12 Einen der weſentlichſten Penkte der Beſpre⸗ chung des Ausſchuſſes bildete die Tatſache, wie das ja in der erſten Leſung auch bereits hervorgetreten iſt, daß für den Poſten des Gasdirektors ein Gehalt verlangt würde, das ſehr weſentlich höher war als das des bisherigen Inhabers der Stelle, bedeutend höher, als andere ſtädtiſche techniſche Aemter beſol⸗ det werden, und auch über die Gehälter hinausgeht, die für Magiſtratsmitglieder angeſetzt ſind. Es wurde im Ausſchuß zunächſt darüber Klaheit ge⸗ ſchaffen, daß das, was die Stadt bisher für den Gas⸗ dirertor bezahlt hat, eben ein ausnahmsweiſe niedriger Satz war, der alſo zur Vergleichung nicht abſolut herangezogen werden könnte. Daß für derartige Stellen höhere Gehälter als das bisherige und als das neu verlangte getzahlt werden, wurde durch zahl⸗ reiche Beiſpiele feſtgeſtellt. Es wurde ferner darüber kein Zweifel gelaſſen, daß bei induſtriellen Unter⸗ nehmungen, bei privaten Gasanſtalten den leitenden Direktoren weſentlich höhere Gehälter zufließen. Wir haben uns auch darüber unterhalten, ob die Feſt⸗ ſetzung dieſes hohen Gehalts füw dieſen einen tech⸗ niſchen Beamten nun automatiſch eine Erhöhung der Gehälter anderer techniſcher Beamten oder der beſol⸗ deten Stadträte nach ſich ziehen müſſe. Von Magi⸗ ſtratsſeite iſt erwähnt worden, daß dies nicht die Abſicht des Magiſtrats ſei, daß man aus dieſer An⸗ gelegenheit kein Präſudiz ſchaffen wolle, ſondern ſich mit den Vorſchlägen für die Feſtſetzung von Gehäl⸗ tern immer nur nach, wenn der Ausdruck geſtattet iſt, der Marktlage richten würde. Bei der richtigen Einſchätzung der Höhe des Gehalts darf auch nicht vergeſſen werden, daß der Verzicht auf Penſion und Hinterbliebenenverſorgung ein weſentliches Moment darſtellt. Die andere Frage, die den Ausſchuß eingehend beſchäftigte, war die, ob man nicht den Leiter des Induſt iewerkes ähnlich wie in der Privatinduſtrie in der Form entlohnen ſolle, daß ihm ſein Gehalt, wenn auch vielleicht nur zum Teil, in Geſtalt einer Gewinnbeteiligung zuflöſſe. Daß für private In⸗ duſtrieunternehmungen dieſe Form der Entlohnung der leitenden Leute richtig iſt, darüber beſtand kein Zweifel; das wird ja auch durch die Praxis jeden Tag neu bewieſen und neu unterſtrichen. Bei dem Leiter eines ſtädtiſchen Induſtrieunternehmens liegt aber, wie im Ausſchuß cusgeführt wurde, die Sache weſentlich anders. Ich will einige der dort angeführten Gründe hier kurz ſtreifen. Der Induſtriedirektor, kurz geſagt, hat nichts weiter zu mun, als dafür zu ſorgen, daß ſeine Geſell⸗ ſchaft möglichſt viel verdient. Er iſt ſeinem Auf⸗ ſichtsrat und der Generalverſammlung verantworr⸗ lich; im Rahmen deſſen, was kaufmänniſch zuläſſig iſt, kann er ſich voll der Erzielumg eines hohen Ge⸗ winns hingeben. Er hat auf alle die Faktoren, aus denen ein Gewinn entſteht, alſo aus der Spannung zwiſchen Erzeugung und Verkauf, voll und gleich⸗ mäßig Einfluß. Das letztere wichtige Moment fällt beim Direktor eines ſtädtiſchen Unternehmens, ſpe⸗ ziell einer Gasanſtalt, fort. Die Feſtſetzung des Preiſes für die Ware, des Gaspreiſes, bei der Abgabe an die Konſumenten erfolgt nicht durch den Gasdi⸗ rektor, ſondern durch die ſtädtiſchen Körperſchaften. Die Feſtſetzung dieſes Preiſes regelt ſich nicht wie bei Induſtrieprodukten nach der Marktlage, nach Angebot und Nachfrage, ſondern ſie iſt ein Monopol, und die Eimnahme aus dem Gas iſt, man kann das Doch ruhig ſagen, eine indirekte Steuer. Wir ſind Sitzung am 19. Januar 1916 für die Bilanzierung unſeres Etats auf den Ertrag der Gasanſtalt weſentlich angewieſen. Es kommen daher für die Feſtſetzung des Preiſes nicht nur die kaufmänniſchen, ſondern allgemeine etattechniſche Gründe mit in Betracht. Der Direktor hätte alſo auf die Bildung des Gewinnes nicht den Einfluß, den er an anderen Stellen in der Privatinduſtrie hat. Es wäre ja auch denkbar, daß bei irgend einer an⸗ dern kommunalpolitiſchen Situation der Gedanke auf⸗ tauchen könnte, aus dem Gas keinen hohen Ueber⸗ ſchuß zu ziehen, und dann würde wieder eine weſent⸗ liche Verringerung der Einkünfte unabhängig von dem, was der Direktor für unſer Werk tut, aus Grün⸗ den, die ſich ſeiner Entſchließung vollſtändig entzie⸗ hen, eintreten können. Aus dieſen Gründen glaubte man, daß die Ein⸗ führung der Tantieme für den Direktor eine ſtädti⸗ ſchen Werkes nicht angezeigt iſt. Man war auch der Anficht, daß es deſſen nicht bedürfe, da man zu einem derartigen Manne das Zutrauen haben könne, daß er aus eigenem Streben und aus eigenem Pflichtbewußtſein heraus das Beſte gibt und das Beſte tut, um ſeine Aufgaben zu erfüllen und das Werk gedeihlich zu verwalten. Der Ausſchuß hat mit Mehrheit beſchloſſen, Ihnen die Annahme der Magiſtratsvorlage zu em⸗ pfehlen, und ich möchte nur noch kurz die Charakte⸗ riſierung des Gasdirektors angeben, wie ſie dem Ausſchuß als erwünſcht erfolgte. Ein ſolcher Mann muß ſein ein guter Verwaltungsbeam⸗ ter, ein gewaudter Kauf mann, ein rüchtiger Chemiker und ein genialer Erfinder. Hoffentlich gelingt es dem Magiſtrat, auf Grund des erhöhten Gehalts einen Mann zu finden, in dem ſich ein derartiger Vierverband guter Eigenſchaften findet. (Bravo!) (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit, entſprechend dem Vorſchlage des Ausſchuſſes, nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die durch Gemeindebeſchluß vom 12./20. Oktober 1915 auf 12 000 ℳ jährlich feſtgeſetzte Beſoldung für die Stelle eines Betriebsdirek⸗ tors der Gaswerke wird auf 20 000 ℳ jährlich erhöht, unter A sſchluß der Anwartſchaft auf Ruhegeld und Hinterbliebenenverſorgung.) Vorſteher Dr. Frentzel: Das Protokoll der heu⸗ tigen Sitzung vollziehen die Herren Bernhard, Lude⸗ wig und Dr Mommſen. 4 Ferner wollte ich Ihnen mitteilen, daß folgen⸗ der Antrag eingegangen iſt: Die Unterzeichneten beantragen, zu beſchließen: Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, die notwendigen Schritte zu tun, um die für den Verkehr zwiſchen Charlot⸗ tenburg und Siemensſtadt beſtehenden außer⸗ ordentlichen Mißſtände recht ſchleunig zu be⸗ ſeitigen 1% Charlottenburg, den 19. Januar 1916. Ahrens. Bade. Dr Borchardt. Gebert. Hirſch. Katzenſtein. Klick. Leupold. Peeſch. Scharnberg. Lahel. Wüt. Zain. Ich werde den Antrag auf die Tagesordnung der nächſten Sitzumg ſetzen. , ,