86 den die Miniſterien vorgenommen haben: „Sofern, ausgenommen die Fälle des § 2 Abſ. 2“, eigentlich heißen müßte: Abſatz 2 Satz 2. Es kann aber aus der Faſſung doch herausgeleſen werden, daß hier nur der Satz 2 gemeint iſt, weil in der Fortſetzung gegen⸗ ſätzlich auf den Satz 1 Bezug genommen worden iſt. Ich möchte feſtſtellen, daß die Verſammlung in Uebereinſtimmung mit dem Magiſtrat dieſe Ausle⸗ gung für richtig hält und auch, falls noch eine Neu⸗ redaktion in dieſem Sinne von den Miniſterien vorgenommen werden ſollte, mit dieſer Faſſung ein⸗ verſtanden iſt. Einen beſonderen Beſchluß brauchen wir nicht. Ich wollte urſprünglich eine andere Faſſung vorſchlagen, habe es jedoch unterlaſſen, um nicht von der Redaktion der Miniſterien abzu⸗ weichen. Vorſteher Dr. Frentzel: Sind Sie damit einver⸗ ſtanden, daß wir es in dieſer Form annehmen, dann ſtände nichts dem entgegen, daß ich den Antrag ſtellte, ſtatt Abſatz 2 zu ſagen: Abſatz 2 Satz 2. (Zuruf: Ins Protokoll aufnehmen!) Bürgermeiſter Dr Maier: Ich glaube, wir laſſen es vorläufig ſo, weil die Redaktion von den vereinigten Miniſterien gewählt iſt. Ich habe von einer Neuredaktion abgeſehen und wollte nur den Sinn des Satzes feſtſtellen. Wir werden verſuchen, uns mit den Miniſterien zu verſtändigen. Ich ſehe in der Erklärung, die ich abgegeben habe und die keinen Widerſpruch gefunden hat, eine genügende Sicherheit. Stadtv. Dr Liepmann: Meine Herren! Nach den längeren Ausführungen des Herrn Kollegen Meyer kann ich mich für meine Fraktion kurz faſſen urd erklären, daß wir den beiden vorliegenden An⸗ trägen zuſtimmen. Allerdings ſtimmen wir viel lieber dem Zuſatzantrag, der heute aus der Ver⸗ ſammlung geſtellt worden iſt, als dem uns gedruckt vorliegenden Antrage des Magiſtrats zu. Wir be⸗ dauern insbeſondere, daß es nicht möglich geweſen zu ſein ſcheint, dem § 2 eine Faſſung zu geben, wie ſie von der Aufſichtsbehörde für den Schöneberger Hypothekenverein genehmigt worden iſt, um es da⸗ durch zuläſſig zu machen, in ſolchen Ausnahme⸗ fällen, wo die Sparkaſſe die erſte Hypothek hergibt, von dem Erfordernis der Unkündbarkeit und Amor⸗ tiſierbarkeit nicht nur für eine Uebergangszeit, ſondern dauernd abſehen zu können. (Zuruf.) — Der Schöneberger Hypothekenverein hat ſolche Beſtimmung, Herr Bürgermeiſter! (Widerſpruch des Bürgermeiſters Dr Maier.) — Bitte, laſſen Sie ſich das Statut kommen; ich habe leider vergeſſen, es mitzubringen. Vielleicht würde unter Hinweis darauf doch noch eine Milde⸗ rung bei der Aufſichtsbehörde zu erzielen ſein. Der Zuſatzantrag entſpricht einem lange von uns gehegten Wunſche, die Hilfeleiſtung der Ge⸗ meinde für die Hausbeſitzer derart auszugeſtalten, daß dieſe tunlichſt ohne Erſtreckung einer Friſt gerade jetzt in Zeiten der höchſten Not während des Sitzung am 30. Juni 1915 Krieges von der Darlehnsmöglichkeit einer ſolchen Kaſſe Gebrauch machen können. Was die weiteren Ausführungen des Herrn Stadtv. Meyer betrifft, ſo kann ich mir nicht ver⸗ ſagen, noch auf einen Punkt, den er berührt hat, näher einzugehen, nämlich auf die Mietunterſtützun⸗ gen. Die Budgetkommiſſion des Abgeordneten⸗ hauſes hat — zum Teil kann ich mir wohl ein Ver⸗ dienſt daran beimeſſen — einſtimmig, trotz ſchwerer Bedenken, die von manchen Seiten erhoben worden ſind, den Beſchluß gefaßt, daß die Königliche Staatsregierung aufgefordert werden ſollte, die jetzt beſtehende Beſch änkung der Erſtattbarkeit derjenigen Aufwendungen, die die Gemeinden für Kriegswohl⸗ fahrtspflege machen, auf des Geſamtbetrages fallen zu laſſen. Geſchehen iſt das unter ausdrücklichem Hinweis darauf, daß es für richtig gehalten werde, die Mietunterſtützungen ſchon deshalb in recht aus⸗ giebigem Maße zu gewähren, damit der Not des Hausbeſitzes während des Krieges nach Möglichkeit geſteuert werden könne. Ich möchte mir nun die Bitte an den Magiſtrat geſtatten, dahin zu wirken, daß von dieſer Möglichkeit, die Mietunterſtützungen in erweitertem Maße zu gewähren, Gebrauch ge⸗ macht und eine Form gefunden werde, die geeignet iſt, im Rahmen der Kriegswohlfahrtspflege nicht nur den Familien der Kriegsteilnehmer und an⸗ deren notleidenden Bevölkerungskreiſen, ſondern auch den Hausbeſitzern, die bei oft großem Ausfall von Mieteinnahmen trotzdem die öffentlichen Laſten und die Hypothekenzinſen zu zahlen gezwungen ſind, an die Hand zu gehen und ſie zu unterſtützen. Nach den Worten, die der Herr Vertreter der Mehr⸗ heitsfraktion hier geſprochen hat, iſt es nicht er⸗ forderlich, auszuführen, daß die Not auch in Char⸗ lottenburg unter den Hausbeſitzern ſo groß iſt, daß wir darauf gefaßt ſein müſſen, daß viele Schultern die ihnen aufgebürdeten Laſten nicht mehr tragen können, wenn nicht gemeinſam Staat und Gemeinde zur rechten Zeit lindernd und helfend eingreifen. Deshalb möchte ich die Anregung, ob nicht durch Er⸗ weiterung der Zahlung von Mietunterſtützungen geholfen werden kann, hiermit gegeben haben. Bürgermeiſter Dr Maier: Meine Herren! Zu⸗ nächſt möchte ich feſtſtellen, daß der Herr Stadtv. Dr Liepmann ſich in zwei Punkten geirrt hat. Erſtens hat der Magiſtrat bereits in ſeiner Vorlage vom 2. Oktober 1913 den Antrag geſtellt, man möge ihm die Möglichkeit geben, dem Hypothekenbank⸗ verein ein Betriebskapital in Höhe von 1 Million Mark zur Verfügung zu ſtellen; denn wir waren uns damals ſchon darüber klar, daß es nicht möglich ſein wird, gleich bei der Begründung des Inſtituts die erforderlichen Pfandbriefe auszugeben. Wenn der Herr Stadtv. Meyer heute dieſen Antrag geſtellr hat, der dem Herrn Stadtv. Dr Liepmann ſym⸗ vathiſcher iſt als unſer Hauptantrag, ſo iſt dieſer Antrag nichts weiter als die Formulierung unſerer mne in der Stad werordnetenverſamm⸗ ung. (Stadtv. Dr Liepmann: Das habe ich nicht ge⸗ leugnet!) Ich bin dem Herrn Stadtv. Meyer für dieſe For⸗ mulierung durchaus dankbar. 5