Außerordentliche Sitzung vom 17. März 1915 einzuwenden, um ſo weniger, da er erklärt, im Sinne 4 Stadtverordnetenverſammlung ſo handeln zu wollen. Vorſteher Dr Frentzel: Dann wird alſo be⸗ antragt: Magiſtrat wird erſucht, zu erwägen, ob eine weitere Erhöhung der Unterſtützungsnormal⸗ ſätze angebracht iſt. Wir ſind uns auch darüber einig, Herr Kollege Hirſch, daß mit der Annahme dieſes Antrages Ihr Antrag nicht mehr zur Abſtimmung kommt. (Zuſtimmung des Stadtv. Hirſch.) (In der Abſtimmung beſchließt die Verſamm⸗ lung entſprechend dem Antrage des Magiſtrats: 1. Von der auf Druckſeite 80 und 81 der Vor⸗ lagen ſtehenden Mitteilung über die Gewäh⸗ vung von Wochenhilfe für diejenigen krieg s⸗ unterſtützungsberechtigten Wöch⸗ nerinnen, die keine Wochenhilfe auf grund der Bundesratsverordnung vom 3. 12. 14 er⸗ halten, ſowie über die Gewährung von Miet⸗ beihilfen für Kriegsteilnehmer ohne unter⸗ ſtützungsberechtigte Angehörige zuſtimmend Kenntnis zu nehmen. 2. Die für die Familien der Kriegsteilnehmer feſtgeſetzten Unterſtützungsſätze (Reichsmindeſt⸗ ſätze, ſtädtiſcher Zuſchlag, Normalſätze und Mierbeihilfen) werden in der bisherigen Form und Höhe auch für die Zeit vom 1. Mai 1915 ab weiter gewährt. Die entſtehenden Mehr⸗ koſten ſind vorläufig verfügbaren Beſtänden zu entnehmen. und nimmt mit großer Mehrheit den Antrag des Stadtv. Wöllmer in der abgeänderten Form an, wo⸗ durch ſich der Antrag Ahrens und Genoſſen erledigt.) Das Protokoll vollziehen heute die Herren . . legen Weiſe, Bernhard und Baumann. Wir kommen nunmehr zu Punkt 13: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Jeuer⸗ verſicherung des ſtädtiſchen Eigentums. — Druck⸗ ſachen 39 und 53. Berichterſtatter Stadtv. Dunck: Meine Herren! Der Ausſchuß hat einſtimmig beſchloſſen, Ihnen die Annahme der Magiſtratsvorlage z ging von dem Geſichtspunkt aus, ſchaftsgemeinſchaft bereits reichlich groß keine Veranlaſſung vorliegt, zu den 11 noch weitere hinzuzufügen. Mit der Frage der Selbſtverſicherung hat ſich der Ausſchuß aus verſchiedenen Gründen nicht näher befaßt. Um aber zeitig vor Ablauf des neuen Ver⸗ trages nochmals Gelegenheit zu geben, die Angele⸗ genheit der Verſicherung und eventuell die Frage der Selbſtverſicherung näher zu prüfen, hat er die Reſo⸗ lution gefaßt: Den Magiſtrat zu erſuchen, ſpäteſtens nach vier Jahren über die weitere Verſicherung der ſtädtiſchen Gebäude uſw. in gemiſchter Depu⸗ tation zu beraten. Meine Herren, ich empfehle Ihnen ſomit die der Magiſtratsvorlage mit dieſer Reſo⸗ ution. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: 1. Dem Vertrage mit der aus 11 Feuerverſiche⸗ rungsgeſellſchaften beſtehenden Verſicherungsge⸗ meinſchaft für die Zeit vom 1. April 1915 bis 1. April 1920 wird nach dem abgedruckten Ver⸗ tragsentwurf zugeſtimmt. 2. Die erforderlichen Mittel ſind in den betreffen⸗ den Haushaltsplänen bereitzuſtellen. Der Magiſtrat wird erſucht, ſpäteſtens nach vier Jahren über die weitere Verſicherung der ſtädti⸗ ſchen Gebäude uſw. in gemiſchter Deputation zu beraten.) Vorſteher Dr Frentzel: Meine Herren! Ich habe Ihnen noch mitzuteilen, daß die für den 24. März ordentliche Stadtverordnetenverſammlung 3. ausfällt. Ferner iſt gegen den Vorſchlag zu Tagesordnung Nr. 15 K Einſpruch erhoben worden. Ueber dieſen Einſpruch wird in der nicht öffentlichen Sitzung ver⸗ handelt werden. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß der Sitzung 8 Uhr 36 Minuten.)