts 115 auf die gegenwärtige Zeitlage das Verſtändnis der Bevölkerung genügend finden wird, um nicht etwa die Urſache eines verminderlen Zuzuges oder gar einer Abwanderung von Charlottenburg zu ſein. Meine Herren, mit der Beſprechung der übrigen Steuern werde ich heute die Debatte nur inſoweit verlängern, als ich durch Petitionen, die dem Etats⸗ ausſchuß vorgelegen haben, in die Notwendigkeit ver⸗ ſetzt bin, hier etwas vorzutragen. Eine Petition lag zu der Grundſteuer vor, und zwar bat der Char⸗ lottenburger Haus⸗ und Grundbeſitzerverein von 1895, die Erundſteuer auf 2,5 bzw. 5 vom Tauſend zu er⸗ mäßigen und den dadurch entſtehenden Fehlbetrag von 390 000 Mark underweit zu decken. Der Etats⸗ ausſchuß hat, ebenſo wenig wie die Stadtverord⸗ netenverſammlung in früheren Beratungen, ver⸗ kannt, daß der Grundbeſitz zur Zeit in einer ſehr ſchwierigen Lage iſt, und daß er an den Steuern, die ihn belaſten, ſchwer zu trrgen hat. Aber in dem Augenblicke, wo wir unſere Gemeindeeinkommen⸗ ſteuer von 110 auf 140% erhöhen müſſen, iſt natür⸗ lich an eine Herabſetzung der Realſteucrn ernſt⸗ lich kaum zu denken. Vor allen Dingen kommt aber hinzu, daß es ohne eine ſtarke weitere Erhöhung der Gemeindeeinkommenſteuer, die wegen der Wir⸗ kung auf die Bewegung der Berölkerung gerade für den Grundbeſitz außerordentlich läſtig ſein würde, überhaupt nicht möglich wäre, den ſich bei einer Er⸗ mäßigung der Grundſteuer ergebenden Minder⸗ ketrag von 390 000 ℳ zu decken. Der Haus⸗ und Grundbeſitzerverein von 1895 hat allerdings ander⸗ weite Vorſchläge hierfür gemacht. Er wollte allein 180 000 ℳ von den 390 000 ℳ dadurch decken, daß der Einkzufspreis der Kohlen im Etat der Gaswerke von 22 auf 21 ℳ für die Tonne ermäßigt werden ſollte. Er wollte weitere 25 000 ℳ durch erhöhten Anſat; bei der Luſtbarkeitsſteuer decken, und den Reſt durch Verminderung gewiſſer Ausgaben für Volks⸗ bildung, Jugendpflege und ſoziale Fürſorge. Ich habe nicht die Abſicht, auf die einzelnen Poſitionen einzugehen. Schon die Tatſache, daß es abſolut aus⸗ geſchloſſen iſt, den Eink⸗ufspu is der Kohlen im Etat der Gaswerke herabzuſetzen, daß im Gegenteil die bisherige Entwicklung der Kohlenpreiſe uns im Ausſchuſſe die überaus ernſthafte Erwägung nahe⸗ gelegt hat. ob es mit einer vernünftigen Finanz⸗ gebarung vereinbar iſt, dieſen Preis nicht zu erhöhen — dieſe einzige Erwägung genügt ja, um die Deckung, die der Verein von 1895 vorſchlägt, als un⸗ möglich erſcheinen zu leſſen. — Wie geſagt, es er⸗ wies ſich als ausgeſchloſſen, die 390 000 ℳ zu ent⸗ behren, und infolgedeſſen ſchlägt Ihnen der Etats⸗ cusſchuß vor, über die genannte Petition zur Tages⸗ ordnung überzugehen. Des ferneren lag dem Etatsausſchuß eine Petition vör, ausgehend von einer Reihe von Kino⸗ beſitzern, die Luſt barkeitsſteuer während des Krienes gänzlich aufzuheben cder doch wenigſtens zu ermäßigen. Der Me aiſtrat hat uns nun in der letzten Sitzung einen Bericht über die Wirkungen der Kinoſteuer vorgelegt, und dieſer ſchließt mit den Worten, daß die Luſtbarkeitsſteuer das Bild einer gerechten und geſunden Beſteuerung gibt. Der Etatsausſchuß iſt, ſoweit es aus den dort gemachten Aenßerungen hervorgeht, dieſer Auffaſſung des Magiſtrats allerdings nicht beigetreten; wir trich'en vielmehr die Luſtbarkeitsſteuer als einen Notbehelf, als eine Steuer, die man aus finanziellen Gründen auferlegen mußte und ſo lange leibehalten muß, als die finanziellen Gründe noch fortdauern, 22 4⁵ die aber im übrigen große Mängel und Bedenken gegen ſich hat. Allein wir mußten ſamtlich ane.⸗ kennen, daß die finanziellen Gründe, aus denen heraus wir ſeinerzeit die Steuer beſchloſſen haben, in dieſem Jahre nicht nur fortbeſtehen, ſondern noch ſchwerer wiegend geworden ſind. Wenn die Petenten ausführen, die Kinoſteuer habe dazu geführt, daß der Beſuch der Kinotheater um 50% herebgeſunken ſei, ſo ſteht das nicht im Eintlange mit der Entwicklung der Steuer, die im Gegenteil b.weiſt, daß nach einer vorübergehenden Senkung der Einnahmen während des Anfanges des Krieges ſchon in den letzten Wintermonaten des Vorjahres wieder ganz normale Einnahmen erzielt worden ſind. Natürlich wird es unausbleiblich ſein, daß dieſes oder jenes ſchwächere Kino unter der Laſt der gegenwärtigen wirtſchaft⸗ lichen Verhältniſſe leidet, vielleicht ſogar zuſammen⸗ bricht. Aber für die Allgemeinheit des Gewerles ſprechen die Zahlen, die der Magiſtrat uns über die Erträge der Steuer gebracht hat, doch eine über⸗ zeugende Spunche. Ebenſo wenig iſt es richtig, daß — wie die Petenten anführen — eine große Anzahl anderer Kommunen jetzt während des Krieges die Steuer ermäßigt oder aufgehoben habe; das trifft nur für einige ganz vereinzelte Städte zu. Aus allen dieſen Gründen beantragt der Etatsausſchuß, auch über dieſe Petition zur Tagesordnung hinweg⸗ zugehen. Meine Herren, aus dem, was ich Ihnen vorge⸗ tragen habe, und aus dem, wes die anderen Herren Berichte:ſtatter zum Etat ſchon mitteilten, ergibt ſich die Notwendigkeit, das Steuerkapital ſo, wie es der Magiſtrat vorgelegt hat, anzunehmen, was ich hier⸗ mit beantrage. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel XVv — Ge⸗ meindeſteuern — in Einnahme und Ausgale nach dem Voranſchloge des Magiſtrats feſt und beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Etats⸗ ausſchuſſes, wie folgt: 2) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ werden von der Pflicht, im Rechnungsjahre 1915 Gemeindeeinkommen⸗ ſteuer zu zahlen, entbunden; 5 5) die Ermeindeeinkommenſteuer kommt in Höhe eines Zuſchlages von 140 % zur Staats⸗ einkommenſteuer zur Erhebung; c) die Realſteuern kommen in Höhe von 166,52% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbeſteuer zur Erhebung, und zwar: 1. die Gemeindegewerbeſteuer — unter Be⸗ rückſichtigung des Beſchluſſes zu d — in Höhe von 129,81% der ſtaatlich veran⸗ lagten Gewerbeſteuer 150 % der in den Gewerbeſteuerklaſſen I und 11 ſtantlich veranlagten Steuerſätze und 100 % der in den Gewerbeſteuerklaſſen I1II und Iv ſtaatlich veranlagten Steuerſätze (§ 31 Ziffer 1 des Kommunalabgabengeſetzes); die Gemeindegrundſteuer in Höhe von 176,43% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebäudeſteuer 2,7 % des gemeinen Wertes der bebauten und 5,4 % des ge⸗ meinen Wertes der unbebauten Grund⸗ ſtücke; d) im Rechnungsjahre 1915 wird die Gewerbe⸗ ſteuer der in der Klaſſe IV und — ſoweit der Betrug der im Rechnungsjahre 1914 aufge⸗ kommenen Wa enhausſteuer ausreicht — auch der unteren Stufen der in der Klaſſe III ver⸗