Außerordentliche Sitzung vom 17. Mä z 1915 bleibt den Truppenverbänden vorbehalten, die dafür eingerichtet ſind, und zwar ſind das in erſter Linie die Sanitätskompagnien, die den Transport der Ver⸗ wundeten nach dem Verbandsplatz und von da zu den Feldlazaretten zu bewirken haben. Deshalb würde es im Intereſſe der Sache liegen und den Wünſchen der Stadtbewohner entſprechen, wenn mindeſtens zwei Anhängerwagen dirett der 1. Sa⸗ nitätskompagnie des Gardekorps überwieſen wür⸗ den, und ich glaube in aller Sinne zu ſprechen, wenn ich dem Wunſche Ausdruck gebe, der Magiſtrat wolle veranlaſſen, daß ein Teil der Summe ſpeziell zu dieſem Zwecke verwendet wird. Ich hoffe, daß der Magiſtrat dem Wunſche ſtattgeben wird. Bürgermeiſter Dr. Maier: Meine Herren! Wir haben von dem Wunſche Kenntnis genommen und werden uns bemühen, ihn in geeigneter Weiſe zu erfüllen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Beſchaffung von 5 Anhängern an Kran⸗ fenkraftwagen werden 8000 ℳ aus dem Dis⸗ poſitionsfonds und, ſoweit dieſer nicht aus⸗ reicht, aus laufenden Mitteln bewilligt, zugleich mit der Maßgabe, daß die von dem Stadtv. Dr Landsberger gegebene Anregung nach Möglich⸗ keit berückſichtigt werden ſoll.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen zu Punkt 9: Vorlage betr. Nachbewilligung beim Etat der Krankenanſtalten. — Druckſache 49. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Beim Ordinarium Kapitel vI für 1914 wer⸗ den die in der abgedruckten Nachweiſung auf⸗ geführten Etatsnummern um zuſammen 73 332,65 ℳ aus laufenden Mitteln verſtärkt.) Punkt 10: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel XIII — 13 — 4 für 1914. Druckſache 50. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Etatsnummer Ord. Kapitel XIII Ab⸗ ſchnitt 13 Nr. 4 für 1914 (Entſchädigung für Zinsverluſte bei verſpäteter Einlöſung gekün⸗ digter Stadtanleiheſcheine) wird um 1000 % verſtärkt. Der Betrag iſt dem Dispoſttions⸗ fonds bzw. aus laufenden Mitteln zu ent⸗ nehmen.) Punkt 11 Vorlage betr. Gewährung von Witwen⸗ und Waiſen⸗ geld. — Druckſache 51. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Den Hinterbliebenen des ehemaligen Tech⸗ nikers beim ſtädtiſchen Elektrizitätswerk Auguſt Huppertz wird vom 1. Oktober 1914 17 ab ein Witwengeld von 416 ℳ und ein Wai⸗ ſengeld von 83,20 ℳ, zuſammen 499,20 % jährlich bewilligt. Der für das Rechnungsjahr 1914 erfor⸗ derliche Betrag von 249,60 %ℳ iſt verfügbaren Mitteln des Sonderetats 4 zu entnehmen.) Punkt 12: Vorlage betr. Erweiterung der Kriegsfürſorge. Druckſache 52. Hierzu liegt ein von den Stadtv. Ahrens, Bade, Dr Borchardt, Gebert, Hirſch, Klick, Leupold, Peeſch, Scharnberg, Scheel, Vogel und Wilk unter⸗ zeichneter Antrag vor, dahingehend: Der Magiſtrat wird erſucht, der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung eine Vorlage zu unter⸗ breiten, die eine den veränderten wirtſchaft⸗ ſchaflichen Verhältniſſen entſprechende Er⸗ höhung der Normalſätze für die Unterſtützung der Kriegerfamilien vorſieht. Stadto. Hirſch: Meine Herren! Wir begrüßen die Vorlage, ſoweit ſie ſich darauf beziehr, daß der Magiſtrat den Beſchlüſſen der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung in bezug auf die Wöchnerinnenunter⸗ ſtützung und die Unterſtützung von beſtimmten Ka⸗ tegorien nicht kriegsunterſtütungsberechtigter Per⸗ ſonen Folge leiſtet, mit Freuden. Der Magiſtrat ſchreibt in ſeiner Vorlage, daß er „die entſtehenden Koſten zur teilweiſen Erſtatrung aus dem betreffen⸗ den Fonds des Herrn Miniſters des Innern anmel⸗ den werde.“ Ich darf wohl dazu bemerken, daß die Erſtattung der Koſten, ſoweit es ſich um Wöchne⸗ rinnenfürſorge handelt, gar keinem Zweifel unter⸗ liegen dürfte. Denn namens der Budgetkommiſſion des Abgeordnetenhauſes hat der Berichterſtatter aus⸗ drücklich im Plenum die Erklärung abgegeben, daß dasjenige, was die Gemeinden über die reichsgeſetz⸗ liche Unterſtützung hinaus auf dem Geviete der Wöchnerinnenfürſorge leiſten, ihnen aus dem ſtaat⸗ lichen Fonds erſtattet werden ſoll. Dagegen be⸗ zweifle ich ſehr, ob aus dieſem Fonds auch irgend welche Aufwendungen auf dem Gebiete der Mietbei⸗ hilfen erſtattet werden; wenigſtens iſt das nach den Erklärungen, die der Miniſter des Innern in der Kommiſſion abgegeben hat, kaum anzunehmen. In der Vorlage wird uns weiter der Antrag unterbreitet, wir ſollen uns damit einverſtanden er⸗ klären, daß die im Winter gewährten Unterſtützun⸗ gen auch im Sommer gezahlt werden ſollen. Schon bevor uns die Vorlage bekannt war, hatten meine Freunde beſchloſſen, den Ihnen vom Herrn Vor⸗ ſteher verleſenen Initiativantrag einzubringen. Es /¾eerübrigt ſich jetzt, den Antrag als Initiativantrag zu ſtellen, und wir haben uns deswegen entſchloſſen, ihn als Unterantrag zu der Vorlage des Magiſtrats einzubringen. Meine Herren, ſchon als wir uns über die Frage der Normalſätze unterhielten, habe ich den Standpunkt vertreten, daß die Vorſchläge, die uns damals unterbreitet wurden, den Verhält⸗ niſſen nicht entſprächen, und ich glaube, daß alle Herren, die in Unterſtützungskommiſſionen tätig ſind, allmählich die Ueberzeugung gewonnen haben, daß mit den jetzigen Sätzen nicht auszukommen iſt. Allenfalls mag der Satz vielleicht für eine allein⸗ ſtehende Frau ausreichend ſein, aber auf keinen Fall reicht er aus für kinderreiche Familien. Bei den heutigen Teuerungsverhältniſſen iſt es einfach un⸗