76 Punkt 4: Mitteilung betr. Verhältniſſe des Deutſchen Opern hauſes. — Druckſache 81. Stadtv. Otto: Meine Herren! Dieſe Mir⸗ teilung iſt eine vorläufige; die eingeſetzte gemiſchte Deputation hat ihre Beratungen nur vertagt, aber noch nicht beendet; wir dürfen alſo weiteren Mit⸗ teilungen öntgegenſehen. Aber auch aus dieſer vor⸗ läufigen Mitteilung haben wir entnehmen können und ich glaube, es iſt unſere Pflicht, das auch der Oeffentlichkeit gegenüber beſonders zu unterſtreichen —, daß die Verwaltung unſeres Deutſchen Opern⸗ hauſes durchaus ſachgemäß geführt wird und ſich durch Sparſamkeit und croße Gewiſſenhaftigkeit auszeichnet. Wenn Schwierigkeiten entſtanden ſind — das haben die eingehenden Unterſuchungen in der Deputation ergeben —, ſo ſind ſie ausſchließlich auf den Krieg zu⸗ rückzuführen, (Sehr richtig!) und es ſteht um ſo mehr zu hoffen, daß nach Be⸗ endigung des Krieges das Opernhaus vor wie nach in der Lage ſein wird, auf eigenen Füßen zu ſtehen, als die Darbietungen dieſes Hauſes — das ſei bei der Gelegenheit auch beſonders und gern ane kannt künſtleriſch durchweg auf einem hohen Standpunkt ſtehen (Sehr richtig!) und die Berechtigung in uns erwecken dürfen, daß die Einnahmen nach dem Kriege auch wieder normal werden. Ich glaube, es iſt der Oeffentlichkeit gegen⸗ über unſere Pflicht, das hier beſonders auszuſprechen. (Bravol) (Die Verſammlung nimmt von der Mitteilung des Magiſtrats Kenntnis.) Vorſteher Dr. Frentzel: Punkt 5 der Tagesord⸗ nung: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel II B—4 1 für 1914. Druckſache §2. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Ord. Kapitel II1 B—4—1 für 1914 — Unterſtützung der Privatſchulen — wird aus laufenden Mitteln des Rechnungsjahres 1914 um 1268,50 ℳ verſtärkt.) Punkt 6: Vorlage betr. Verſtärkung der Eta snummer Ord. Kapitel IX—2 5 für 1914. Druckſache 83. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel IX Abſchnitt 2 Nr. 5 für 1914 — Außerordentliche Schneebeſeitigung — werden 2347,77 ℳ nachträglich aus laufenden Mitteln bewilligt.) Sitzung am 2. Juni 1915 Punkt 7: Vorlage betr. Beitrag für die militäriſche Vorbildung der Jugend in Charlottenburg. Druckſache 84. 4 (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zu Beihilfen an die Charlottenburger Jugendkompagnien wiid dem Vertrauens⸗ mann für den Bezirk vI bei dem Königlichen General⸗Kommiſſariat für die militäriſche Vor⸗ bereitung der Jugend ein einmaliger Beitrag von 900 ℳd gewährt. Der Betrag iſt dem Dis⸗ poſitionsfonds zu eninehmen.) Punkt 8: Bericht des Ausſchuſſes über die Mitteilung betr. Er⸗ richtung eines Hypatheteneinigungsamtes und Ma⸗ giſtratsmitteilung hierzu. Druckſachen 71, 85, 86. Berichterſtatter Stadtv. Bernhard: Meine Herren! Wie Ihnen der Magiſtrat bereits mitgeteilt hat, iſt er den Wünſchen des Ausſchuſſes, der auf Veranlaſſung der Stadtverordnetenverſammlung vom 9. April am 3. Mai getagt hat, in weiteſtem Umfange nachgekommen. Gegen die Form, in der uns der Magiſtrat die Errichtung eines Hypothekeneinigungsamtes vorge⸗ ſchlagen hatte, ſind weſentlich zwei Einwände er⸗ hoben worden. Der erſte richtete ſich dagegen, daß man die Beſtimmungen des bisherigen Mieteini⸗ gungsamtes hinſichtlich der Beſtellung der Beiſitzer beibehalten hatte, um das Mieteini⸗ gungsamt mit dem Hypotheteneinigungsamt ver⸗ einigen zu können. Der Ausſchuß hat dem Wunſche des Magiſtrats, der Einfachheit halber das Hypo⸗ thekeneinigungsamt an das Mieteinigungsamt an⸗ zugliedern, dadurch entgegenkommen können, daß in dem bisherigen Statut des Mieteinigungsamtes die Beſtimmung geſtrichen worden iſt, nach der die Be⸗ ſetzung zu gleichen Teilen mit Mietern und Ver⸗ mietern erfolgen muß. Es iſt jetzt einfach feſtgeſetzt, daß das Amt dann beſchlußfähig iſt, wenn außer dem Vorſitzenden zwei ſachverſtändige Beiſitzer vorhanden ſind, wobei die Auswahl der Beiſitzer dem Magiſtrat überlaſſen worden iſt. Der Magiſtrat hat bereits in Ausführung ſeiner Beſtimmungen ſolche Sachver⸗ ſtändigen als Beiſitzer gewählt, die ſich auch gleich⸗ zeitig für die Schlichtung von Hypothekenſtreitig⸗ keiten eignen. Ein weiterer Punkt, der Anlaß zu Debatten gegeben hatte und der natürlich auch innerhalb des Ausſchuſſes eine Ausſprache erforderte, war die Nach⸗ ſuchung der 3wangsbefugniſſe. Sie wiſſen ja, daß ein nicht unerheblicher Teil der Verſamm⸗ lung auf dem Standpunkt geſtanden hat, daß die Zwangsbefugniſſe nicht notwendig wären, vor allem, daß Zwangsbefugniſſe unter Umſtänden auch für die zukünftige Geſtaltung des Verhältniſſes zwiſchen Hypothekengläubigern und Hypothekenſchuldnern ſchädlich ſein könnten. In dieſer Beziehung war es ſehr wertvoll, daß dem Ausſchuß eine Bittſchrift des Haus⸗ und Grundbeſitzervereins von 1895 vorge⸗ legen hat, die in einzelnen Teilen recht charakteriſtiſch iſr. Sie enthält u. a. die folgende Stelle: Der Haus⸗ und Grundbeſitzerverein von 1895 erkennt in der Schaffung eines Hy⸗ pothekeneinigungsamts dankbar das Beſtreben der ſtädtiſchen Verwaltung, dem bedrängten