Sitzung am 8. März 1916 die Vorlage eintreten bis auf den Punkt A 1 b. In der Vorlage vom 22. April iſt geſagt worden, daß die Fuhrleiſtungen in bezug auf die Wegbringung des Straßenmülls ſo ſehr zurückgegangen ſind, daß eine Erhöhung dieſer Poſition nicht nötig iſt. Um ſo mehr wundert es mich, daß nunmehr doch eine Erhöhung dieſer Beträge vom Magiſtrat beantragt iſt. Nach unſerer Wahrnehmung und auch nach dem, was uns bisher der Magiſtrat geſagt hat, ſind in der Tat die Leiſtungen an dieſer Stelle ſo viel geringer, daß es eigentlich überraſchend iſt, daß hier noch eine Er⸗ höhung der Entſchädigung erfolgen ſoll. Wenn nicht eine Aufklärung von Seiten des Magiſtrats hierzu gegeben wird, ſo werden wir wenigſtens für dieſe Poſi⸗ tion nicht eintreten können, und ich möchte dann die Verſammlung bitten, dieſe Poſition abzulehnen. Stadtbaurat Bredtſchneider: Der Herr Stadtv. Bytk hat recht, wenn er darauf hinweiſt, daß die Leiſtungen in bezug auf die Abfuhr von Straßenkeh⸗ richt während des Krieges zurückgegangen ſind. Wir haben in unſerer Vorlage beantragt, es möchten die bereits gewährten 25 % Zuſchlag im allgemeinen auf 50 % erhöht werden. Dieſer Zuſchlag läßt ſich aber bei dem Punkt X 1 p nicht ganz genau berechnen. Bei der von uns vorgeſchlagenen Erhöhung iſt die Abfuhr des Straßenkehrichts ganz außer Anſatz geblieben, die übrigen Poſitionen mit Ausſchluß der Nummer, die die Abfuhr des Straßenkehrichts enthält, ſind von 25 auf 50 % erhöht worden. Nun iſt unter A 1 b in Vorſchlag gebracht worden, nicht die Erhöhung auf 50 % zu normieren, ſondern einen feſten Satz von 2500 %ℳ für den Monat zu bewilligen. Dieſe 2500 ℳ berechnen ſich aus dem Zuſchlag von 50 % auf alle Poſitionen des Vertragsangebots mit Ausnahme der Poſttion für die Abfuhr des Straßenkehrichts. Stadtv. Ruß: Ich nehme an, daß Herr Dr. Byk durch die Worte des Herrn Stadtbaurats befriedigt iſt, möchte aber namens meiner Freunde erklären, daß wir der Vorlage des Magiſtrats, und zwar ohne jede Aus⸗ ſchußberatung, zuſtimmen. Wir haben ſchon in der Deputation die Angelegenheit ſehr reiflich geprüft und uns alle einſchlägigen Verhältniſſe vor Augen geführt. Hennecke hat im Laufe der ganzen Periode, in der er mit uns arbeitet, was man ſo ſagt, keine Seide bei dieſem Vertrage geſponnen, und wenn er jetzt zum Schluſſe ſeines Vertrages mit uns dieſen Betrag er⸗ hält, ſo iſt das eigentlich ſchon aus Billigkeitsgründen ihm zu gönnen. Ich bitte Sie, Herr Kollege Byk, ohne 7 der Magiſtratsvorlage zuzu⸗ immen. Vorſteher Dr Frentzel: Das Wort iſt nicht weiter verlangt. Herr Kollege Dr Buk, Sie haben beantragt, welche Poſttion zu ändern? (Stadtv. Dr Byk: Ich ziehe meinen Antrag zurück!) Der Antrag des Kollegen Byk iſt zurückgezogen; dann können wir über die Vorlage insgeſamt ab⸗ ſtimmen. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ deit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: A. Die Stadtwverordnetenverſammlung erklärt ſich damit einverſtanden, daß dem Fuhrherrn Hennecke vom 1. Dezember 1915 ab die folgen⸗ 4 35 den beſonderen Entſchädigungen außerhalb der vertraglichen gezahlt werden: 1. Zum Vertrage vom 7. und 10. April 1909 betr. die Fuhrleiſtungen für die Feuerwehr und Straßenreinigung: a) 50 % Aufſchlag auf Nr. 1 und 2 ſeines Vertragsangebotes (Leiſtungen für die Feuerwehr), b) eine Entſchädigung von 2500 ℳ für jeden Monat als feſten Zuſchlag zu den übrigen Nummern ſeines Vertragsange⸗ botes (Leiſtungen für die Straßen⸗ reinigung). 2. Zum Vertrage vom 26. und 27. März 1914 betr. die Fuhrleiſtungen für die Parkwer⸗ waltung: 50 % Aufſchlag auf alle Nummern des 4 Vertragsangebotes. B. Die auf die Zeit vor dem 1. Januar 1916 ent⸗ fallenden Entſchädigungen ſind ſogleich zu zahlen; Entſchädigungen, die bereits auf Grund des Gemeindebeſchluſſes vom 22. April und 2. Juni 1915 für dieſe Zeit gezahlt ſein ſollten, ſind anzurechnen. Die auf die Zeit nach dem 1. März entfallenden beſonderen Entſchädi⸗ gunnen ſind am Schluſſe jeden Vierteljahres nachher zu zahlen, aber nur unter der Voraus⸗ ſetzung, daß der Unternehmer ſeinen vertrag⸗ lichen Verpflichtungen im abgelaufenen Viertel⸗ jahre nachgekommen iſt. C. Die beſonderen Entſchädigungen zu A 1 a und 1 b werden bis zum Ablauf des Vertrages mit dem Fuhrunternehmer Hennecke gewährt. Die beſondere Entſchädigung 4 2 wird widerruflich gewährt und iſt anderweitig zu regeln oder auf⸗ zuheben, wenn ſich die Verhältniſſe auf dem Gebiete des Fuhrweſens ändern. . Die entſtehenden Mehrkoſten ſind zunächſt vor⸗ ſchußweiſe zu verausgaben. Die Entſcheidung über die endgültige Deckung bleibt einem be⸗ ſonderen Gemeindebeſchluß vorbehalten). Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Vorlage betr. Abänderung des Tarifs für die ſtädti⸗ ſchen Löſch⸗ und Ladeſtellen, ſowie für die Krane. Druckſache 31. Stadtv. Marzahn: Meine Herren! Meine Freunde ſind durchaus bereit, dafür einzutreten, daß eine Verzinſung der Ladeſtraßen erreicht wird. Wir ſind aber der Anſicht, daß für die Rentabilitäts⸗ berechnung der Ladeſtraßen nicht nur das Kran⸗ und Liegegeld in Frage kommen darf, ſondern daß auch der Mehrerlös in Rückſicht gezogen werden muß, der für diejenigen Stätteplätze erzielt wird, auf denen die Krane des Magiſtrats zur Verfügung ſtehen. 3. B. möchte ich anführen, daß der Platz, den heute die Montania⸗Geſellſchaft hat, einen Miets⸗ von 30 000 M. bringt. Das wäre meines Erachtens ohne die Krananlage ganz ausgeſchloſſen: denn nach den in Groß⸗Berlin allgemein üblichen Pachtzinſen werden für derurtige Plätze 18 000 bis