Sitzung am 3. November 1915. kommen, die weit unter dieſer Grenze, die weit unter der Hälfte dieſer Grenze bleiben, anerkennen, daß dann die Teuerungszulage in ſtärkerem Maße berech⸗ tigt iſt, alſo eine höhere Teuerungszulage gewährt werden ſollte als bei denjenigen Einkommen, die ſich der Grenze von 4200 %ℳ einigermaßen nähern. Denn wenn auch der Ausſchuß die Grenze nicht auf 4200 ℳ, ſondern auf 3600 %ℳ feſtgeſetzt hat, ſo iſt ja, wie der Herr Referent hervorgehoben hat, damit nicht geſagt, daß eine Kriegsteuerungszulage nicht auch ſolche Einkommen trifft, die über 3600 ℳ nicht unerheblich hinausgehen. Nehmen wir z. B. eine Beamtenfamilie mit einem Gehalt von 3600 ℳ, die vier Kinder hat, ſo würde die Kriegsteuerungszulage 432 ℳ. betragen. Es würde das Einkommen dadurch auf 4032 ℳ geſtiegen ſein, und infolgedeſſen bekommt auch jeder Beamte, der vier Kinder hat und deſſen Einkommen über 3600 ℳ. liegt, bis zu der Grenze des Ein⸗ kommens von 4032 ℳ dieſe Teuerungszulage inſo⸗ weit, daß die Grenze von 4032 ℳ erreicht wird. Bei noch größerem Kinderſegen würde die Grenze noch höher geſteckt werden; bei ſechs Kindern würde ſie ſich z. B. auf 4176 ℳ. ſtellen, alſo die Grenze von 4200 ℳ beinahe erreichen. Deswegen, meine Herren, erſcheint es uns durch⸗ aus angebracht, genau mit der Begründung, die der Herr Referent für die Unterſcheidung zwiſchen Ledi⸗ gen und Verheirateten angeführt hat, eine weitere Unterſcheidung zwiſchen kinderloſen Verheirateten, Verheirateten mit zwei Kindern und Verheirateten mit mehr als zwei Kindern eintreten zu laſſen. Der Sinn unſeres erſten Antrages — in ſeinem Wortlaut liegt das nicht ohne weiteres für jeden klar zutage, weil er eine Einſchiebung in den Ausſchußantrag dar⸗ ſtellt — iſt doch der, daß die Grenze des Dienſtein⸗ kommens für kinderloſe Verheiratete auf 2500 ℳ., für Verheiratete mit zwei Kindern auf 3000 ℳ und für Verheiratete mit mehr als zwei Kindern auf 3600 %ℳ gelegt wird. Noch wichtiger dagegen erſcheint es uns, für die⸗ jenigen Kreiſe eine erhöhte Fürſorge eintreten zu laſſen, deren Einkommen nun erheblich unter der Grenze von 3600 ℳ liegt, deren Einkommen alſo noch nicht einmal 2000 ℳ erreicht. Bei dieſen Kreiſen iſt es nach unſerer Meinung durchaus angebracht, die Teuerungszulage recht erheblich höher zu geſtalten als bei denjenigen, die ein höheres Einkommen beziehen. Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Deswegen wiederholen wir den Antrag, den wir ſchon im Ausſchuß geſtellt haben, bei allen denjenigen Fa⸗ milienhäuptern — wir laſſen aus Rückſicht darauf, Ihnen den Antrag annehmbarer zu machen, hier die Ledigen fallen —, deren Einkommen nicht einmal 1500 ℳ erreicht, die Teuerungszulage um 50 % gegenüber den anderen zu erhöhen. Wenn das Ein⸗ kommen zwar 1500 ℳ überſteigt, aber noch nicht ein⸗ mal 2000 %ℳ erreicht, dann müßte nach unſerer Mei⸗ nung die Teuerungszulage doch mindeſtens um 25%, alſo um den vierten Teil erhöht werden. 1 Wir glauben freilich nicht, daß durch dieſe Kriegsteuerungszulage die betreffenden Kategorien auch nur einigermaßen ſo geſtellt werden wie die Be⸗ amten mit 2500, mit 3000 oder gar mit 3600 ℳ Gehalt. Wir meinen aber, daß dieſe Forderung das Minimum deſſen iſt, was Sie erfüllen müßten, um 126 zu zeigen, daß Sie wirklich für dieſe ganz ſchlecht ge⸗ ſtellten Angeſtellten etwas mehr tun wollen als für die beſſer geſtellten. Der Herr Referent betonte, daß dieſer letzte An⸗ trag von uns im Ausſchuß abgelehnt worden iſt, weil, wie er ſagte, eine ſolche Unterſcheidung unter den Ar⸗ beitern und Beamten Unzufriedenheit hervorrufe. Alſo wohl gemerkt, meine Herren: der Herr Referent unter⸗ ſtellt den beſſer geſtellten Beamten, den Beamten von 3000 und mehr Mark Gehalt, daß es bei ihnen Un⸗ zufriedenheit hervorrufe, wenn diejenigen Angeſtell⸗ ten, die im Gehalt noch nicht einmal 1500 ℳ er⸗ reichen, als Teuerungszulage etwas mehr bekommen als ſie ſelbſt. Ich muß geſtehen, daß ich von der Be⸗ amtenſchaft etwas mehr halte. Ich glaube nicht, daß ein Beamter mit 3000 ℳ Gehalt deshalb unzufrieden wird, weil ein Arbeiter mit 1500ℳ Einkommen eine um die Hälfte höhere Teuerungszulage bekommt als er ſelbſt. Wäre das Argument des Herrn Referenten begründet, daß eine ſolche Unterſcheidung Unzufriedenheit unter den Beamten und Arbeitern hervorrufe, ſo wäre die logiſche Konſequenz daraus doch nur die, daß man Unterſcheidungen in der Entlohnung von Arbeitern und Angeſtellten nicht machen ſolle, weil ſie Un u⸗ fricdenheit hervorrufen, und dann müßte man ſich auf den Standpunkt ſtellen, daß man ganz allgemein die Gehälter und die Arbeitsentlohnung nivelliert und einen gleichmäßigen Satz für alle Beamten und Ar⸗ heiter feſtſtellt. Eine ſolche Forderung erheben wir nicht, erheben wir ſpeziell im gegenwärtigen Augen⸗ blick nicht. Wir meinen aber, daß die Forderung unſeres Antrages unter Nr. 2 ſo für ſich ſelbſt ſpricht, 10 Sie ihr ohne weiteres Ihre Zuſtimmung geben ſollten. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Stadtv. Dr. Liepmann: Meine Herren! Wir haben im Ausſchuß die Sätze, die wir zubilligen wollen, des langen und breiten durchgeſprochen und betrachten die Normierung, die im Ausſchußantrag niedergelegt iſt, gewiſſermaßen auch als das Ergebnis eines Kompromiſſes. Deswegen werden wir bei dem Ausſchußantrag beharren und gegen den ſozial⸗ demokratiſchen Antrag ſtimmen. Stadtv. Gebert: Ich möchte nur ganz kurz darauf hinweiſen, daß in der Ausſchußſitzung zwiſchen uns und den Freunden des Herrn Kollegen Liep⸗ mann ein Kompromiß nicht geſchloſſen worden iſt. Ich muß das hier betonen, damit der Begriff Kom⸗ promiß nicht bei allen möglichen Verhältniſſen heran⸗ gezogen wird. 4 (Stadtv. Dr. Lie pmann: Ich ſagte: gewiſſer⸗ maßen!) 6 (In der Abſtimmung wird der Antrag der Stadw. Ahrens und Genoſſen in ſeinen beiden Teilen abge⸗ lehnt, und die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Ausſchuſſes, wie folgt: I. In Abänderung des Gemeindebeſchluſſes vom 28./29. April 1915 wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1915 ab den nicht im Kriegsdienſt befindlichen ſtädtiſchen Arbeitern, Privatdienſtverpflichteten und Beamten, in⸗ ſo weit ſie ledig ſind, mit einem jähr⸗ lichen Dienſteinkommen von nicht mehr als 2000 ℳ, im übrigen mit einem jährlichen Dienſteinkommen von nicht mehr als 3600 %