Sitzung am 19. Januar 1916 Ich möchte ferner darauf aufmerkſam machen, daß es doch auch einmal notwendig ſein wird, gerade in bezug auf das Opernhaus die Verhältniſſe der Verwaltung zu prüfen. Auch damit will ich kein Mißtrauen ausdrücken. Wir ſtehen aber auf dem Standpunkt, daß die Stadtverondnetenverſammlung einmal Einblick in die Art und Weiſe nehmen muß, wie die Verwaltung dort gehandhabt wird. Wenn dieſes Bedürfnis gegenüber dem Schillertheater nicht beſteht, ſo erklärt ſich das aus zwei Gründen. Ein⸗ mal iſt das Schillertheater eine ſeit langem in Berlin anſäſſige Geſellſchaft. Der frühere und der jetzige Leiter dieſer Bühne ſind uns ihrer geſamten Per⸗ ſönlichkeit nach lange bekannt geweſen. Das alles iſt beim Opernhaus inſofern anders, als wir ſchließlich hier mit neuen Männern arbeiten, über deren ge⸗ ſchäftliche Tätigkeit wir uns nun ſelbſt einmal ein Urteil bilden wollen. Es kommt bei einer vielleicht möglichen ver⸗ ſchiedenen Behandlung der beiden Inſtitute weiter aber auch hinzu, daß die Auffaſſung in Stadtverord⸗ netenkreiſen ſicherlich darüber auseinandergehen wird, ob man bei eventuellen Verpflichtungen, die ein⸗ mal an die Stadt herantreten könnten, ein für die Volksbildung dringend notwendiges Theaterinſtitut gleichwertig mit einer Oper behandeln ſoll, die viele immerhin als ein Lurusinſtitut auffaſſen. Ich will nicht ſagen, daß dieſe Auffaſſung richtig iſt; aber dieſe beiden Auffaſſungen können ſich geltend machen, und zu ihrer Klärung erſcheint es uns notwendig, in einem Ausſchuß zuſammenzutreten. Mich perſönlich veranlaßt übrigens zu dem Wun⸗ ſche auf Ausſchußberatung auch noch eine Unklarheit, die ſich in der Magiſtratsmitteilung befindet. Der Ma⸗ giſtrat teilt uns nämlich mit, daß nach dem Gemeinde⸗ beſchluß vom 10.¾2. Auguſt 1914 das Deutſche Opernhaus vom 1. September 1914 ab den Pacht⸗ zins und die ſonſt der Stadt zu leiſtenden Zahlungen nur inſofern und inſoweit zu entrichten hat, als ſich bilanzmäßig bei Freiſtellung von jenen Leiſtungen ein Reingewinn ergibt. Dieſe Mitteilung beruht nach meiner Auffaſſung auf einem Irrtum. Wörtlich lautet nämlich der Beſchluß vom 12. Auguſt 1914 folgendermaßen: Die Betriebsaktiengeſellſchaft hat vom 1. Sep⸗ tember 1914 uſw. den Pachtzins für jeden Mo⸗ nat nur inſofern und inſoweit zu entrichten, als ſich für den betreffenden Monat bilanzmäßig bei Freiſtellung von jenen Lei⸗ ſtungen ein Reingewinn ergibt. Meine Herren, das iſt zweifellos ein Unterſchied. Man kann ſehr im Zweifel darüber ſein, ob dieſe Beſtimmung über monatliche Faſtſtellung der Pacht⸗ pflicht, wie ſie hier getroffen worden iſt, ſehr glück⸗ lich war. Aber ſie beſteht einmal und ſie ſteht im Widerſpruch mit der Mitteilung des Magiſtrats, die ihrem Wortlaut nach nur das Jahresergebnis der Verpflichtung zur Pachtzinsgahlung zugrunde legt. Ich perſönlich wenigſtens bin mir nicht klar darüber, ob der Sinn und Wortlaut des Gemeindebeſchluſſes vom 12. Auguſt 1914 auch wirklich der diesmaligen Berechnung zugrunde gelegt iſt. Denn der Sinn iſt der, daß in jedem Monat zu unterſuchen iſt, ob ſich ein Ueberſchuß ergibt und eventuell in jedem Monat eine Rachtzinszahlungsverrechnung zu erfolgen hat. Die Berechnung der Pachtpflicht braucht ſelbſtver⸗ ſtändlich nicht am Schluß eines jeden Monats zu er⸗ folgen, da es bilanzmäßig ſchon der Abſchreibungen 11 wegen eventuell nicht möglich iſt; aber am Jahres⸗ ſchluß müßte nach meiner perſönlichen Auffaſſung eine Berechnung für jeden einzelnen Monat aufge⸗ ſtellt werden. Schon das iſt für mich ausſchlaggebend dafür, zu wünſchen, daß dieſe Sachlage einmal ein⸗ gehend geprüft wird. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit die Ueberweiſung der Punkte 3 und 4 der Tages⸗ ordnung an einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern und wählt zu Ausſchußmitgliedern die Stadtv. Ahrens, Dr. Bauer, Bernhard, Dr. Borchardt, Dunck, Erd⸗ mannsdörfer, Dr Feilchenfeld, Dr. Frentzel, Dr. Genzmer, Jolenberg, Marzahn, Mottek, Rieſenberg, Scharnberg und Zielenziger.) Vorſteher Dr Frentzel: ordnung: Vorlage betr. Abgabe einer Reſerveſpritze an die Stadt Soldau. — Druckſache 6. Punkt 5 der Tages⸗ 0 Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Stadtverordnetenverſammlung erklärt ſich damit einverſtanden, daß eine Reſerve⸗ ſpritze der Feuerwehr unentgeltlich an die Stadtgemeinde Soldam i. Oſtpr. abgegeben wird.) Punkt 6: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Er⸗ höhung der Beſoldung für die Stelle des Betriebs⸗ direktors der Gaswerke. — Druckſachen 1, 7. Berichterſtatter Stadtv. Mosgau: Meine Herren! Der Ausſchuß hat ſich in ſeiner Sitzung zunächſt mit einer Frage beſchäftigt, die durch den Verlauf der erſten Leſung notwendig geworden iſt. Von beachtenswerter Seite der Stadtverordne⸗ tenverſammlung ſind gewiſſe Aeußerungen gemacht worden, die die Möglichkeit der Annahme zuließen, daß der Magiſtrat ſeine urſprüngliche Vorlage, eine höhere Beſoldung für eine Ausſchreibung be⸗ willigt zu erhalten, nicht aufrecht erhalten wolle. Der Magiſtrat iſt gebeten worden, ſich darüber zu erklären, und der Herr Magiſtratsvertreter hat ge⸗ ſagt, daß der Magiſtrat auch weiter auf dem Stand⸗ punkt ſtünde, nach Annahme der Vorlage, nachdem das höhere Gehalt für die Stelle bewilligt ſei, durch eine Ausſchreibung die nötigen Bewerber für dieſe Stelle zu ſuchen. Eine Meinungsverſchiedenheit darüber, ob für das Gaswerk ein erſtklaſſiger techniſcher Beamter nö⸗ tig ſei, beſtand im Ausſchuß eigentlich nicht. Man war ſich darüber klar, daß dieſes wichtigſte Werk unſerer Stadt eines durchaus tüchtigen Mannes be⸗ dürfe, und es war auch darüber kein Zweifel, daß allzu langes Warten mit der Beſetzung dieſer Stelle nicht richtig ſei. Aus dieſem Grunde war es auch nicht angängig, einer Eingabe des Bundes der Char⸗ lottenburger Haus⸗ und Grundbeſitzervereine ſachlich näherzutreten, in der ausgeführt war, daß man doch einſtweilen mit einem Proviſorium wirtſchaften möge und mit Rückſicht auf das hohe Gehalt und die Schwierigkeiten einer Beſchaffung jetzt in der Kriegs⸗ zeit mit der definitiven Beſetzung warten ſolle, bis nach Friedensſchluß klarere und überſichtlichere Ver⸗ hältniſſe eingetreten wären.