Sitzung am 30. Juni 1915 Was zweitens die Meinung des Herrn Stadtv. Dr. Liepmann betrifft, daß im Schöneberger Statut e iſt, ganz allgemein von der Amortiſation er 1. Hypothek dann abzuſehen, wenn ſie im Eigen⸗ tum der ſtädtiſchen Sparkaſſe von Schöneberg ſteht — (Stadtv. Dr Liepmann: Das ſteht nicht drin!) — Sondern? (Stadtv. Dr Liepmann: Es ſteht nur drin: es kann abgeſehen werden!) — Meine Herren, dieſe Satzung von Schöneberg liegt uns vor. Den mche e emegen der erſten Hypothek abzuſehen, falls ſie im Eigen⸗ tum der ſtädtiſchen Sparkaſſe von Charlottenburg ſteht, habe ich im Ausſchuſſe geſtellt, und er iſt auch vom Ausſchuß angenommen worden. Wir haben erſt längere Verhandlungen mit dem Miniſterium führen müſſen, um dieſen Antrag zum Beſchluß er⸗ heben zu können. Es iſt daher nicht zutreffend, venn Gert u. Liepmann meint, daß die Schöne⸗ berger Satzung eine weitergehende Tilgungsbefrei⸗ ung zuläßt. Was ſchließlich den Wunſch des Herrn Stadtv. Dr Liepmann bezüglich der Mietunterſtützungen be⸗ trifft, ſo möchte ich bitten, heute darüber keinerlei Beſchluß zu faſſen. Es iſt ein Antrag von erheb⸗ licher Tragweite. Ich erkenne gern an, daß durch die Beſchlüſſe der Budgetkommiſſion für die Kom⸗ mune eine neue Grundlage geſchaffen iſt, die Veran⸗ laſſung geben kann, in eine Reviſion der Grund⸗ ſätze einzutreten, GSehr richtigl bei der Vereinigten Alten Fraktiaon) möchte aber bitten, uns zu geſtatten, erſt mit einer gründlich vorbereiteten Vorlage an Sie heranzu⸗ treten, 2 5 (Sehr richtig! bei den Liberalen) und nicht Erklärungen heute von uns zu fordern. Vorſteher Dr. Frentzel: Das Wort iſt nicht weiter verlangt. Dann ſchließe ich die Debatte. Hinſichtlich der vom Herrn Bürgermeiſter abgegebenen Erklärung wurde mir vorhin von freundlichen Herren zugerufen, daß man ſie zweckmäßigerweiſe ins Plotokoll aufnehmen ſollte. Das dürfte ſich meiner Meinung nach deswegen er⸗ übrigen, weil ſie ja im Stenogramm, das doch einen 8. unſeres Protokolls bildet, ohne weiters feſtgelegt iſt⸗. Wir kommen nunmehr zur Abſtimmung, und zwar werde ich getrennt über die Punkte 1, 2 und 3 der Vorlage abſtimmen laſſen; Punkt 3 iſt der An⸗ trag Meyer. Ich nehme an, daß Sie auf eine noch⸗ malige Verleſung des Antrags verzichten. (Die Verſammlung beſchließt einſtimmig — unter Stimmenthaltung des Stadtv. Jolenberg — nach dem Antrage des Magiſtrats und dem Zu⸗ ſatzantrage des Stadtv. Meyer, wie folgt: 1. Die entſprechend dem Miniſterialerlaſſe vom 15. Mai 1915 abgeänderte und abgedruckte Satzung des Charlottenburger Hypotheken⸗ bankvereins wird genehmigt. 87. 2. Die in dem Gemeindebeſchluß vom 20./28. Mai 1914 ſeitens der Stadtgemeinde übernomme⸗ nen Venrpflichtungen werden auch nach dem Inkrafttreten der unter Ziffer 1 genehmigten Satzung mit der Maßgabe aufrecht erhalten, daß die Uebernahme von der Faſſung der Schätzungsordnung nicht abhängig gemacht wird. Die Stadtverordnetenverſammlung ermächtigt den Magiſtrat, dem Charlottenburger Hypo⸗ thekenbankverein zur Eröffnung ſeiner Tatig⸗ keit ſchon während des Krieges ein vorſchuß⸗ weiſe zu beſchaffendes Darlehen bis zu 1 Million Mark zu gewähren oder durch ſtädtiſche Bürgſchaft ſicher zu ſtellen. Die Feſtſetzung der Darlehnsbedingungen Gleibt dem Magiſtrat nach Anhörung der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation überlaſſen.) Stadto. Dr Liepmann (perſönliche Bemerkung): Meine Herren! Ich habe mich nicht geirrt; denn ich habe nicht behauptet, daß im Schöneberger Statut ausdrücklich eine Ausnahme für die Sparkaſſendar⸗ lehen hinſichtlich des Erforderniſſes der Unkündbar⸗ keir und Amortiſierbarkeit der erſten Hypothet feſt⸗ geſetzt iſt. Ich ſchließe aber die engere Bindung für den Charlottenburger Verein daraus, daß für Schöneberg keine Uebergangsbeſtimmung erlaſſen iſt. Dort hört, wenn das Verſprechen des Darlehns⸗ ſchuldners, daß bei der erſten möglichen Gelegenheit, wo die Unkündbarkeit und Amortiſierbarkeit der er⸗ ſten Stelle eingeführt werden wird, nicht erfüllt wird, die Beleihbarkeit nicht auf. Vielmehr braucht der Verein gemäß § 35 Nummer 4 die Hypothek nicht zu kündigen. Ich fürchte, daß aus der Uebemgangsbeſtim⸗ mung die Aufſichtsbehörde für Charlottenburg das Gegenteil folgern könnte. (Zuruf: Perſönliche Bemerkung?!) Vorſteher Dr. Frentzel: (unterbrechend): Bisher habe ich von einer perſönlichen Bemerkung in Ihren Worten nichts gehört, Herr Kollege Dr Liepmann. Stadtv. Dr. Liepmann: Das Perſönliche be⸗ ſteht darin, daß ich mich in dieſem Punkte nicht ge⸗ irrt habe. Vorſteher Dr. Frentzel: Herr Kollege Liep⸗ mann, wenn Sie von dieſer Praxis ausgehen, dann iſt alles perſönliche Bemerkung. Alles, was Sie bis⸗ her geſagt haben, war rein ſachlich. Ich habe nicht widerſprochen, da ich hoffte, daß Sie bald gu Ende kommen. Stadtv. Dr Liepmann: Dann wollte ich hin⸗ ſichtlich des zweiten Irrtums, den der Herr Bürger⸗ meiſter mir zuſchiebt, erwidern, daß ich gar nicht da⸗ von geſprochen habe, daß dieſer Antrag, der aus der Mitte der Verſammlung geſtellt worden iſt, zum er⸗ ſten Male geſtellt ſei und daß der Magiſtrat ihm nicht wohlwollend gegenüberſtehe. Es beſteht in dieſer Beziehung abſolut kein Irrtum meinerſeits. Vorſteher Dr Frentzel: Wir kommen zu Punkt 3: Vorlage betr. von Cuny'ſche Erbſchaftsſache. Druckſache 108. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtruts, wie folgt: