Sitzung am 2. Juni 1915 75 Grundbeſitz beizuſtehen. Er legt mit Rückſicht auf die bisher wahrgenommene Abneigung der Hypothekengläubiger der Notlage der Schuldner gegenüber großen Wert auf die ſchleunigſte Ein⸗ führung. Der Verein hält es zwar fur zweck⸗ mäßig, daß das Amt mit Zwangsbefugniſſen bezüglich der Ladung der Parteien ausgeſtattet, auch der Deklarationszwang eingeführt wird; er iſt aber weiter der Anſicht, daß uſw. Meine Herren, daran iſt zunächſt ſehr intereſſant, daß die Hausbeſitzer ſelbſt gar keine Bedenken gegen die Nachſuchung der Zwangsbefugniſſe hatten, ſondern daß ſie die Verleihung der Zwangsbefugniſſe ſogar für zweckmäßig hielten. Sie wiſſen ja, daß gegen die Einholung der Zwangsbefugniſſe u. a. auch ins Feld geführt worden iſt, daß ſie eigentlich doch nicht nötig ſeien, daß man freiwillig viel mehr auf das Entgegen⸗ kommen der Hypothekengläubiger rechnen könne. Nun iſt es ganz charakteriſtiſch, daß hier in dieſer Eingabe ausdrücklich erklärt iſt, die Einführung des Hypothe⸗ keneinigungsamtes erſcheine notwendig wegen der bis⸗ her wahrgenommenen Abneigung der Hypotheken⸗ gläubiger der Notlage der Hypothekenſchuldner gegen⸗ über. Es war ſomit gerade dieſe Petition ein Ar⸗ gument zugunſten derjenigen, die die 3wangsbefug⸗ niſſe dem Amte verliehen wiſſen wollten, und des⸗ wegen iſt ſich dann auch der Ausſchuß übereinſtimmend dahin ſchlüſſig geworden, den Magiſtrat zu bitten, die Zwangsbefugniſſe zu beantragen. Das hat der Ma⸗ giſtrat auch getan. Er hat unter dem 15. Mai einen entſprechenden Antrag geſtellt, und das Miniſterium des Innen hat bereits unter dem 26. Mai dieſem E ſuchen ſtattgegeben. Das Hypotheken inigungsamt wird trotzdem nicht von vornherein in allen Fällen dieſe Zwangsbefugniſſe anwenden; aber es iſt in der Lage, es zu tun, und das erſcheint uns wichtig. Ich möchte bei dieſer Gelegenheit darauf hin⸗ weiſen, daß ſich in den Mitteilungen des Magiſtrats beireffend Kriegsmaßnahmen, die Punkt 2 unſerer heutigen Tagesordnung gebildet haben, eine kleine Unſtimmigkeit befindet. Es iſt da nämlich geſagt, daß für das Mieteinigungsamt die Zwangsbefug⸗ niſſe nicht nachgeſucht ſind, und hinten iſt geſagt, daß für das Hypothekeneinigungsamt die 3wangsbefug⸗ niſſe beantragt worden ſind. Das ſtimmt natürlich nicht. Dey Magiſtrat hat die Zwangsbefugniſſe für das geſamte Einigungsamt — ſo iſt cs auch nur nach dem Geſetze zuläſſig — nachgeſucht und auch e halten. Ich kann nach Rückſprache mit dem Herrn Magiſtrats⸗ dezernenten konſtatieren, daß dieſe Unſtimmigkeit dadurch hervoigerufen wurde, daß der Bericht über das Mieteinigungsamt ſchon ſeit längerer Zeit fertig geſtellt worden iſt. Ich glaube, daß das Einigungsamt der Stadt Charlottenburg, das nunmehr die Einigung in Miet⸗ angelegenheiten un d die Einigung in Hypotheken⸗ angelegenheiten gleichermaßen ausübt, ein durchaus nüßliches Inſtrument für die Kriegszeit darſtellt. (Die Verſammlung ſtimmt den Ausſchußan⸗ trägen zu und nimmt von der Magiſtratsmitteilung vom 6. 5. 15 Kenntnis.) Vorſteher Dr Frentzel: Punkt 9 der Tagesord⸗ nung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Ent⸗ ſchädigung für Fuhrleiſtungen. Druckſachen 73, 87. Berichterſtatter Stadtv. Laskau: Meine Herren! Der Ausſchuß hat nach eingehender Beratung dem Magiſtratsantrage mit einer Abänderung zuge⸗ 77 ſtimmt. Es beſtand bisher immer die Klage, daß die Abfuhrpreiſe bei der „Dreiteilung“ zu hoch wären. Vor zwei Jahren wurde uns geſagt, daß an dem Vertrage nichts zu ändern wäre, er laufe bis 1922. Da wir jetzt der Geſellſchaft eine außerordentliche Zuwendung von etwa 80 000 ℳ machen, empfiehlt der Ausſchuß der Stadtverordnetenverſammlung die Annahme der Magiſtratsanträge mit der Maßgabe, daß der Stadtgemeinde das Recht zuſtehen ſoll, den Vertrag mit der „Dreitei⸗ lung jede zeit mit einjahriger Friſt, jedoch früheſtens ein Jahr nach Beendigung des gegenwärtigen Kriegszuſtandes, unbeſchader weitergehender Vertrags echte zu kündigen. Sollten ſich alſo für uns günſtigere Verhältniſſe bieten, ſo würden wir in der Lage ſein, dieſen Ver⸗ trag ein Jahr nach Beendigung des Krieges jederzeit mit einjähriger Friſt zu kündigen. Im übrigen ſtimmt der Ausſchuß dem Magiſtratsantrage zu. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Ausſchuſſes.) Vorſteher Dr. Frentzel: Das Protokoll vollziehen heute die Herren Kollegen I0. Damm, Dunck und Dr. Eyck. Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. Prüfung der Giltigkeit von Stadtver⸗ ordnetenwahlen und Berichterſtattung des Ans⸗ ſchuſſes. Druckſache 88. Berichterſtatter Stadtv. Mosgau: Der Aus⸗ ſchuß zur Prüfung der Stadtverordnetenwahlen hat die am 3. Mai vollzogenen Erſatzwahlen in dem 1. Bezirk der III. Wählerabteilung und im 2. Bezirk der II. Wählerabteilung geprüft. Die Wahlen ſind ordnungsmäßig vollzogen, Einſprüche ſind nicht ein⸗ gegangen. Der Ausſchuß bittet daher, die Wahlen der Hexren Schriftſteller Simon Katzenſtein und Juſtizrat Auguſt Leyſer für giltig zu erklären. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Vorſteher Dr Frentzel: Punkt 11 der Tagesord⸗ nung: Vorlage betr. Unterſtützung der Hinterbliebenen von ſtädtiſchen, als Kriegsteilnehmer verſtorbenen Lehr⸗ perſonen. Druckſache 89. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Aus dem Dispoſitionsfonds werden 5000 %% bewilligt zu dem Zweck, daraus bei Bedürftigkeit an die Hinterbliebenen von ſtädti⸗ ſchen, als Kriegsteilnehmer verſtorbenen Lehr⸗ perſonen für das laufende Rechnungsjahr in ähnlicher Weiſe Unterſtützungen zu gewähren, wie ſolche an die Hinterbliebenen anderer ſtädtiſcher Bedienſteten aus den dazu vorhande⸗ nen beſonderen Stiftungen gewährt werden können.) Punkt 12: Vorlage betr. Hinterbliebenenverſorgung der beſol⸗ deten Magiſtratsmitglieder. Druckſache 90. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: