Sitzung vom 14. April 1915 Vorſteher Dr Frentzel: Meine Herren! Wir fahren in der Sitzung fort und treten ein zur Erledi⸗ gung des Punktes 6 der Tagesordnung in die Wahl eines beſoldeten Magiſtratsmitgliedes (Stadt⸗ rat und Kämmerer) auf die Amtsdauer von 12 Jahren. — Duruckſache 62. Zu Wahlaufſehern ernenne ich die beiden Bei⸗ ſitzer Herren Ruß und Dunck und bitte ſie, hier neben mir Platz zu nehmen. — Der § 32 der Städteord⸗ nung, nach dem ſich die Wahl regelt, lautet: Für jedes zu wählende Mitglied des Magiſtrats wird beſonders abgeſtimmt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel. Wird die ab⸗ ſolute Stimmenmehrheit bei der erſten Abſtim⸗ mung nicht erreicht, ſo werden diejenigen vier Perſonen, auf welche die meiſten Stimmen ge⸗ fallen ſind, auf eine engere Wahl gebracht. Wird auch hierdurch die abſolute Stimmenmehrheit nicht erreicht, ſo findet unter denjenigen zwei Perſonen, welche bei der zweiten Abſtimmung die meiſten Stimmen erhalten haben, eine engere . ſtatt. Bei Stimmengleichheit entſcheidet as Los. 61 Meine Herren, Sie ſind alle im Beſitze von Wahlzetteln, ich darf Sie bitten, dieſe Zettel zu be⸗ ſchreiben; ſie werden nachher von den Boten eingeſam⸗ melt werden. (Die Abſtimmung erfolgt. Das Ergebnis wird ermittelt.) Es ſind 54 Stimmzettel abgegeben worden. Da⸗ von war einer unbeſchrieben, alſo ungültig. Die gül⸗ tigen 53 Stimmzettel lauten alle auf den Namen des Stadtrats und Kämmerers Scholtz. (Allſeitiges Bravo.) Herr Stadtrat und Kämmerer Scholtz iſt ſomit auf die Dauer von 12 Jahren wiedergewählt worden. Ich werde das Weitere veranlaſſen. Ich teile Ihnen femer mit, daß gegen die Vor⸗ ſchläge des Wahlausſchuſſes Einwendungen nicht er⸗ hoben worden ſind; ſie ſind alſo genehmigt. Das Protokoll der heutigen Sitzung vollziehen die Herren Bade, Bergmann und Bollmann. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. Schluß 6 uhr 54 Minuten.)