alſo nur um die Beiſitzer, die bei die beiden Parteien mitwirlen. Und da, glaube ich, iſt es allerdings von einem gewiſſen Werte, daß Erfahrungen in derartigen Verhandlungen gerade vonliegen. Ich beſtreite in keiner Weiſe, daß auch ein großer Teil von Stadtverordneten, die nicht im Mieteinigungsamt ſind, ſolche Erfahnungen ſonſt erworben haben. Entſprechend, glaube ich, liegt es aber auch bezüglich der Sachverſtändigkeit der Beiſitzer im Mieteinigungsamt, ſo daß Herr Kollege Bernhard dieſen nicht einfach die Erfahrung in Hypothekenange⸗ legenheiten und ähnlichen Dingen abſprechen kann. Unter den vielen Herrem der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung, die für dieſes Amt wohl geeignet wären, wenden ſich, glaube ich, ſchon eine ganze Reihe — ich ſpreche natürlich nicht von meiner Perſon, ſondern von anderen Herren, die damit zu tun haren — dauernd im Eimigungsamt befinden. Nun iſt es fraglos, daß gerade die Beiſitzer ebenſo wie der Herr Vorſitzende ſchon jetzt außerordentlich be⸗ laſtet und überlaſtet ſind. Wir haben uns deshalb bei unſerer damaligen gutachtlichen Aeußerurg auch ſehr überlegt, ob wir wohl dieſen Weg gehen könnten. Aber wir haben uns geſagt, daß man über dieſe Schwie⸗ rigkeit wohl hinwegkäme, da man wohl annehmen könnte, daß die Streitigkeiten zwiſchen Mieter und Vermieter allmählich nachlaſſen würden. Wir haben ſchon Anzeichen dafür, daß die Zahl der Verhandlungen etwas geringer wird. Andererſeits haben wir weiter angenommen, daß die Zahl der Verhandlungen zwi⸗ ſchan Hupothekengläubiger und Wirt doch nicht ſo groß ſein wird wie die zwiſchen Mieter und Wirt — das iſt ja naturgemäß —, und haben Deshalb geglaubt, dieſen Weg empfehlen zu können. Was die 3wangsbefugniſſe anlangt, ſo möchte ich mich auf den Standpunkt derjenigen Herren ſtellen, die bisher davon abgeraten haben, ſie ſofort in Anſpruch zu nehmen. Es kommt tatſächlich ſehr wenig damuf an — wenigſtens nach meiner Anſicht und nach dem Erfahrungen im Mieteinigungsamt wird es wahrſcheinlich hier genau ebenſo ſein —, ob man die Zwangsbefugniſſe hat oder nicht. Sie müſſen auch bedenken, daß mit einer Strafbeſtimmung über 100 % bei einer großen Hypothekenbank gar nichts zu machen iſt; das iſt ganz gleichgültig. Wenn ſie nicht erſcheinen will, zahlt ſie die 100 ℳ, und dann iſt es gut. Dann ſchickt ſie die Strafe ein und wird wohl nachher auch im Beanſtandungsverfahren erreichen, daß ſie wieder geſtrichen wird, weil ſie irgendwelche wichtigen Gründe anführt. Alſo viel verſpreche ich mir davon nicht. Wir haben uns aber vollkommen freie Hand gelaſſen und auch bei unſerer gutachtlichen Aeußerung geſagt, daß wir abwarten wollten, wie ſich das entwickelt. Um aber die Einrichtung nicht erſt nach dem Kriege in Erſchei⸗ nung treten zu laſſen, ſondern recht bald dem Be⸗ dürfnis, das hier vorhanden iſt, zu genügen, haben wir unſere Wünſche vorgetragen, und der Herr Stdt⸗ ſundikus hat ja ſchon dawuf hingewieſen, daß das Hypothekeneinigungsamt nach der Vorlage des Magi⸗ ſtrats vielleicht in der nächſten Woche ins Leben ge⸗ rufen werden könnte. Das, was Sie angeregt haben, Herr Kollege Bernhard, wird wahrſcheinlich Ende Mai noch nicht in die Erſcheinung treten können, mit den Zwangsbefugniſſen ſicher nicht; ſo ſchnell gehen der⸗ artige Verhandlungen nicht von ſtatten. Alſo dadurch wird der Sache auch nicht gerade gedient. Nun kann man ja in der Sache ſelber zweifel⸗ haft ſein; man kann natürlich ſagen: das ganze Hypo⸗ thekeneinigungsamt hat keinen Zweck. Wir haben uns aber früher darüber unterhalten, daß wir einen Weg, Es handelt ſich der Einwirkung auf Sitzung am 28. April 1915 der durch das Geſetz gewieſen und von anderen Ge⸗ meinden beſchritten worden iſt, unſererſeits micht kur⸗ zerhand ablehnen wollen, ſondern den betreffenden Parteien, die auch öfter den Wunſch Danach ausge⸗ ſprochen haben, die Möglichkeit geben wollen, ſich vor einem unparteiiſchen Einigungsamt zuſammenzu⸗ finden. Bei dem Worte „unparteiiſch“ fällt mir ein, daß die Unparteiiſchen in dieſer Sache doch eigentlich die Mieter ſind. Alſo gerade inſofern ſpricht ſehr vieles dafür, Mieter zu nehmen, die beſonders in dieſem Falle ſehr unparteiiſch ſind. Meine Herren, wenn die größte Fraktion des Hauſes einen Ausſchuß wünſcht, ſo werden meine Freunde auch dafür ſtimmen, da das der Uebung des Hauſes entſpricht. Stadtv. Heidenreich: Meine Herren! Ich möchte erwähnen, daß ich gegen die Zwangsbefugniſſe bin und daß ſich auch dic Mehrheit meiner Ircunde dagegen ausgeſprochen hat. Ich halte den Einfluß, den die Zwangsbefugniſſe auf die Hypothekengläu⸗ biger ausüben werden, für viel größer, als von vern⸗ herein zu erkennen iſt. Warum? Weil die meiſte: Hypothekengläubiger von dieſem Hypotheken⸗ einigungsamt nur erfahren, daß Zwangsbefugniſſe damit verknüpft ſind. Das wird unter allen Um⸗ ſtänden bekannt. Die Herren wiſſen nicht, ocs die Zwangsbefugniſſe bedeuten. Das Wort hat einen wenig ſchönen Klang, und auf dieſe Weiſe haben wir unter allen Umſtänden die ſchädliche Wirkung; der Segen aber, den dieſes Amt unter einer geſchickten und warmherzigen Leitung bringen kann, konemt erſt in zweiter Linie. Bürgermeiſter Dr. Maier: Meine Hoerren! Wir befinden uns ſchon mitten in der Einzelberatung. (Sehr richtig!) Ich möchte bitten, daß wir dieſe dem Ausſchuß über⸗ laſſen. Aber eins möchte ich doch hervorheben, daß nämlich die Einrichtung, die wir Ihnen vorſchlagen, von uas lediglich als ein Verſuch betrachtet wird. Das Ergebnis der Tätigkeit des Hypothekeneinigungs⸗ autes wollen wir zunächſt einmal abwarten. (Sehr richtig!) Zu der Frage der Zwangsbefugniſſe möchte ich bemerken, daß bisher immer von der Abneigung der Gläubiger gegen die Zwangsbefugniſſe geſprochen worden iſt. Meine Hemen, auch die Herren Schuld⸗ ner haben häufig ein erhebliches Intereſſe daran, die Zwangsbefugniſſe auszuſchalten; denn die De⸗ klarationspflicht, die dieſe Zwangsbefugniſſe in ſich ſchlißen, wird von manchen Hppothekenſchuldnern gerade nicht beſonders gern geſehen. (Sehr richtigl) Ich glaube, daß ſich die Hausbeſitzer gerade deswegen gegen dieſe Zwangsbefugniſſe ausgeſprochen haben. Hauptſächlich in Berückſichtigung dieſer Intereſſen der Hausbeſitzer haben wir uns zunächſt davon zurück⸗ gehalten, dieſe Zwangsbefugniſſe zu beantragen. Das wollte ich feſtſtellen, damit nicht geglaubt wird, daß wir es überhaupt ablehnen, die gegebenen Rechte unſererſeits auszunutzen. Die Verhältniſſe, in denen wir ſolche Zwangsbefugniſſe in Anſpruch nehmen,