Sitzung am 20. Oktober 1915 behaltlich des jederzeitigen Widerrufs und mit dem ausdrücklichen Vorbehalt erteilt, daß auf jeden ſpäteſtens am 1. Oktober nächſten Jahres der Pavillon beſeitigt ſein muß. Den Plänen, die für die Ausgeſtal⸗ tung des Wittenbergplatzes aufgeſtellt ſind, wird durch die Erichtung des Pavillons alſo weder ſachlich noch zeitlich in irgendeiner Weiſe vorgegriffen. Wir hof⸗ fen, daß angeſichts des gemeinnützigen und hoch⸗ herzigen Zweckes, um den es ſich hier handelt, Be⸗ denken oder Beſorgniſſe, die hier und da ſich geltend gemacht zu haben ſcheinen, gurückgeſtellt werden, um ſo mehr, als ja aus dem Zuſtrömen des Publi⸗ kums während des Beſtehens dieſes Pavillons kaum Schäden, vielleicht eher Vorteile für die Nachbarſchaft zu erwarten ſind. Vorſteher Dr Frentzel: Wird zu der Mitteilung das Wort gewünſcht? — Das geſchieht nicht. Dann iſt die Angelegenheit hiermit erledigt. Wir treten in die Tagesordnung ein. Punkt 1: mitteilung betr, unvermmtete Erüfung der ſtädtiſchen Kaſſen am 25. September 1915. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 2: Mitteilung betr. Mietdarlehnskaſſe. — Druckſache 144. (Die Verſamlung nimmt Kenntnis.) Punkt 3. Vorlage betr. Feſtſetzung der Beſoldung für die Stelle des Betriebsdirektors der Gaswerke. Druckſache 145. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Beſoldung für die Stelle des Betriebs⸗ direktors der Gaswerke wird auf 12 000 jährlich feſtgeſetzt.) Punkt 4: Vorlage betr. Kriegszulagen für Aerzte. Druckſache 146. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Gewährung von Kriegszulagen an die in den ſtädtiſchen Krankenhäuſern tätigen Aerzte werden 24 000 ℳ aus laufenden Mitteln be⸗ willigt.) Das Protokoll der heutigen Sitzung vollziehen die Herren Dr. Frank, Imberg und Kantzenbach. Wir kommen nunmehr zu Punkt 5 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Kriegsteuerungszulage. — Druckſache 147. Stadtv. Meyer: Meine Herren! Meine Freunde begrüßen es lebhaft, daß der Magiſtrat, ohne daß ein Be⸗ . der Stadtwerordnetenverſammlung hierzu erfor⸗ erlich war, aus eigener Initiative eine Aenderung der bisher gewährten hin vorſchlägt, einmal in der Richtung der Erhöhung all] G riegszulagen nach zwei Richtungen 105 dieſer Zulagen und zweitens durch Erweiterung der renzen, innerhalb deren ſie gewährt werden. Die Notwendigkeit der Maßnahme iſt in der Vorlage des Magiſtrats erörtert und bedarf wohl in unſerem Kreiſe keiner näheren Begründung mehr. Wenn wir ſomit der Abſicht des Magiſtrats in vollem Umfange zuſtim⸗ men, ſo glauben wir anderſeits doch, daß eine Erörte⸗ rung der Angelegenheit in einem Ausſchuſſe erforder⸗ lich ſein wird, weil wir der Anſicht ſind, daß die Stadt Charlottenburg in beiden Beziehungen weitergehen ſollte, als der Magiſtrat es Ceantragt hat. Zunächſt wird es der Prüfung bedürfen, ob die Erhöhung, die der Magiſtrat vorſchlägt, gen ügen d iſt. Ich darf hier eine allgemeine Bemerkung vorweg⸗ ſchicken. In der öffentlichen Ausſprache hat ſich in letzter Zeit wiederholt die Anſchauung vertreten gefun⸗ den, daß es nicht richtig ſei, wenn Beamte und Ange⸗ ſtellte jetzt von Reich, Staat und Gemeinden über⸗ haupt eine Erhöhung ihrer Bezüge beanſpruchen, weil ſie kein Anrecht darauf hätten, weniger als die ge⸗ ſamte übrige Bevölkerung unter der Teuerung zu lei⸗ den. Meine Herren, es iſt richtig, daß die Beamten, Angeſtellten und Arbeiter der Stadt ebenſo wie alle anderen hierunter leiden müſſen, und wir können und wollen ſchon aus finanziellen Gründen gar nicht daran Denken, ihnen dieſe Leiden vollſtändig zu erſparen. Ich erinnere Sie daran, daß unſer Normaletat vom Jahre 1908 herſtammt, im April 1908 in Kraft ge⸗ treten iſt, alſo in einer Zeit, in der die Lebensmittel im Durchſchnitt wohl höchſtens ein Drittel bis die Hälfte ihrer jetzigen Höhe gekoſtet haben und in der alle anderen Lebensbedürfniſſe mindeſtens erheblich billiger waren als gegenwärtig. Wir können natürlich nicht daran denken, den Beamten, Angeſtellten und Arbeitern einen Ausgleich für die ungeheure Steige⸗ rung der Koſten ihrer Lebensbedürfniſſe zu gewähren, der dieſer Steigerung auch nur halbwegs entſpricht. Aber wir ſind verpflichtet, ihnen dazu zu verhelfen, daß ſie ihre Lebenshaltung aufrecht erhalten können, aufrecht erhalten in dem Rahmen, der bei größter Sparſamkeit und größter Zurückhaltung erforderlich iſt, um das Leben ſo zu führen, wie ſie es beanſpruchen dürfen, wie ſie es für ſich und ihre Familien nötig haben und wie es auch im allgemeinen wirtſchaftlichen Intereſſe dringend erwünſcht iſt. — Wie geſagt, wir werden von dieſem Geſichtspunkt aus zu prüfen haben, ob die Zulagen, die der Magiſtrat vorſchlägt, ausreichen. Wir werden ferner gewiſſe Einzelfragen in dieſer erſten Beziehung, bei der ich mich noch aufhalte, zu prüfen haben. Ich erwähne hier die Frage, ob es richtig iſt, die bisherige Spannung in den Zu⸗ lagen für Ledige und kinderlos Verheiratete, wie es der Magiſtrat jetzt vorſchlägt, künftig zu beſeitigen. Wir werden auch zu prüfen haben, ob es notwendig und zweckmäßig iſt, das Familien zulagenſyſt em, mit dem wir im allgemeinen grundſätzlich einverſtan⸗ den ſind, mit voller Konſequenz bis zum letzten aus⸗ zudehnen und durchzuführen, wie es in der Vorlage vorgezeichnet iſt. Noch mehr Gewicht, meine Herren, möchte ich aber darauf legen, daß wir bemüht ſein müſſen, die Grenzen zu erweitern, innerhalb deren wir Zulagen gewähren. Der Magiſtrat will die bisherige Grenze von 2000 auf 2500 ℳ erhöhen. Meine Freunde er⸗ achten das nicht für genügend. Sie ſind der Meinung, daß auch bei höheren Gehältern als 2500 ℳ eine ſo erhebliche Notlage der Beamten und Privatdienſtan⸗ geſtellten beſteht, daß die Stadt verpflichtet iſt, hier durch Zulaaen einzugreifen, um ihnen die Möglichkeit ſtandesgemäßen Lebens zu gewähren. Ich verweiſe