für die weitere Dauer des Krieges eine Kriegs⸗ teuerungszulage nach folgenden Monatsſätzen gewährt: 2) für Ledige 12 ℳ, b) für Verheiratete ohne Kinder 15 ℳ, c) für Verheiratete mit 1 Kind bis zum voll⸗ endeten 16. Lebensjahre 18 ℳ, mit 2 Kin⸗ dern 24 ℳ, uſw. für jedes weitere Kind 6 V mehr. Denjenigen Arbeitern uſw., die bereits nach den Grundſätzen vom 10. Juni 1909 eine Familienzulage erhalten, ſoll dazu ein Zuſchlag von 3 L für den Monat und jedes Kind ge⸗ währt werden; 12 jedoch bei Zugrunde⸗ legung der vorſtehend unter Nr. I angegebenen Sätze ſich ein höherer Betrag errechnet, iſt der Unterſchied als Zulage zu gewähren. Den ſtädtiſchen Arbeitern, Privatdienſtver⸗ pflichteten und Beamten, deren jährliches Dienſteinkommen 2000 ℳ (für Ledige) bzw. 3600 %ℳ (für die übrigen) überſteigt, wird nach den unter Nr. I und II angegebenen Grund⸗ ſätzen ebenfalls eine Kriegsteuerungszulage mit der Einſchränkung gewährt, daß die Zulage um den 2000 ℳ bzw. 3600 ℳ Dienſteinkommen überſteigenden Betrag gekürzt wird. Im übrigen bleibt der Gemeindebeſchluß vom 28./29. April 1915 maßgebend. V. Der Magiſtrat wird erſucht, die Frage der Ge⸗ währung von Teuerungszulagen an Ruhege⸗ halts⸗pp. Empfänger zu prüfen und von dem Ergebnis der Stadtverordnetenverſammlung Mitteilung zu machen. Der Magiſtrat wird erſucht, bei der König⸗ lichen Staatsregierung vorſtellig zu werden, daß der § 2 des Lehrerbeſoldungsgeſetzes während der Kriegszeit außer Kraft geſetzt wird, damit es möglich wird, den Volksſchullehrern und Alehrerinnen in gleicher Weiſe wie den ent⸗ ſprechend beſoldeten Beamten Kriegsteuerungs⸗ zulagen zu gewähren. Die Stadtverordnetenverſammlung ermächtigt den Magiſtrat, die Kriegsteuerungszulagen auch an Lehrer und Lehrerinnen zu zahlen, 10 die Aufſichtsbehörde ihre Zuſtimmung erteilt. VIII. Die eingegangenen Zuſchriften ſind hierdurch erledigt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: II. III. IV. VI. VII. Bericht des Ausſchuſſes über die Anträge betr. Le⸗ bensmittelteuerung. — Druckſache 159. Ehe ich dem Herrn Berichterſtatter das Wort gebe, möchte ich einen Antrag verleſen, der hier ein⸗ gegangen iſt und 12 Unterſchriften aufweiſt; er lautet: Die Unterzeichneten beantragen, zu beſchließen: Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, den Reichskanzleraufzufordern, behufs durchgreifender Regelung der Nahrungsmittel⸗ verſorgung die unverzügliche Einberufung des Reichstages zu veranlaſſen. Charlottenburg, den 1. November 1915. Ahrens, Bade, Dr Borchardt, „Gebert, Hirſch, Katzenſtein, Klick, Peeſch, Scharn⸗ 2 berg, Scheel, Vogel, Wilk. Sitzung am 3. November 1915 Man kann darüber zweifelhaft ſein, aber ich will dieſen Antrag als einen Zuſatzantrag auffaſſen und ihn im Sinne des § 19 unſerer Geſchäftsordnung be⸗ handeln; andernfalls müßte erſt die Dringlichkeit be⸗ ſchloſſen werden. Berichterſtatter Stadtv. Klick: Meine Herren! Der Ausſchuß hat in einer vierſtündigen Sitzung die ihm überwieſenen Anträge beraten und zu gleicher Zeit die bisher vom Magiſtrat getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen in der Lebensmittelfür⸗ ſorge einer eingehenden Erörterung unterzogen. Es wurden vom Magiſtrat zunächſt die Maß⸗ nahmen, die bisher von der Lebensmittelſtelle ge⸗ troſfen ſind, dargelegt und von ihm mitgeteilt, daß zuſammen etwa 6750 Zentner Dauerwaren gekauft woroen ſind; darunter befanden ſich 800 Zentner Potelfleiſch. Dieſe (einkäufe wurden teils gleich nach Beginn des Krieges, teils erſt im ſpaten Frühjahr getatigt. Ferner ſind 9209 Schweinehälften im Ge⸗ wicht von 500 Zentnern getauſt woroen. Die letz⸗ lere Sorte iſt nur Gefrierfleiſch, das demnächſt an den Martt kommen wird. Außerdem befinden ſich noch 850 Zentner Fleiſchtonſerven in ſtädtiſchem Gewahr⸗ ſam. Zur Verſugung ſteyen noch die erwahnten 5500 Zentner Gefrierſeiſch und außerdem 2500 Zentner Spec und Schinten. Die Preiſe, die für Speck im Anfang gezahlt wurden, bewegten ſich zwiſchen 85 und 90 5; ſpäter wurde auch 1,46 ℳ pro Pfund angelegt. Der erſte Schinten wurde mit 1,20 ℳ getauft, ſpäter mußten 1,79 und 1,89 ℳ gezahlt werden. An Hülſen⸗ fruchten kaufte der Magiſtrat, gleich nachdem die Knappheit bei den Lebensmitteln eingetreren war, 1200, Zentner Erbſen, 160 Zentner Sojabohnen, 157 Zentner weiße Bohnen, fener 150 Zentner ge⸗ trocknete Bohnen, 2400 Zentner Reis und außer⸗ dem 500 Zentner Margarine; letztere iſt inzwiſchen ſchon an das Publitum abgegeben. Die Erbſen und der Reis ſind ja, wie Ihnen bekannt iſt, von der tegierung beſchlagnahmt worden; wir hoffen aber, daß ſie wieder freigegeben werden, damit auch dieſe Lebensmittel an un ere Bevölterung abgegeben werden tonnen. Wann das aber geſchehen wird, hangt von der Behörde ab. Ferner hat der Magiſtrat noch etwa 60 Kinen rondenſterte Yeuch getauft, außerdem etwa 2000 Zentner Marmelade, und wir ſind jetzt dabei, uns mit einem kleinen Wintervorrat von 10 000 Gentnern Karroffeln einzudecen. Inzwiſchen iſt aber die Kartoffelregelung erfolgt, und es werden nicht nur verſchredene Kommunen, ſondern auch einzelne Kleinhändler dadurch Einbußen erleiden, daß der Vertaufspreis von der 9tegierung auf 4 % feſtgeſetzt worden iſt, während in der letzten Zeit der Groß⸗ handelspreis ungefähr 4,35 ℳ betrug. Dieſe Ver⸗ boronung tommt aber nicht zu ſpät, um ſie nicht trotz⸗ dem als durchgreifende Maßregel zu begrüßen, die ſür andere Lebensmittel ſchon (ängſt hätte getroffen werden müſſen. Die Vorteile, die dadurch erreicht werden, wiegen die Nachteile, die die Händler und einzelne Kommunen erleiden, bei weitem auf. Den größten Teil der Debatte nahm natürlich die Fleiſchfrage in Anſpruch. Es wurde, um der Fleiſchnot zu ſteuern, im Ausſchuß angeregt, daß man eigene Schlachtungen vornehmen ſollte. Dem ſteht einmal entgegen, daß wir nicht im Beſitze eines eigenen Schlachthofes ſind; wir wären gezwungen, den Berliner Schlachthof in Anſpruch zu nehmen. Aber vielleicht iſt dieſer Weg doch gangbar, und vom Magiſtrat und den zuſtändigen Deputationen wird