70 auch darauf hingewieſen, daß, wenn man an ſich überhaupt für Familienzulagen eintrete, man ſie gerade im jetzigen Augenblick, hätte man ſie noch nicht gehabt, einführen könnte; denn gerade in dieſen Zeit⸗ läufen leiden die Familien, die viele Kinder haben, ganz beſonders. Meine Herren, es war aber doch jedenfalls über⸗ wiegend im Ausſchuß der Wunſch vorhanden, auch ſolche Angeſtellten, womit ich vielleicht immer die Ar⸗ beiter, Privatdienſtverpflichteten und Beamten zu⸗ ſammenfaſſend bezeichnen darf, zu berückſichtigen, die keine erwachſenen Kinder haben, die alſo entweder unverheiratet, oder zwar verheiratet, aber kinderlos ſind, oder nur Kinder über 16 Jahre haben. Es wurde darum der Magiſtrat um Aufklärung darüber erſucht, welche Mehrleträge entſtehen würden, wenn man auch dieſen Kreis in den Rahmen der Vorlage hineinbeziehen würde. Der Magiſtrat iſt dieſem Wunſche entgegengekommen und hat uns mitgeteilt, daß dann 647 Unverheiratete und 795 Verheiratete ohne Kinder in der ſtädtiſchen Verwaltung neben denen, die die Vorlage bedacht haben wollte, in Be⸗ tracht kämen. Der Ausſchuß hat ſich nach längeren Beratungen, bei denen ſich — das darf ich hier wohl ſchon mitteilen — ein gewiſſes Entgegenkommen des Magiſtrats zeigte, auf den Standpunkt geſtellt, daß man dann den Unverheirateten und Verheirateten ohne Kinder auch eine Zulage gewähren wollte, und zwar von monatlich 3 %ℳ, wodurch ſich die Ausgabe von rund 10 000 ℳ nach der Magiſtratsvorlage nun um rund 4000 ℳ erhöhen würde. Meine Herren, es war in der vorigen Sitzung der Wunſch ausaeſprochen worden, auch diejenigen u be⸗ denken, die ürer 2000 %ℳ. Einkommen hätten und bei einem Einkommen von 2000 %ℳ noch Durch die Vorlage getroffen worden wären. Dieſer Anregung iſt Durch die Faſſung unter II, die Ihnen vorgelegt wird, ent⸗ ſprochen. Ich möchte Ihnen nunmehr die beiden Punkte I und 1I vorleſen, da Sie ſie ja nicht gedruckt vor ſich haben: 40 . „Der Ausſchuß empfiehlt einſtimmia der Stadt⸗ verord etenverſammlung folgende Beſchlußfaſſung: 1. Den ſtädtiſchen Arbeitern, Privatdienſtverpflich⸗ teten und Beamten mit einem fährlichen Dienſt⸗ einkommen von nicht mehr als 2000 ℳ wird vom 1. April 1915 ab für die Dauer des Krieges eine Kriegsteuerungszulage gewährt. Die Zu⸗ lage beträgt monatlich für Ledige und für Ver⸗ heiratete, ohne Kinder im Alter bis zu 16 Jah⸗ ren, 3 %ℳ, für die übrigen Verheirateten für jedes Kind bis zum vollendeten 16. Lebens⸗ jahre 6 %ℳ. Denjenigen Arbeitern uſw., die be⸗ reits nach den Vorſchriften vom 10. Juni 1909 eine Familienzulage erhalten, ſoll ein Zuſchlag von 2 % für den Monat und jedes Kind zu den Familienzulagen gewährt werden, die ihnen nach den Vorſchriften vom 10. Juni 1909 zuſtehen; ſofern in dieſem Falle bei Zugrumdelegung einer Kinderzulage von 6 %J für das Kind und den Monat eine höhere Familienzulage ſich errechnet, bewendet es bei dieſer. Ausgenommen von der Zulageg währung ſind jedoch diejenigen Perſonen, die volle Be⸗ köſtigung in ſtädtiſchen Anſtaltan erhalten.“ Ich bemerke hier in Einſchaltung, daß darüber ja Einigkeit herrſchte, daß diejenigen, die in unſeren Anſtalten beköſtigt werden, für die alſo die jetzige Teuerung nicht in Betracht käme, natürlich auch nicht Sitzung am 28. April 1915 für die Teuerungszulage in Frage kämen. Immerhin wären aber Fälle möglich, in denen die Betreffenden etwa Teile ihrer Familie anderweitig untergebracht hätten und für dieſe ſorgen müßten. Damit dieſe Fälle auch getroffen werden können und auch aus einigen anderen Gründen, wie wegen der Fälle, wo rechtliche Verpflichtungen zum Unterhalt von Ver⸗ wandten, z. B. der Mutter beſtehen, haben wir unter IV den Magiſtrat noch ermächtigt, „in geeigneten anderen Fällen entſprechende Zulagen zu gewähren.“ Dann kommen wir zu Nr. II: „Den ſtädtiſchen Arbeitern, Privatdienſtver⸗ pflichteten und Beamten, deren jährliches Dienſt⸗ einkommen 2000 %ℳ überſteigt, wird nach den unter 1 angegebenen Grundſätzen ebenfalls eine Kriegsteuerungszulage mit der Ein⸗ ſchränkung gewährt, daß die Zulnge um den 2000 ℳ Dienſteinkommen überſteigenden Be⸗ trag gekürzt wird. „Die hiernach berechnete Zu⸗ lage wird jedoch nur dann ausgezahlt, wenn ſie mindeſtens monatlich 1 %ℳ beträgt.“ Damit keine Mißverſtändniſſe aufkommen, will ich hier mitteilen, daß natürlich einfach diejenigen, die mehr als 2000 ℳ Gehalt haben, ſo viel Zulage be⸗ kommen, als ſie bekommen hätten, wenn ſie Lisher nur 2000 ℳ Gehalt erhielten. Meine Herren, der ganze Ausſchuß, ſämtliche Vertreter der verſchiedenen Fraktionen im Ausſchuß ſind bei ihrem Beſchluſſe davon ausgegangen, daß es außerordentlich erwünſcht iſt, in dieſer ſchweren Zeit unſeren ſtädtiſchen Angeſtellten nach Möglichkeit Hilfe angedeihen zu laſſen, und es iſt gewiß mancher unter uns geweſen, der gern noch weiter gegangen wäre. Wir haben uns aber auf den Standpunkt ſtellen müſſen, daß ſich jeder in dieſer ſchweren Zeit auch an ſeinem Teil Einſchränkungen auferlegen muß, und daß wir nur in den Fällen noch eine Zulage ge⸗ währen konnten, wo die Not am größten iſt. Wir haben alle wohl die Hoffnnug, daß die Arbeiter und Angeſtellten die Einſicht und den vaterländiſchen Opfermut haben werden, mit dem, was ihnen durch dieſe Vorlage in der jetzigen Faſſung gewährt wird, zufrieden zu ſein. Meine Herren, nun komme ich noch auf einen andern Punkt, er bezieht ſich auf die Eingabe der Feuerwehrlenie. Die Feuerwehrmänner der Stadt Charlottenburg haben ein Geſuch um Bewilligung einer Kriegszulage an die. Stubt Charlottenburg ge⸗ richtet, da ſie teilweiſe nicht durch die Vorlage be⸗ troffen würden, andererſeits aber jetzt in der Kriegs⸗ zeit ganz außerordentlich viel Mehrleiſtungen auf ſich zu nehmen hätten. Sie haben 48ſtündige Dienſt⸗ zeit, ſie ſind auch vielfach von einer Feuerwache auf die andere verlegt worden, haben teilweiſe weitere und häufigere Wege am Tage als ſonſt uſw. Es iſt im Ausſchuß dankbar anerkannt worden, mit welcher Treue auch jetzt die Feuerwehrleute, deren Zahl ſich ja durch die Einziehung ganz außerordent⸗ lich vermindert hat, den Dienſt im Intereſſe der Stadt, im Intereſſe der ganzen Bürgerſchaft verſehen. Aber andererſeits wurde auch darauf hingewi⸗ſen, daß dieſe verſtärkte Tätigkeit in der jetigen Zeit von der ganzen Charlottenburger Beamten⸗ und Ar⸗ beiterſchaft verlangt wird. Es iſt, glaube ich, hier der richtige Ort, um auch allen ſtädtiſchen An⸗