33 Amtlicher Bericht über die Derhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten⸗Derſammlung in der öffentlichen Sitzung am 8. März 1916 nach ſtenographiſcher Aufnahme. Herausgegeben Tagesordnung: Seite Geſchäftliche Mitteilungen . 33, 41, 54 Mitteilung betr. unvermutete Prüfung der ſtädtiſchen Kaſſen am 15. Februar 1916 Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. ärztliche Behandlung der Angehörigen von Kriegsteilnehmeerrrrnn Vorlage betr. Entſchädigung für Fuhrleiſtungen Vorlage betr. Abänderung des Tarifs für die 34 ſtädtiſchen Löſch⸗ und Ladeſtellen ſowie für die Kranseses.. 35 Vorlage betr. Stadthaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1916 4 , , 36 Re dnerliſte: Ahrensss.. 34 Bernhadn 2 51 Bredtſchneider 35, 36 Dr. Byt 34 Dr. Frentzel 41 Hirſch 47 Dr. Liepmann 45 Marzahn 35 Meyer 36 Panſchow 54 Ruß 35 36 Sosss Beginn der Sitzung 6 Uhr 18 Minuten. Vorſteher Dr Frentzel: Ich eröffne die Sitzung. Als Vertreter des Magiſtrats ſind abgeordnet die Herren Stadtbaurat Bredtſchneider, Stadträte Meyer, Dr Gottſtein, Dr de Gruyter, Goeritz, Käm⸗ merer Scholtz, Stadtſyndikus Sembritzki und zu Tagesordnung Nr. 5 die betreffenden Dezernenten. Als Beiſitzer walten die Stadtverordneten Herrren Dr. Genzmer und Ruß. Herr Stadw. Ruß vom Magiſtrat. Entſchuldigt ſind die Stadtverordneten Herren Dr Frank, Funke, Granitza, Gredy, Jachmann, Klick, Mann, Otto, Rackwitz, Richter, Dr. Stadthagen, Wagner, Wenzke, Zaein und Zander. Ausgelegt werden drei Einbürgerungsgeſuche, darunter ein vom Magiſtrat nicht befürwortetes. Meine Herren, es iſt unter dem 6. März ein Schreiben des Herrn Stadtälteſten und Stadtrats Bernhard Meyer eingegangen, das folgenden Wort⸗ „laut hat: Für die mir verliehene Würde eines Stadt⸗ älteſten ſage ich einer ſehr geehrten Stadtverord⸗ netenverſammlung meinen allerherzlichſten Dank. Es zeichnet mit vorzüglichſter Hochachtung Bern hard Meyer. Ferner iſt ein Antrag folgenden Wortlauts eingegangen: Stadtverordnetenverſammlung möge be⸗ ſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, einen Ge⸗ meindebeſchluß folgenden Inhalts herbeizuführen: In die Ordnung für die Erhebung einer Ge⸗ meindeſteuer bei dem Erwerbe von Grundſtücken im Bezirke der Stadt Charlottenburg wird nach⸗ ſtehende Beſtimmung eingefügt: Der Magiſtrat iſt befugt, die Steuer aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweiſe zu er⸗ laſſen, wenn ein Hypotheken⸗ oder Grundſchuld⸗ gläubiger das notleidende Grundſtück in der Zwangsverſteigerung erſteht oder zur Vermei⸗ dung der Zwangsverſteigerung freihändig er⸗ wirbt. , , Unterzeichnet iſt der Antrag von dem Herrn Kollegen Meyer und den ſämtlichen Mitgliedern der Liberalen Fraktion. 5 Ich glaube, es wird das Zweckmäßigſte ſein, wenn wir dieſen Antrag, der ja eng mit dem Stadt⸗ haushaltsplan zuſammenhängt, dem Ausſchuß, den Sie für die Beratung dieſes Punktes Lereits gewählt