Sitzung am 29. September 1915 zu ſehen, in irgend jemand — wer es auch ſei — die Erwarrung zu erwecken, daß er ſpäter einmal weniger Steuern zu zahlen habe. (Stadtv. Meyer: Ich verzichte!) Vorſteher Dr. Frentzel: mehr gemeldet; ich ſchließe die Beſprechung. Referent verzichtet. Es liegt alſo der Antrag des Pertionsaus⸗ ſchuſſes auf Ueberweiſung als Material und ferner den Antrag des Herrn Kollegen Erdmannsdörffer auf Uebergang zur Tagesordnung vor. 2 Stadtv. Erdmannsdörffer (zur Geſchäftsord⸗ nung): Ich habe nicht den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung geſtellt, ſondern nur den Stand⸗ punkt vertreten, nicht für den Antrag des Ausſchuſſes zu ſtimmen. Im Effekt kommt es auf dasſelbe hinaus⸗ Voorſteher Dr Frentzel: Dann liegt nur ein An⸗ trag, der des Petitionsausſchuſſes, vor auf Ueber⸗ weiſung der Petition an den Magiſtrat als Material. Ich bitte diejenigen Herren, die dieſem Antrag zu⸗ ſtimmen wollen, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) Zum Worte iſt niemand Der — Das iſt die Mehrheit. Die Petition wird dem Magiſtrat als Material überwieſen. Wir kommen nunmehr zu Punkt 8 der Tages⸗ ordnung: Wahl von zwei veſotdeten Stadträten auf die Amts⸗ dauer von 12 Jahren. — Druckſache 137. Meine Herren, Sie wiſſen, daß die Wahl des einen Stadtrats nötig geworden iſt durch den Um⸗ ſtand, daß Herr Stadtrat Seydel als Bürgermeiſter in Halle a. S. gewählt worden iſt. Herr Bürger⸗ meiſter Sendel har bereits die Geſchäfte in unſerm hie⸗ ſigen Magiſtrat abgegeben und gehört nicht mehr zu unſerer Gemeindekörperſchaft. Wir können ihm des⸗ wegen heute nicht mehr Lebewohl ſagen. Ich halte es aber für richtig, i hm an dieſer Stelle den Dank für ſeine eifrige Tätigkeit, die er im Intereſſe unſerer Stadt ent⸗ faltet hat, auszuſprechen. (Bravo!) Ich ernenne zu Wahlaufſehern die beiden Bei⸗ ſitzer Kollegen Dunck und Dr Genzmer. Der § 32 der Städteordnung, nach dem ſich die Wahl regelt, lautet: Für jedes zu wählende Mitglied des Ma⸗ giſtrats wird beſonders abgeſtimmt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel. Wird die abſolute Stimmenmehrheit bei der erſten Abſtimmung nicht erreicht, ſo werden diejenigen vier Per⸗ ſonen, auf welche die meiſten Stimmen gefallen ſind, auf eine engere Wahl gebracht. Wird auch hierdurch die abſolute Stimmenmehrheit nicht er⸗ reicht, ſo findet unter denjenigen zwei Per⸗ ſonen, welche bei der zweiten Abſtimmung die meiſten Stimmen erhalten haben, eine engere 101 Wahl ſtatt. Bei Stimmengleichheit entſcheidet das Los. Ich muß noch beſonders darauf aufmerkſam machen, daß nach der Vorlage des Magiſtrats den Gemeindebeſchlüſſen entſprechend einer der zu Wäh⸗ lenden Richterqualität beſitzen muß. Meine Herren, ich bitte nun, die Zettel, die vor Ihnen liegen mit ein e m Namen zu beſchreiben, da wir zunächſt, wie ich vorgeleſen habe, verpflichtet ſind, in einem Wahlgange einen Herrn zu wählen. (Die Wahl erfolgt. Das Ergebnis wird ermittelt.) Das Reſultat der Wahl iſt folgendes: 65 gültige Stimmen ſind abgegeben; davon lauten 62 auf Herrn Stadtrat Goeritz (Danzig), 2 auf Herrn Dr. Houter⸗ mans, 1 auf Herrn Dr Fiſcher. Herr Stadtrat Goeritz (Danzig) iſt ſonach auf die Dauer von 12 Jahren zum beſoldeten Stadtrat von Charlottenburg ge⸗ wählt. Wir treten nunmehr in die Wahl des zweiten Stadtrats ein. Ich bitte Sie, die Zettel zu be⸗ ſchreiben. (Die Wahl erfolgt. Das Ergebnis wird ermittelt.) Es ſind 63 Stimmzettel abgegeben. Davon ſind 6, weil unbeſchrieben, ungültig; es bleiben ſomit 57 gültige Zettel übrig. Von dieſen haben erhalten 34 Herr Stadtrat Dr Houtermans (Poſen), 11 Herr Dr. Fiſcher (Buer) und 2 Stimmen ſind zerſplittert. Herr Dr Houtermans iſt alſo mit abſoluter Mehr⸗ heit zum Stadtrat gewählt. (Zurufe: Das ſtimmt nicht! Es fehlen noch 10 Stimmen!) — Dann müſſen wir noch einmal zählen. (Die Zählung wird wiederholt.) Jetzt iſt das Reſultat hoffentlich richtig geſtellt. Die Zahl der abgegebenen Stimmen habe ich vorhin richtig mit 63 angegeben. Herr Dr Houtermans hat 41 erhalten, Herr Dr Fiſcher 13, Herr Goeritz 2; ein Stimmzettel trug den Namen Klabautermann, un⸗ gültig waren 6 Stimmen. — An dem Reſultat, das ich Ihnen vorhin verkündet hatte, iſt nichts geändert. Wir fahren in der Tagesordnung fort und kommen zu Punkt 11 Nr. II: Petition des Deutſchen Privatbeam⸗ tenvereins — 3Z3weigverein Charlot⸗ tenburg — berr. Errichtung öffent⸗ licher Stellennachweiſe. Berichterſtatter Stadtv. Mosgau: Meine Herren! Der Zweigverein Charlottenburg des Deut⸗ ſchen Privatbeamtenvereins hat unter dem 30. April an die Staatsregierung eine Petition gerichtet und um die Einrichtung öffentlicher Stellennachweiſe er⸗ ſucht. Der Verein führt in ſeinem Schreiben aus, daß durch die Kriegsverhältniſſe die Lage auf dem Stellen⸗ markt ſo vollſtändig umgewandelt ſei, daß man gar nicht vorherſehen könne, wie ſie ſich nach Schluß der kriegeriſchen Ereigniſſe geſtalten werde. Das Zurück⸗