78 a) Der Berechnung des Witwen⸗ und Waiſen⸗ geldes für die Hinterbliebenen der beſoldeten Magiſtratsmitglieder ſind als Ruhegehalt zu⸗ grunde zu legen: nach jähriger Dienſtzeit % der Beſoldung 8 2 7 7, 7 77 /60 7² 7 1 9 7 , 4%½ % % 7 / 6% „ 7, 11 0 60 Ergibt die Ruhegehaltsermittelung nach den Beſtimmungen des Ortsſtatuts vom 16.“ 31. März 1900 betr. Gewährung von Witwen⸗ und Waiſengeld einen höheren Betrag, ſo iſt dieſer zugrunde zu legen. b) Bei der Ruhegehaltsermittelung behufs Be⸗ rechnung des Witwen⸗ und Waiſengeldes für die etwaigen Hinterbliebenen der beſoldeten Magiſtratsmitglieder Stadtbaurat Seeling und Stadtrat Dr Gottſtein ſind von ihrer vor dem Eintritt in den Dienſt der Stadt Charlotten⸗ bulg zugebrachten Berufstätigkeit je 15 Jahre anzurechnen.) Punkt 13: Vorlage betr. Ablauf ver Wahlzeit eines Magiſtrats⸗ mitgliedes. Druckſache 91. Stadtv. Dr Hubatſch: Ich ſtelle den Antrag, einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern einzuſetzen. Nach der Inſtruktion zur Ausführung der Städteordnung vom Jahre 1853 ſoll bei der Erledigung der Wahl eines Magiſtatsmitgliedes durch Ablauf ſeiner Wahl⸗ zeit mindeſtens 6 Monate vorher, d. h. alſo in dem jetzt vorliegenden Falle bis zum 10. Auguſt dieſes Jahres, die Neuwahl vorgenommen werden. Ich bitte im Einvernehmen mit dem Seniorenkonvent die Verſammlung, den heute einzuſetzenden Ausſchuß gleichzeitig zu beauftragen, die Vorbereitungen für die Wahl zu treffen. Sitzung am 2. Juni 1915 (Die Verſammlung beſchließt demgemäß und wählt zu Ausſchußmitgliedern die Stadtv. Ahrens, Bollmaun, Dr Friedlaender, Dr Frentzel, Hirſch, Dr. Hubatſch, Klick, Mann, Meyer, Mosgau, Otto, Rieſenberg, Ruß, I0r Stadthagen und Wöllmer.) Vorſteher Dr. Freutzel: Punkt 14 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Eröffnung der Frauenſchule zum 1. Ok⸗ tober 1915. — Druckſache 92. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Der Eröffnung der Frauenſchule nach Maß⸗ gabe des vorgelegten Unterrichtsplanes zum 1. Oktober 1915 in der früheren Oppenheim⸗ ſchen Villa wird zugeſtimmt. 2. Die für das Rechnungsjahr 1915 erforderlichen Koſten werden auf 2750 ℳ in Einnahme und auf 5552,50 ℳ in Ausgabe feſtgeſetzt. Der danach erforderliche Zuſchuß von rd. 2800 %ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu ent⸗ nehmen.) Punkt 15: Beſchlußfaſſung über die Dauer der Sommerferien. Meine Herren! Ich ſchlage Ihnen vor, daß wir trotz der veränderten Zeiten auch in dieſem Jahre die Ferien für die Monate Juli und Auguſt feſtſetzen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Gegen die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes ſind Einwendungen nicht erhoben worden; ſie ſind alſo genehmigt. Ich ſchließe die Sitzung. (Schluß 6 Uhr 47 Minuten.)