140 Sitzung am 8. iſt, eine zweite Station für Infektionskrankheiten, könnten dort untergebracht werden. Dieſe Station für Infektionskronkheiten iſt entſchieden ein weit größeres Bedürfnis als die zweite Station, die wir für allgemeine und chirurgiſche Krankheiten an der Spandauer Chauſſee errichtet haben, da, wie Sie wiſſen, jetzt gerade Infektions⸗ iante gern aus dem Hauſe gebracht werden und in Groß⸗Berlin dieſem Bedürfnis ein Genüge nicht geſchaffen iſt. Das Grundſtück würde auch durch eine Unterführung ſehr leicht mit dem Kranken⸗ hauſe in innige Berührung gebracht werden können, ſo daß eine gemeinſame Verwaltung durchaus möglich iſt. Im Ausſchuß iſt auch die Frage erwogen worden, ob eine Erweiterung über dieſes der Stadt gehörine Grundſtück hinaus möglich wäre. Wie auch in der vorigen Sitzung von Herrn Kollegen Dunck ſchon ge⸗ ſagt wurde, gehören noch einige andere Streifen Landes am Fürſtenbrunner Wege der Stadt, die aber nicht zu⸗ ſammenhängen, namentlich nicht mit dieſem Grund⸗ ſtück zuſammenhängen, ſondern durch Grunoſtücke, die dem Fiskus gehören, davon getrennt ſind. Eine Er⸗ weiterung durch Umtauſch oder gar durch Kauf vom Fiskus iſt aber nicht erforderlich, da ein Ausbau übei dieſes Grundſtück hinaus, wenn es, ſoweit es uns bereits gehört, noch ganz ausgebaut wird, für Kran⸗ kenhauszwecke kaum angängig ſein dürfte; denn die Verwaltung wird dann unüberſichtlich und, wie e⸗ ſcheint, reichen die Zentralanlagen auch für eine größer Vermehrung der Räume dann nicht aus. Nachdem der Ausſchuß ſo die Zweckmäßigkei. dieſes Grundſtücks für dauernde Benutzung zu Kran⸗ kenhauszwecken anerkannt hat, mußte er logiſcherweiſ⸗ auch dazu kommen, den Wunſch auszuſprechen, daß dieſes Grundſtück aus der Grundſtücksverwaltung her⸗ ausgenommen und der Krankenhausverwaltung über⸗ wieſen werde. Es iſt ja, wie im Ausſchuß als Bei⸗ ſpiel angeführt wurde, vollkommen unzuläſſtg, daß ein Grunoſtück, ohne daß es aus der Grundſtückeverwal⸗ tung herausgenommen und der Schulverwaltung über⸗ wieſen iſt, mit einem Schulgebäude bebaut wird. Da⸗ iſt hier auch notwendig. Finanziell wird ſich die Sache ein klein wenig anders, als bisher angenommen, ge⸗ ſtalten. Wir hatten im vorigen Jahre beſchloſſen, für die angenommenen 500 000 ℳ Grundwert 20 0%0 %1 als Pacht einzuſetzen. Nach den Anforderungen der Aufſichtsbehörde iſt aber noch eine 2prozentine Ab⸗ ſchreibung des Preiſes notwendig, ſo daß wir 10 000 ℳ mehr in den Etat für das Grunoſtück einſetzen müſſen. Nach den Beſtimmungen für den Grundſtücksfonds müſſen aber auch bei Grundſtücken, die noch nicht ihrem endgültigen Zwecke zugeführt ſind, die Konten all⸗ jährlich mit den aufgelaufenen Zinſen, einſchließlich der Zinſen für die Hypotheken, belaſtet werden. So wird ſich alſo eine weſentliche Aenderung in der finan⸗ ziellen Belaſtung nicht ergeben. Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen demnach folgende Beſchlußfaſſung: 1. Zur Deckung der für die Errichtung der Leicht⸗ bauten entſtehenden Mehrausgaben werden 19 000 ℳ bewilligt. Dieſer Betrag iſt dem An⸗ leiheſammelfonds zu entnehmen. Krankenhauſe liegende im ſtädtiſchen Beſitz be⸗ findliche Gelände endgültig für die Kranken⸗ hausverwaltung in Anſpruch zu nehmen und für deſſen Bezahlung Sorge zu tragen. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Ausſchuſſes.) Der Magiſtrat wird erſucht, das gegenürer dem Dezember 1915 Vorſteher Dr. Frentzel: Punkt 9. Vorlage betr. Errichtung einer Beratungsſtelle für Geſchlechtskranke. Druckſache 174. Stadtv. Dr. Rothholz: Meine Herren! Ich be⸗ grüße dieſe Vorlage und ſehe einen Fortſchritt beſon⸗ ders darin, daß ſich im Kriege der Magiſtrat mit den Trägern der Verſicherung verbunden hat, um dieſe Beratungeſtelle ins Leben zu rufen. Ich hoffe, daß ſich dieſer Fortſchritt auch in der Friedens eit fort⸗ ſetzen wird. Ich verſpreche mir große Vorteile für die Geſundheitsfürſorge unſerer Stadt Charlottenburg, wenn es gelänge, auch auf anderen Gebieten der Heil⸗ fürſorge eine Einigkeit zwiſchen den Trägern der Ver⸗ ſicherung und dem Magiſtrat herbeizuführeen. Nun ſteht in der Vorlage, daß die Lan desverſiche⸗ rungsanſtalt Brandenburg ſich an den Koſten der Be⸗ ratungsſtelle beteiligen will. Ich wollte den Dezer⸗ nenten des Magiſtrats fragen, ob nicht auch die Kran⸗ kenkaſſen zu dieſen Koſten herangezogen werden könn⸗ ten. Gerade unter den gegenwärtigen finanziellen Ver⸗ hältniſſen wird es, glaule ich, der Stadt Charlotten⸗ burg gut tun, wenn die Kaſſen, die doch auch große Vorteile aus der Beratungsſtelle ziehen, mit zu den Koſten beitragen. Stadtrat Dr Gottſtein: Ich bin dem Herrn Vor⸗ redner für dieſe Anregung ſehr dankbar, die er ſchon auf dem Gebiete der Tuberkuloſebekämpfung uns mit Erfolg gegeben hat und die wir weiter verfolgen wer⸗ den. Der Deꝛernent wird im Sinne dieſer Anregung mit den Krankenkaſſen auch auf dieſem Gebiete ver⸗ handeln. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Magiſtrats, we folgt: a) Der Errichtung einer Bemtungsſtelle für Ge⸗ ſchlechtskranke im Krankenhauſe Kirchſtraße wird zugeſtimmt. b) Die Koſten zur baulichen Einrichtung mit 4500 ℳ und die für den laufenden Betrieb für das Vierteljahr Januar/März 1916 mit 1950 ℳ ſind den laufenden Mitteln zu ent⸗ nehmen.) Vorſteher Dr Frentzel: zu Punkt 6: Wahl eines beſoldeten Stadtrats auf die Amtsdauer von 12 Jahren. Wir kommen nunmehr Ich ernenne zu Wahlaufſehern die beiden Bei⸗ ſitzer, Herren Kollegen Dunck und Dr Genzmer. Der § 32 der Städteordnung, nach dem ſich die Wahl regelt, lautet: Für jedes zu wählende Mitglied des Ma⸗ giſtrats wird beſonders abgeſtimmt. Die Wahl erfolgt durch Stimm:ettel. Wird die abſolute Stimmenmehrheit bei der erſten Abſtimmung nicht erreicht, ſo werden diejenigen vier Per⸗ ſa, auf welche die meiſten Stimmen gefallen ſind, auf eine engere Wahl gebracht. Wird auch hierdurch die abſolute Stimmenmehrheit nicht erreicht, ſo findet unter denfenigen zwei Per⸗ ſonen, welche bei der zweiten Abſtimmung die meiſten Stimmen erhalten haben, eine engere 4 . Bei Stimmengleichheit entſcheidet