122 bei berückſichtigt, daß die ganzen Lebensverhältniſſe des Verheirateten und des Ledigen in bezug auf die Wohnung, in bezug auf die Wirtſchaft, in bezug auf die geſamte Lebenshaltung grundverſchieden ſind. Es iſt dann noch von einer Seite gewünſcht wor⸗ den, daß man außer den beiden Stufen von 2000 % und 3600 ℳ noch eine Zwiſchenſtufe ſchaffen ſollte, =is zu der Verheirateten mit nicht mehr als zwei Kin⸗ dern eine Zulage gewährt werden ſollte, und hier wurde im Ausſchuß, ohne daß ſich dieſer Vorſchlag zu einem Antrag verdichtete, die Zahl 3000 ℳ. ge⸗ nannt. Aber dieſe Anregung fand im Ausſchuſſe keinen Boden, weil es uns nicht richtig ſchien, zwiſchen Ver⸗ heirateten mit zwei und denen mit mehr Kindern über die Abſtufung der Kinderzulagen hinaus zu un⸗ gunſten der erſteren Unterſchiede in die Erſcheinung treten zu laſſen, die in den inneren Verhältniſſen häu⸗ fig nicht begründet ſind. Der Gedanke, noch höher zu gehen als bis zu 3600 ℳ, ſcheiterte, und zwar noch mehr an grund⸗ ſätzlichen als an finanziellen Erwägungen. Aber ich mache darauf aufmerkſam, daß durch die Vorlage des Magiſtrats, der in dieſer Beziehung der Ausſchuß bei⸗ getreten iſt, vermieden iſt, daß etwa ſtäsotiſche Angeſtellte mit mehr als 3600 bzw. 2000 % nunmehr ſchlechter fortkommen, als wenn ſie ein ge⸗ ringeres Dienſteinkommen hätten. Das iſt dadurch vermieden, daß all e die Zulage bekommen unter Abrechnung desjenigen Gehaltsbetrages, den ſie über die vorgeſagten Gehaltsgrenzen beziehen. Meine Herren, das dritte Kapitel unſerer Erwä⸗ gungen im Ausſchuß waren die Fragen: wie ſollen die Zulagen gewährt werden, in welcher Weiſe und in welcher Hö h e. In welcher Weiſe? Es iſt erwogen worden, ob die Art, wie der Magiſtrat die Zulagen gewährt wiſſen will, nämlich als Monatszu⸗ zu ſchüſſe, auch für die höher bezahlten Beamten angebracht iſt. Es iſt geltend gemacht worden, daß hier Zulagen von 12, 15, 18, 24 M. im Monat weniger wirkſam ſind als eine einmalige größere Zu⸗ lage, die es dem Beamten ermöglicht, Ausgaben, die er zurückgeſtellt hat, nunmehr nachholen zu können. Wenn auch dieſe Betrachtung etwas für ſich hat, ſo konnte ihr nicht Folge gegeben werden, weil es un⸗ möglich iſt, eine einmalige Zulage gerecht zu areifen Wir wiſſen nicht, wie lange der Krieg dauert, und je nachdem könnte die einmalige Zulage ſchließlich eine große Ungerechtigkeit nach der einen wie nach der anderen Seite bedeuten. Meine Herren, wir haben uns alſo dem Vor⸗ ſchlage des Magiſtrats angeſchloſſen, der die Zulage als Monatszuſchuß in Höhe von 12 ℳ unter Er⸗ höhung für jedes Kind gewähren will; wir haben uns ihm aber inſoweit nicht angeſchloſſen, als der Ma⸗ giſtrat dieſelbe Zulage für Ledige und Verheiratete ohne Kinder wünſcht. Wir ſind bereit, den Ledigen dieſe beträchtliche Zulage zu bewilligen, auch ſchon, um die in der Vollkraft ihrer Jahre Stehenden für den Dienſt unſerer Stadt zu erhalten und zu ge⸗ winnen; dann muß jedoch gerechterweiſe eine Er⸗ höhung gegenüber der Zulage für die Ledigen zu⸗ gunſten der Verheirateten eintreten, die, wie ich vor⸗ hin ſchon ſagte, in vieler Beziehung erheblich erhöhte Ausgaben im Vergleich zu den Ledigen haben. Deshalb hat der Ausſchuß beſchloſſen, hier eine Zwiſchenſtufe derart einzuführen, daß den Ledigen 12 ℳ Erhöhung gewährt werden ſoll, den Verheirate⸗ ten ohne Kinder 15 ℳ, den Verheirateten mit einem Kind 18 ℳ und dann für jedes weitere Kind 6 mehr. Eine Abſchwächung des Erhöhungsmaßſtabes bei Sitzung am 3. November 1915 größerer Kinderzahl iſt nicht beliebt worden, weil unter den heutigen Verhältniſſen jedes Kind gleich⸗ mäßig mehr koſtet, ohne daß der Geſamtwerbrauch eine Verbilligung herbeiführt. Es iſt bei dieſem Punkte noch von einer Seite beantragt worden, denjenigen, die nicht mehr als 1500 ℳ Gehalt beziehen, das 1½ fache, und den⸗ jenigen, die nicht mehr als 2000 %ℳ erhalten, das 1 fache der Zulagen zu gewähren. Der Ausſchuß iſt auch dieſem Antrag nicht gefolgt, und zwar war hierbei die Erwägung maßgebend, daß eine der⸗ Irtige Unterſcheidung der Angeſtellten untereinander, derzufolge die Zulagen im entgegengeſetzten Verhält⸗ nis zu den normalen Bezügen ſtänden, nicht Zu⸗ ſriedenheit, ſondern im Gegenteil Unzufriedenheit hervorrufen würde. Es kommt auch in Betracht, daß die gering bezahlten Familienväter ohnehin verhält⸗ nismäßig günſtig geſtellt ſind; denn wir gewähren die Kinderzulage für jedes Kind bis zu 16 Jahren, und es unterliegt keinem Zweifel, daß in den minder⸗ Hemittelten Kreiſen, namentlich in Arbeiterkreiſen, Kinder dieſes Alters gerade in der jetzigen Zeit häufig chon zu dem Verdienſte der Familie beitragen. Demgemäß ſind ſchließlich einſtimmig die aus zem Ausſchußbericht erſichtlichen Beſchlüſſe gefaßt worden, denen ich Sie beizutreten bitte. (Bravo!) Stadtv. Dr Borchardt: Meine Herren! Meine Freunde haben die Ihnen vorhin zur Verleſung ge⸗ vrachten Anträge von neuem eingebracht, die auch ſchon im Ausſchuß zur Debatte geſtanden haben. Sie elbſt erkennen, wie der Herr Referent hervorgehoben at, durchaus an, daß die Verhältniſſe in bezug auf Wohnung, in bezug auf Wirtſchaft, in bezug auf Lebenshaltung, wie ſich der Herr Referent ausdrückte, dei den Verheirateten gegenüber den Ledigen durchaus verſchieden ſind. Wenn Sie das aber anerkennen, dann müſſen Sie auch zugeben, daß die Verhältniſſe in bezug auf Wohnung, in bezug auf Wirtſchaft, in »ezug auf Lebenshaltung bei den Verheirateten, die kinderlos ſind, gegenüber den Verhältniſſen bei den Verheirateten, die mit zahlreichen Kindern geſegnet ſind, durchaus verſchieden ſind. Der Magiſtrat hatte die Höchſtgrenze, bis zu der eine Teuerungszulage gewährt werden ſoll, auf 2500 ℳ feſtgeſetzt. Im Ausſchuß war man der Meinung, daß dieſe Grenze bei weitem nicht genügt, und es iſt Ihnen ja auch vorgetragen worden, daß man ſich dort auf 3600 ℳ geeinigt hat. Es iſt mir entgangen, ob der Herr Referent auch erwähnt hat, daß im Ausſchuß auf einigen Seiten Neigung vor⸗ ganden war, auch noch über die Grenze von 3600 ℳ inauszugehen bis zu der Grenze von 4200 ℳ. Es fiel bei dieſem Vorſchlag die recht charakteriſtiſche Aeußerung, daß 4200 doch ſchließlich das Mini⸗ mum desfenigen Einkommens ſind, bei dem man einigermaßen menſchenwürdig — na, ſo war der Aus⸗ druck ja nicht —, aber bei dem man einigermaßen in vernünftiger Weiſe auskommen könnte. (Hört! hört! bei den Sozialdemotraten.) Meine Herren, ich mache mir dieſen Ausſpruch durch⸗ aus zu eigen. Ich bin in der Tat auch der Meinung, daß es bei einem Einkommen unter 4200 %ℳ bei den gegenwärtigen Verhältniſſen außerordentlich ſchwer iſt, auszukommen. Wenn man aber dieſer Meinung iſt, dann müßte man doch folgerichtig bei denjenigen Ein⸗