84 thetenfrage greift über die Fürſorge für eine be⸗ ſtimmte Bevölkerungsklaſſe weit hinaus.“ Mit dieſem Satze hat am 2. Ottober 1913 der Magiſtrat die Vorlage, die uns heute wieder beſchäftigt, be⸗ gründet. zahlreiche Einrichtungen getroffen, und es ſind öffentliche Mittel bereit geſtellt, um dem Haus⸗ beſitzerſtande zu helfen. Die Einrichtungen werden im weſentlichen dazu beitragen, Vertrauen wiederherzuſtellen, ſtaatlichen, geſetzlichen Maßnahmen. an die Zins⸗ ſich in den letzten zurückgezogen haben, jetzt wieder Anlage Unſere Gemeindekörperſchaften und die Aufſichts⸗ ſtellen ſind ſich bewußt, daß das Gedeihen der Kom⸗ mune eng mit dem Wohlergehen der Hausbeſitzer zuſammenhängt, und haben danach gehandelt. Da⸗ Ich erinnere werden im Grundſtücksmarkt für gebührt ihnen der Dank der beteiligten Kreiſe der Dank der geſamien Bürgerſchaft. und ſchließlich (Bravol) Stabtv. Meyer: Meine Herren! Meine Freunde ſind angenehm davon berührt, daß es ſchon jetzt ge⸗ lungen iſt, trotz der Schwierigkeiten, welche die gegenwärtigen Zeiten mit ſich gebracht haben, die Genehmigung dieſer Satzung bei den vier beteiligten Miniſterien zu enneichen. Wir ſind der Meinung, daß die Aenderungen, die vom Magiſtrat vorge⸗ ſchlagen werden, geringfügiger Art ſind und zu keinen Bedenken Anlaß geben. Eine andere Frage, die wohl alle Mitglieder der Verſammlung ſich vor⸗ gelegt haben, iſt die, ob uns der ganze Inhalt dieſer Vorlage, die wir im Frieden beſchloſſen haben, auch heute noch vollſtändig recht iſt, auch heute noch, wo die Verhältniſſe ſich weſentlich geändert haben. Eins hat ſich allerdings nicht geändert, wenigſtens nicht in einer Weiſe, die unſere frühere Beſchlußfafſung berührt, nämlich die Hypothekennot des Haus⸗ beſitzes; im Gegenteil, ſie iſt durch den Krieg ver⸗ ſchärft worden. Aber geändert hat ſich die Bereit⸗ willigkeit der Kommunen, große Verpflichtungen für die Zukunft einzugehen, und deshalb erheiſcht unter den heutigen Verhältniſſen, die uns Laſten nach jeder Richtung bringen, die Uebernahme einer Garantie von 20 Millionen Mark eine noch ſehr viel ernſtere und ſorgfältigere Erwägung als in anderen Zeiten. Obwohl wir das nicht verkennen, ſind wir doch entſchloſſen, auch heute noch, wo an ſich die Mög⸗ lichkeit gegeben wäre, durch Ablehnung der Vorlage von der Garantie loszukommen, dieſe Vorlage an⸗ zunehmen, und wir nehmen ſie gern an, weil wir es für notwendig halten, dem Hausbeſitz zur Milde⸗ rung ſeiner Hypothekennot beizuſtehen. Um den Erfolg nach etwas zu beſchleunigen, habe ich zu der Vorlage noch einen kleinen Zuſatz⸗ antrag zu ſtellen, dem, ſoweit ich ermitteln konnte, ſämtliche Fraktionen dieſes Hauſes zuſtimmen und der außer mir von den Herren Kollegen Dr Stadt⸗ agen, Dr Hubatſch und Klick unterzeichnet iſt. Es Mmge cect mn K , Mit t iſt in der Vorlage des Magiſtrats darauf hingewieſen, daß mie Ausſi 2 diges Inwirkſamkeittreten dieſer Einrichtung nicht ſehr groß ſind, nämlich dann nicht ſehr groß, wenn Unter ſtädtiſcher Mithilfe ſind nunmehr den Kredit und das zugleich mit den und Mietzefſionen. Kapitalien, die Jahren vom Grundſtücksmarkt finden und befruchtend wirken. 1.4.. ein bal⸗ Sitzung am 30. Juni 1915 man es davon abhängig macht, daß die Pfandbriefe ausgegeben werden. Daß die Gegenwart dieſem Schritte nicht günſtig iſt, bedarf keiner näheren Dar⸗ legung. Damit eine ſchnelle Wirkſamkeit hergeſtellt wird, muß unſere Stadt mit einem Vorſchuſſe her⸗ vortreten, wie das auch bereits in der erſten Vor⸗ lage, die uns unterbreitet wurde, in Ausſicht genom⸗ men war. Der Antrag, den ich vorhin angekündigt habe, lautet dahin: Die Stadtverordnetenverſammlung er⸗ mächtigt den Magiſtrat, dem Charlottenburger Hypothetenbantverein zur Eröffnung ſeiner Tätigkeit ſchon während des Krieges ein vor⸗ ſchußweiſe zu beſchaffendes Darlehen bis zu 1 Million Mark zu gewähren oder durch ſtädtiſche Bürgſchaft ſicher zu ſtellen. Die Feſtſetzung der Darlehnsbedingungen bleibt dem Magiſtrat nach Anhörung der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation überlaſſen. Meine Herren, indem ich namens meiner Freunde — und wie ich glaube, werden alle Frak⸗ rionen darin einig ſein — die Vorlage mit dieſem Zuſatzantrag Ihrer Annahme empfehle, kann ich es mir nicht verſagen, noch einige allgemeine Worte über die Maßnahmen zu ſprechen, die die Stadt Charlottenburg zur Abhilfe der Notlage des Haus⸗ beſitzes getroffen hat. Die Vorlage, die wir heute annehmen werden, iſt nur eins der Glieder dieſer Kette, allerdings ein ſehr wichtiges Glied, und es kann uns mit beſonderer Befriedigung erfüllen, daß wir durch die Annahme der Vorlage vor langen Monaten bereits dem Be⸗ ſchluſſe guvorgekommen ſind, den jetzt das preußiſche Abgeordnetenhaus gefaßt hat, „daß noch während des Krieges vorbereitende Maßnahmen getroffen werden zur Erleichterung des ſtädtiſchen Realkredits auf der Grundlage öffentlich⸗rechtlicher Kredit⸗ anſtalten, dergeſtalt, daß dieſe Kroditanſtalten als⸗ bald nach Beendigung des Krieges ihre Tätigkeit beginnen können.“ Hoffentlich wird unſer Hypo⸗ thekenbankverein noch während des Krieges ſeine Tätigkeit beginnen und die Hoffnungen rechtferti⸗ gen, die auf ihn geſetzt werden, nachdem ihm bereits weit über die erforderliche Anzahl von Mitgliedern beigetreten ſind. Die Garantie, die die Stadt dabei übernommen hat, iſt eine erhebliche Leiſtung, eine erheblichere, als ſie in irgendeiner andern Stadt zu gleichem Zwecke aufgewendet worden iſt. Aber wie gefagt, ſie bildet nur ein Glied in der Kette unſerer Maßnahmen. Ein anderes wichtiges Glied iſt die Mietdar⸗ lehnskaſſe, bei der unſere Stadt ſich zu einer weit⸗ gehenden Beteiligung bereit erklärt hat durch Ueber⸗ nahme eines Aktienbetrages von 200 000 ℳ und durch Uebernahme einer ſehr viel höheren Bürgſchaft. Dieſe Mietdaulehnskaſſe iſt noch nicht in Kraft ge⸗ troten. Aber die Hoffnung, daß ſie in Kraft treten wird, iſt, glaube ich, nicht ganz gering. Eine weitere Einrichtung, die in ſehr erheb⸗ lichem Maße dem Hausbeſitze zugute kommt, iſt die Darlehnskaſſe, deren Bedeutung noch dadurch ge⸗ ſteigert worden iſt, daß wir ſie ermächtigt haben, Darlehen bis zur Höhe von 6000 ℳ zu vergeben. Durch die Möglichkeit, Darlehen von 6000 % zu vergeben, können auch die Bedürfmiſſe befriedigt werden, zu deren Befriedigung kürzlich in der Oeffentlichkeit vorgeſchlagen worden iſt, man ſolle