Sigung am 29. Steuerpflichtigen etwa Erleichterungen gewähren würde, wie ſie hier beantragt würden, es dann na⸗ turgemäß auch geboten ſein und auch verlangt wer⸗ den würde, daß anderen Steuerpflichtigen ent⸗ ſprechende Nachläſſe zuteil würden. Nun beſtand allſeitig auch darin Ueberein⸗ ſtimmung, daß für unſere ganzen Steuereinnahmen das Aufkommen aus dem Grundbeſitz den Eck⸗ pfeiler bilde und daß es ſehr ſchwierig ſei, an dieſem Eckpfeiler zu rütteln. Sehr richtigl) Es wurde ferner im Ausſchuß betont, daß den Wünſchen der Hausbeſitzer ſchon jetzt ſo weit Rech⸗ nung getragen worden wäre, wie es zurzeit irgend möglich ſei. Zunächſt hätte die Stadt ja vor vielen anderen Gemeinden die Mietzuſchüſſe eingeführt; ſie hätte ferner die Mietzuſchüſſe gerade in neueſter Zeit auf ein Maß erhöht, wie es kaum in anderen Gemeinden Deutſchlands, wenigſtens nur in einzel⸗ nen Fällen, der Fall wäre. (Sehr richtig!) Weiterhin wurden Erklärungen dahin abge⸗ geben, daß im Falle von Schwierigkeiten der Haus⸗ beſitzer bei der Einziehung der Steuern in der loyalſten Weiſe verfahren werden würde. Ich glaube, daß, wenn ich das hier in der Oeffentlichkeit als Er⸗ klärung des Magiſtratsvertreters wiederhole, das im Sinne der Erklärungen, die dort abgegeben worden ſind, liegt. Es wurde auch weiter das größte Ent⸗ gegenkommen bezüglich der Stundung betont; aber natürlich findet dieſes Entgegenkommen in den ge⸗ ſetzlichen Beſtimmungen über eine etwaige Verjährung ſeine Grenzen. Alle dieſe Momente haben aber die Mehrheit des Ausſchuſſes nicht davon überzeugen können, daß es richtig wäre, denſelben Weg zu gehen, den wir im Frühjahr gegangen ſind, nämlich über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. Die ſchwierige Lage des Grundbeſitzes, die ich ja ſchon hervorge⸗ hoben habe, hat es doch gerechtfertigt erſcheinen laſſen, dieſe Petition dem Magiſtrat als Material zu überweifen, für den Fall, daß ſich die Verhältniſſe ändern. Dabei hat ſich natürlich der Petitionsaus⸗ ſchuß, der ja zu der Sache nicht als ſachverſtändiges Organ Stellung zu nehmen hat, auf einen beſtimm⸗ ten Standpunkt in der Sache ſeinerſeits nicht ge⸗ ſtellt. Der Petitionsausſchuß empfiehlt Ihnen daher, die Petition dem Magiſtrat als Material zu über⸗ weiſen. Stadtv. Erdmannsdörffer: Meine Herren! Ich für meine Perſon und ein Teil meiner Fraktions⸗ freunde können dem Antrage auf Ueberweiſung als Material an den Magiſtrat unſere Zuſtimmung nicht geben. (Stadtv. Bernhard: Sehr richtig!) Die beſte Begründung für dieſe unſere Auffaſſung ſind eigentlich die Ausführungen des Herrn Refe⸗ renten geweſen, September 1915 99 der uns in dem weitaus größten Teile ſeiner Dar⸗ legungen gezeigt hat, daß dieſe Petition eigentlich nicht als Material überwieſen werden ſollte. Wir erkennen unumwunden die ſchwere Zeit für den Hausbeſitz an, und wer die Ehre gehabt hat und noch hat, im Mieteinigungs⸗ amt mitzuwirken, der erhält gerade dort einen tiefen Einblick in die Notlage und in die ſchwere Zeit des Hausbeſitzes; er bekommt auch, glaube ich, einen Eindruck davon, in welcher ruhigen, gemeſſenen und entgegenkommenden Weiſe viele Hausbeſitzer ſich mit den oft notwendigen Mietherabſetzungen abfin⸗ den, die ſich eben aus der Zeitlage ergeben. Alſo wir haben volle Sympathie für den Hausbeſitz und erkennen dieſe ſchwere Zeit durchaus an. Wir ſind auch vollkommen davon überzeugt, daß nach dem Kriege eine große Sanierungsaktion zu⸗ gunſten des Hausbeſitzes einſetzen muß, ſei es auf dem Wege der Selbſthilfe, ſei es auf dem Wege der Staatshilfe oder auf dem Wege der Gemeindehilfe oder auf dem Wege aller drei Axten zuſammen⸗ genommen. Aber wir dürfen doch auch nicht aus dieſer Sympathie heraus zu Beſchlüſſen kommen, die nicht hieb⸗ und ſtichfeſt ſind (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Wir Stadtverordneten müſſen beſonderen Wert dar⸗ auf legen, dem Magiſtrat nur ſolche Anregungen hinüberzugeben, von denen wir ſelbſt überzeugt ſind, da ſie vom Magiſtrat ausgeführt werden können. Sehr gut! bei den Liberalen.) Die Ueberweiſung als Material enthält doch, wenn auch darüber nichts in unſerer Geſchäftsord⸗ nung ſteht, unzweifelhaft bis zu einem gewiſſen Grade eine, wenn auch nur leiſe Zuſtimmung zu dem Grundgedanken deſſen, was in der betreffenden Pe⸗ tition ſteht. Nimmt man das an, ſo wird man ſagen: der Grundgedanke dieſer Petition iſt der eines Er⸗ laſſes einer Rechtens auferlegten Steuer auf ein⸗ fachen Antrag der Hausbeſitzer hin. Dies würde zur Folge haben — und das wird auch in der Pe⸗ tition ganz klar und unzweideutig ausgedrückt —, daß der Ausfall von der übrigen Bevölkerung ge⸗ tragen werden ſollte und getragen werden müßte. Die Petition ſagt nämlich: „Die Gemeindeverwaltung hat unſeres Erachtens hier die moraliſche Verpflichtung, dieſen Niedergang abzuwehren. Es iſt ihre Pflicht, da ſie einen Anteil der Grundſtücks⸗ erträgniſſe in Form der Gemeindegrundſteuer beanſprucht, auch einen Teil des Opfers, das aus patriotiſchen Gründen gebracht werden muß, auf ſich zu nehmen.“ Meine Herren, die Aufſichnahme eines Opfers durch die Stadt bedeutet aber in praxi nichts anderes als die Auferlegung der betreffenden Summe auf die übrigen Teile der Bevölkerung. Das können wir in dieſem Falle nicht mitmachen. Der Magiſtrat hat in ſeiner Erwiderung mit Recht geſagt, daß eine geſetzliche Grundlage für den Erlaß dieſer Steuer fehlt, und ſomit iſt der Antrag der Hausbeſitzer an ſich gegenſtandslos. Aber auch ſonſt können wir bei der ſchweren Finanzlage, in der ſich doch zweifellos die Stadt befindet und auch nach dem Kriege erſt recht befinden wird, unmöglich auf Einnahmen verzichten zugunſten einer, wenn auch (Stadtv. Bernhard: Sehr richtig!) noch ſo notleidenden Bevölkerungsſchicht, die dann