98 Sitzung am 29. Punkt 7: Vorlage betr. Etatsüberſchreitungen bei der Stadt⸗ hauptkaſſe für 1914. — Druckſache 136. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 17 Die Etatsüberſchreitungen bei der Stadt⸗ hauptkaſſe für das Rechnungsjahr 1914 in Höhe von 286 094,01 ℳ. werden nachträglich genehmigt.) 1 Da es erſt 7 Uhr iſt und die Wahl deu Stadträte auf 7 Uhr angeſetzt iſt, gehen wir zunächſt über zu Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage betr. bauliche Verbeſſerungen im Deutſchen Opernhauſe. — Druckſache 138. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Ausführung der nach der Zuſammen⸗ ſtellung vom 20. Auguſt 1915 beim Deutſchen Opernhauſe erforderlichen Arbeiten werden 7000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Punkt 10: Vorlage betr. Verpachtung des Geländes am Königs⸗ 40 0 Abhaltung von Pferdemärkten. Druck⸗ ache 139. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Jahrespacht für das Gelände am Königsdamm zur Abhaltung von Pferde⸗ märkten wird unter Verlängerung der Pacht⸗ zeit vom 1. April 1916 bis 31. März 1917 vom 1. Oktober 1915 ab bis zur . des Kriegszuſtandes, von 5000 ℳ auf 3000 herabgeſetzt.) Das Protokoll der heutigen Sitzung vollziehen die Herren Kollegen Guttmann, Hirſch und Jaſtrow. Wir gehen über zu Punkt 11 der Tages⸗ ordnung: Bericht des Petitionsausſchuſſes über Petitionen. Druckſache 140. Ich behalte mir vor, die Beratung über dieſen Punkt eventuell um 7 Uhr abzubrechen, um in die Wahl der Stadträte einzutreten. Wir kommen zunächſt zu I. Petition des Haus⸗ und Grundbe⸗ ſitzervereins von 1895 bet r. Gemeinde⸗ grundſteuer. Berichterſtatter Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Der Haus⸗ und Grundbeſitzerverein von 1895 hat die Bitte an die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung gerichtet, mit Rückſicht auf die den Haus⸗ beſitzern durch den Krieg erwachſenen Schwierig⸗ keiten einen Gemeindebeſchluß herbeizuführen, September 1915 durch den die nach dem gemeinen Wert erhobenen Grundſteuern auf Antrag der Hausbeſitzer im Ver⸗ hältnis zu den durch den Krieg erlittenen Mietaus⸗ fällen erlaſſen werden. Der Magiſtrat hat darauf erwidert, daß er zu einem Verzicht auf Gemeinde⸗ ſteuern ohne geſetzliche Ermächtigung nicht befugt ſei. Aus dieſem formalen Grunde hat bereits die Stadtverordnetenverſammlung bei Gelegenheit der Etatsberatung in dieſem Frühjahr eine gleiche Pe⸗ tition deſſelben Vereins durch Uebergang zur Tages⸗ ordnung erledigt. Es iſt, wie ich nebenbei bemerken möchte, von dieſer Art der Erledigung dem Haus⸗ und Grunsdbeſitzerverein ſeinerzeit keine Kenntnis gegeben worden. Bei der Beratung im Petitions⸗ ausſchuß haben wir feſtgeſtellt, daß das nur auf einem Verſehen beruhen kann, daß ſelbſtverſtändlich ſonſt alle Petenten, die an die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung herantreten, ſtets von den Beſchlüſſen der Stadtverordnetenverſammlung Nachricht erhalten. Meine Herren, die Erörterung über dieſe Pe⸗ tition iſt im Ausſchuß ſehr eingehend geweſen. Wir haben dort zunächſt feſtgeſtellt, daß die Geſetzeslage fraglos ſo iſt, wie der Magiſtrat das mitgeteilt hat. Der § 20 des Kommunalabgabengeſetzes vom 14. Juli 1893 beſagt: Die direkten Gemeindeſteuern ſind auf alle der Beſteuerung unterworfenen Pflichti⸗ gen nach feſten und gleichmäßigen Grund⸗ ſätzen zu verteilen. Ferner beſagt § 27 des Kommunalabgabengeſetzes: Die Steuern vom Grundbeſitz ſind nach gleichen Normen und Sätzen zu verteilen. Und wenn noch irgendein Zweifel über etwaige Möglichkeiten von Differenzierungen beſtehen ſollten, ſo kann man auf das Urteil des Oberver⸗ waltungsgerichts vom 3. Dezember 1898 verweiſen, wonach Befreiungen oder Erleichterungen über die Geſetze hinaus ungültig ſind. Alſo darüber herrſchte vollkommene Einmütigkeit, daß bei der jetzigen Ge⸗ ſetzeslage dem Wunſche des Grundbeſitzervereins keine Rechnung getragen werden kann. Andererſeits wurde im Ausſchuß aber betont, daß man nicht wiſſen könne, ob in der jetzigen Kriegs⸗ lage, bei der ja manches Unwahrſcheinliche, auch das Unwahrſcheinlichſte Ereignis geworden iſt, nicht irgend welche geſetzlichen Maßnahmen getroffen wer⸗ den könnten, die die Sachlage veränderten. Ob von hieſiger oder von anderer Seite, unmittelbar aus dem Schoße der Regierung heraus oder von irgend⸗ welchen Vereinigungen Anregungen kommen wür⸗ den, die zu Bundesratsverordnungen oder zu Maß⸗ nahmen der preußiſchen Regierung führen könnten, die einen Dispens von einem Teile der Grund⸗ ſteuern ermöglichen würden, könnten wir alle nicht wiſſen. Auch wurde dies nicht für unwahrſcheinlich erachtet, da eine gewiſſe innere Berechtigung der Petition nicht abgeſprochen werden könne. Die ſchwierige Lage des Grundbeſitzes wurde übrigens von allen Seiten, wie wir das ja auch ſchon oft hier in der Oeffentlichkeit getan haben, durchaus anerkannt. Dem wurde aber auch die ſchwierige Lage vieler kleinen und mittleren Gewerbetreibenden, be⸗ ſonders des gewerblichen Mittelſtandes, gegenüber⸗ geſtellt, für den auch die Kriegszeit ganz beſondere Erſchwerungen mit ſich gebracht habe. Es wurde darauf hingewieſen, daß, wenn man einem Teile der