Sitzung am 28. April 1915 geſtellten ſeitens der Stedtverordnetenverſammlung den Dank für die außerordentliche Opferwilligkeit, mit der ſie die hohen Anforderungen der jetzigen Zeit erfüllen, auszuſprechen. (Bravo!) Meine Herren, wir haben Beamte, Privatdienſtver⸗ pflichtete und Arbeiter, die bis tief in die Nacht hinein zu arbeiten haben, die in der Tat auch ge⸗ wiſſermaßen Kriegsarbeit leiſten. Ich denke dabei nicht etwa nur an die Angeſtellten in den Kriegs⸗ unterſtützungskommiſſionen, ſondern wohl alle An⸗ geſtellten in allen ſtädtiſchen Stellen ſind außer⸗ ordentlich angeſpannt. Meine Herren, mit Rückſicht auf dieſe Sachlage hat der Ausſchuß davon abgeſehen, die Petition der Feuerwehrleute durch eine beſondere Entſchließung entſprechend der anderen Vorlage zu erledigen. Er unterbreitet ſie Ihnen aber mit dem Antrage, die Eingabe dem Magiſtrat zur Erwägung zu überweiſen — Sie finden das unter Nr. v1.— „mit dem Erſuchen, ihr in geeigneter Weiſe Rechnung zu tragen.“ Wir nehmen an, daß der Magiſtrat Mittel und Wege finden wird, um dort in geeigneter Weiſe Hilfe zu ſchaffen, wo es unbedingt nötig iſt. Unter Nr. 111 und v finden Sie die ent⸗ ſprechende Faſſung wie in der Vorlage im Abſatz 2 und 3. Meine Herren, zum Schluß möchte ich noch — ich glaube, da im Namen des Ausſchuſſes zu ſprechen, wenn das dort auch nach meiner Erinnerung nicht beſonders erwähnt worden iſt; aber jedenfalls glaube ich im Sinne der Verſammlung zu handeln — an den Magiſtrat die dringende Bitte richten — ich glaube, es iſt ſelbſtverſtändlich, daß er ihr Folge leiſten wird —, die Auszahlung der Zulage möglichſt zu be⸗ ſchleunigen, damit die Betreffenden auch möglichſt bald in deren Genuß gelangen, (Zuruf: 1. Mai!) — ſie zu beſchleunigen. Ich glaube, es iſt ganz gut, wenn wir dieſem Wunſche hier Ausdruck geben, und ich hoffe, daß der Maaiſtrat dem entſprechen wird. Es liegt im Intereſſe aller, die davon betroffen werden. Wir hoffen wohl alle, daß alle Angeſtellten mit Zufriedenheit weiter arbeiten werden, und hoffen gleichzeitig, daß es nicht nötig ſein wird, etwa noch eine Teuerungszulagen⸗Vorlage in ſpäterer Zeit während des Krieges bringen zu müſſen, ſondern daß zur jetzigen Zeit, in der dieſe Teuerungszulage er⸗ forderlich war, der Höhepunkt der wirtſchaftlichen Schwierigkeiten unſeres Vaterlandes erreicht, wenn nicht ſchon überſchritten iſt. (Bravo!) Stadtv. Bade: Meine Herren! Wenn man ſich die Vorlage anſieht und in Betracht zieht, daß hier eine Zulage von 3 % als Teuerungszulage gewährt werden ſoll, dann iſt das niederdrückend. Bei einer Zulage von 3 ℳ für den ganzen Monat kann man wirklich von einer Teuerungszulage nicht ſprechen in einer Zeit, wo die Lebensmittel, die am meiſten ge⸗ braucht werden, faſt doppelt ſo hoch bezahlt werden müſſen wie vor dem Kriege. Meine Freunde haben im Ausſchuß dem Vorſchlage zugeſtimmt oder, ich will ſagen, ſich darauf geeinigt, weil uns der Magiſtrat erklärt hat, daß er unter den augenblicklichen Verhält⸗ 71 niſſen mehr auszugeben nicht verantworten könnte. Wir behalten uns vor, bei der nächſten Gelegenheit wieder derauf zurückzukommen, um mehr für die Arbeiter und Angeſtellten herauszuſchlagen. Vorſteher Dr Frentzel: Das Wort iſt nicht wei⸗ ter verlangt; ich ſchließe die Debatte. Da irgend⸗ welcher Widerſpruch gegen die Ihnen von dem Herrn Referenten vorgetragenen Vorſchläge des Ausſchuſſes nicht echoben worden iſt, darf ich wohl annehmen, daß Sis mit einer Abſtimmung en bloc einverſtan⸗ den ſind und nicht wünſchen, über die einzelnen Punkte geſondert abzuſtimmen. Da ich keinen Wider⸗ ſpruch höre, darf ich ihr Einverſtändnis mit meinem Vorſchlage annehmen. (Die Verſammlung beſchließt darauf mit großer Ke nach dem Antrag. des Ausſchuſſes, wie folgt: 1. Den ſtädtiſchen Arbeitern, Privatdienſtver⸗ pflichteten und Beamten mit einem jährlichen Dienſteinkommen von nicht mehr als 2000 ℳ wird vom 1. April 1915 ab für die Dauer des Krieges eine Kriegsteuerungszulage gewährt. Die Zulage beträgt monatlich für Ledige und für Verheiratete ohne Kinder, im Alter bis zu 16 Jahren, 3 ℳ, für die übrigen Verheirate⸗ ten für jedes Kind bis zum vollendeten 16. Le⸗ bensjahre 6 ℳ. Denjenigen Arbeitern uſw., die bereits nach den Vorſchriften vom 10. Juni 1909 eine Familienzulage erhalten, ſoll ein Zuſchlag von 2 %D für den Monat und jedes Kind zu den Familienzulagen gewährt werden, die ihnen nach den Vorſchriften vom 10. Juni 1909 zuſtehen; ſofern in dieſem Falle bei Zugrunde⸗ legung einer Kinderzulage von 6 % für das Kind und für den Monat eine höhere Fami⸗ lienzulage ſich errechnet, bewendet es bei dieſer. Ausgenommen von der Zulagegewährung ſind jedoch diejenigen Perſonen, die volle Be⸗ köſtigung in ſtädtiſchen Anſtalten erhalten. II. Den ſtädtiſchen Arbeitern, Privatdienſtver⸗ pflichteten und Beamten, deren fährliches Dienſteinkommen 2000 ℳ überſteigt, wird nach den unter I angegebenen Grundſätzen ebenfalls eine Kriegsteuerungszulage mit der Einſchrän⸗ kung gewährt, daß die Zulage um den 2000 ℳ Dienſteinkommen überſteigenden Betrag ge⸗ kürzt wird. Die hiernach berechnete Zulage wird jedoch nur dann ausgezahlt, wenn ſie min⸗ deſtens monatlich 1 ℳ beträgt. III. Die Zahlung erfolgt monatlich nachträglich an alle Arbeiter uſw., die während der vorauf⸗ gehenden Kalendermonate im ſtädtiſchen Dienſt tätig waren. IV. Der Magiſtrat wird ermächtigt, in geeigneten anderen Fällen entſprechende Zulagen zu ge⸗ währen. Die erforderlichen Mittel ſind aus dem Dis⸗ poſttionsfonds bzw. aus laufenden Mitteln zu entnehmen. VI. Die Eingabe der Feuerwehrmänner der Stadt Charlottenburg wird dem Magiſtrat zur Er⸗ wägung überwieſen mit dem Erſuchen, ihr in geeigneter Weiſe Rechnung zu tragen.) Gegen die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes ſind Einwendungen nicht erhoben worden. Ich ſchließe die Sitzung. (Schluß 7 Uhr 16 Minuten.) v.