Sitzung am 3. November 1915 ſich indes bereits Jweifel darüber, ob der Magiſtrat rich⸗ tig den Perſonenkreis abgeſteckt hat, dem die Kriegsteuerungszulagen zugute kommen ſoll, nämlil, den nicht im Kriegsdienſt befindlichen ſtädtiſchen Ar⸗ beitern, Dienſtangeſtellten und Beamten. Es iſt zunächſt angeregt worden, man ſolle auch die Familien der im Felde befindlichen, auf Privat⸗ dienſtvertrag angeſtellten Arbeiter berückſichtigen. Es kann dahingeſtellt bleiben, ob eine Erhöhung der Be⸗ züge dieſer Familien angebracht wäre. Keinesfalls er⸗ ſchien es zuläſſig, uns im Rahmen dieſer Vorlage damit zu Eeſchäftigen, und zwar deshalb nicht, weil es ſich in der Vorlage um Gehalts⸗ und Lohnzulagen für die ſtädtiſchen Angeſtellten handelt, die aus ihren Bezügen nicht mehr ihren ſtandesgemäßen Unterhalt aufzu⸗ bringen vermögen, während dort nur die Erhöhune der Unterſtützung in Betracht kommen könnte, welche den Angehörigen der Privatdienſtverpflichteten auf Grund des Geſetzes von 1888 gewährt wird. Der Magiſtrat wird unterſuchen, inwieweit es erforderlich iſt, in dieſer Beziehung noch Vorſchläge der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung zu unterbreiten. Ein ähnliches Geſchick hatte die Anregung, in dieſe Vorlage die Ruhegehalts und Ruhe⸗ geldempfänger einzubeziehen. Man erkannte im Ausſchuß wohl, daß auch ſie die Not der Zeit teil⸗ weiſe ſehr empfindlich ſpüren, und daß es angebracht wäre, ſolcher Not von Stadt wegen abzuhelfen. Aber es beſtehen hier Schwierigkeiten, die nicht ſo ſtark be⸗ hoben werden können, wie es nötig geweſen wäre, um nicht die ganze Vorlage, deren Verabſchiedung für unſere Beamten⸗ und Arbeiterſchaft ſo dringend iſt aufzuhalten. Es iſt zu bedenken, daß ſich manche Ruhegehalts⸗ und Ruhegeldempfänger Nebenein⸗ nahmen verſchafft haben, nachdem ſie aus dem ſtädti⸗ ſchen Dienſte geſchieden ſind, daß viele auch nicht mehr in Charlottenburg wohnen, daß häufig die ganzen Verhältniſſe andere ſind als diejenigen, die wir für die Zulagen als Vorausſetzung anſehen. Darum be⸗ antragt der Ausſchuß, den Magiſtrat zu erſuchen, die Frage zu prüfen und von dem Ergebnis uns Mit⸗ teilung zu machen. Anders, meine Herren, ſteht es mit einer dritten Reihe von Perſonen, deren Einbeziehung gewünſcht wurde, mit der Lehrerſchaft. der Hand, daß es eine ganz ungerechtfertigte Härte iſt, wenn die Beamten eine Zulage bekommen, nicht aber die Lehrer mit gleichen Bezügen. Jedoch verbietet, wie wir uns überzeugen mußten, der § 2 des Lehrer⸗ beſoldungsgeſetzes eine Gewährung von Teuerungszu⸗ lagen an die Lehererſchaft. Das geht ſchon aus dem Wortlaut des Geſetzes hervor und noch viel ſchärfer und unzweifelhaft eindeutig aus den Ausführungsbe⸗ ſtimmungen dazu. Trotzdem haben allerdings einzelne Städte beſchloſſen, derartige Zulagen zu gewähren. Wir können nicht überſehen, ob dieſe Städte ſich dabei unbewußt in Widerſpruch mit dem Geſetz geſetzt haben, oder ob darüber Abreden mit der Regierung vor⸗ liegen, die vielleicht bereit ſein mag, den beſonderenß Gren pricht auch, daß hierunter ſämtliche Beamtenkate⸗ Verhältniſſen auch auf dieſem Gebiete Rechnung zu tragen, beantragt der . ſuchen, bei der Regierung vorſtellig zu werden, zeit außer Kraft geſetzt wird, und ihn zu ermäch⸗ tigen, auch den Lehrern und Lehrerinnen die Teue⸗ falls die Aufſichtsbehörde rungszulage zu gewähren, ihre Zuſtimmung erteilt. den. ier liegt es auf 9 8 f burg 2000 ℳ, in Frankfurt a. M., das wir ja immer wie es während des Krieges auf ſo vielen an⸗ deren Gebieten geſchehen iſt. Mit Rückſicht hierauf Ausſchuß, zunächſt den Magiſtrat 4 4 a der § 2 des Lehrerbeſoldungsgeſetzes für die Kriegs⸗ 121 Meeine Herren, was nun die Gehaltsgrenze anlangt, is zu welcher die Zulagen zu gewähren ſind, ſo iſt Ihnen wohl erinnerlich, daß der Magiſtrat in ſeiner Vorlage die Grenze von 2000 ℳ, wie ſie bis⸗ her war, auf 2500 ℳ erhöht hat. Wir waren über⸗ einſtimmend der Anſicht, daß dieſe Erhöhung nicht zusreichend iſt, ſchon deshalb nicht, weil ſie hinter der⸗ enigen Grenze zurückbleibt, innerhalb deren Reich ind Staat Teuerungszulagen gewähren. Dort werden jie bis zu einem Einkommen von 2100 ℳ gegeben, vobei jedoch der bis zu 800 ℳ betragende Wohnungs⸗ zeldzuſchuß bei dem Einkommen nicht gerechnet wird, Ilſo bis zu einem wirklichen Jahreseinkommen von 900 ℳ. Aber wir waren auch der Anſicht — wenig⸗ tens in unſerer großen Mehrheit —, daß ſelbſt dieſe Yrenze nicht ausreichend iſt unter Berückſichtigung ſer keſonderen Lebensverhältniſſe in Charlottenburg. Wir verkennen nicht, daß der Beamte in der gegen⸗ wärtigen Zeit inſofern einen Vorzug hat, als er ge⸗ zenüber den ſchweren Sorgen, die weite Kreiſe der im freien Erwerbsleben Stehenden bedrücken, mit Sicherheit weiß, was ihm der nächſte Tag bringt, daß ſeine Bezüge unabhängig von dem Wechſel der Zeit ortdauern. Auf der andern Seite können wir nicht überſehen, daß weit über die Grenze von 2900 und 3000 ℳ hinaus die heutigen Verhältniſſe auf dem Beamten laſten, der ſich auf ſein feſtes Gehalt unter ſanz anderen Zeitumſtänden eingerichtet hat und der § ſeiner Stellung ſchuldig iſt, die ſtandesgemäße Le⸗ zensweiſe aufrecht zu erhalten. Nun ſind im Ausſchuß zunächſt verſchiedene Zah⸗ en genannt worden, und diejenigen, die ſie nannten, varen ſich darüber klar, daß jede Grenze, wie man ie auch nehmen möge, eine Unbilligkeit enthält, daß es immer Fälle geben wird, bei denen ſolche unter zie Grenze fallen, die es nicht nötig haben, und noch nehr Fälle wahrſcheinlich, bei denen andere außer⸗ zalb der Grenze bleiben, die es ſehr dringend not⸗ wendig haben. Aber wir waren doch genötigt, uns ür eine Grenze zu entſcheiden, und wir haben uns mit 3600 %ℳ für eine bedeutend höhere Grenze als die bisher in anderen Kommunen gezogenen entſchie⸗ Es iſt uns vom Magiſtrat mitgeteilt worden, daß die Grenze in einer Stadt wie Hannover 1500 Mark beträgt, in Städten wie Köln, Wiesbaden, Dres⸗ den und Leipzig 1800 ℳ, in Berlin, Halle, Magde⸗ am meiſten mit unſerer Kommune zu vergleichen pfle⸗ gen, 2500 ℳ, und am weiteſten iſt die Grenze in Breslau und Danzig mit 3000 ℳ gezogen. Wenn auch wohl die Möglichkeit ins Auge zu faſſen iſt, daß manche dieſer Städte gerade jetzt an eine Reviſton ihrer früheren Beſchlüſſe herantreten und die Grenze ebenfalls erweitern werden, wie wir es tun, ſo dürfen wir doch ſicher ſein, daß wir bei 3600 ℳ den meiſten Großſtädten weit vorausbleiben werden, was aller⸗ dings auch begründet iſt, da, wie geſagt, die Dinge heſ 90 beſondere Maßnahmen auf dieſem Gebiete er⸗ eiſchen. Meine Herren, für die Grenze von 3600 ℳ gorien bis einſchließlich der Regiſtraturaſſiſtenten und auch noch eine Reihe von Gehaltsſtufen der Magiſtrats⸗ und Stadtſekretäre fallen. Aus dieſen Erwägungen heraus iſt man dazu ge⸗ kommen, die Grenze auf 3600 ℳ feſtzuſetzen, aller⸗ dings nur für Verheiratete. Bei Ledigen ſchien es uns nicht notwendig, über die Vorlage des Magiſtrats hinausgugehen, die die Zulage nur bis zu einem Ein⸗ kommen von 2000 gewähren will. Wir haben da⸗