56 Beginn der Sitzung 6 Uhr 15 Minuten. Vorſteher Dr Frentzel: Ich eröffne die Sitzung. Als Vertreter des Magiſtrats ſind die betref⸗ fenden Herren Verwaltungs⸗ und techniſchen Dezer⸗ nenten abgeordnet. Als Beiſitzer walten die Stadtverordneten Her⸗ ren Dr Borchardt und Dunck. Herr Stadtv. Dunck führt die Rednerliſte. Entſchuldigt ſind die Stadtverordneten Herren Bollmann, Dr. Frank, Funke, Granitza, Gredy, Jach⸗ mann, Neukranz, Neumann, Richter, Dr Stadthagen, Wagner, Weiſe, Wenzke und Zander. Ausgelegt wird ein Einbürgerungsgeſuch. Wir treten in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Bericht des Ausſchuſſes über den Stadthaushaltsplan für 1916. — Druckſachen 28, 32 und 34. Zunächſt Sonderplan Nr. 1 — Kanaliſation. Berichterſtatter Stadtv. Marzahn: Meine Herren! Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen die An⸗ nahme des Entwurfs zum Sonderplan Nr. 1 mit folgenden Aenderungen: Ausgabe. Abſchnitt 3. Nr. 11a — Feuerungsmittelbedarf uſw. 95 000 — erhöht auf 115 000 ℳ. Einnahme. Abſchnitt 1. Nr. 1 — Gebühren 1 240 000 ℳ — erhöht auf 1 260 000 . 8 (Die Verſammlung ſtellt den Sonderplan Nr. 1 — Kanaliſation — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Be⸗ richterſtatter vorgetragenen Aenderungen feſt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Sonderplan Nr. 2. — Ladeſtraßen und Stätteplatz. In Verbindung damit: Bericht über die Vorlage betr. Abänderung des Tarifs für die ſtädtiſchen Löſch⸗ und Ladeſtellen, ſowie für die Krane. — Druckſache 31. Berichterſtatter Stadtv. Marzahn: Der Aus⸗ ſchuß empfiehlt Ihnen die Annahme des Entwurfs zu Sonderplan Nr. 2 ohne Aenderung. Dann hat ſich der Ausſchuß mit der Vorlage über die Abänderung des Tarifs für die Löſch⸗ und Ladeſtellen uſw. beſchäftigt, und es iſt dabei feſtge⸗ ſtellt worden, daß die mir ſeinerzeit gemachten An⸗ gaben über die Höhe der an unſeren Ladeſtraßen ent⸗ ladenen Mengen von Brennſtoffen nicht zutreffen. Nach den amtlichen Ermittlungen des Magiſtrats iſt feſtgeſtellt worden, daß nicht, wie von mir geſagt wurde, 350 000 bis 400 000 To. zur Entladung kom⸗ Sitzung am 16. März 1916 men, ſondern nur 170 000, von denen noch 50 000 abzuſetzen ſind, die für die Firma „Kohlenſpedition“ entladen werden und wofür dieſe 25 000 ℳ garan⸗ tiert hat, die Sie in der Einnahme beim Sonder⸗ plan 2 finden. Weiter iſt feſtgeſtellt worden, daß der Mehrerlös durch die jetzt vom Magiſtrat vorge⸗ ſchlagenen Einheitsſätze bei Kohlen nicht 30 Pf. und bei Koks nicht 40 bis 50 Pf., ſondern nur etwa 16 Pf. bzw. 23 bis 24 Pf. betragen wird, daß alſo im ganzen ein Mehrerlös von etwa 20 000 ℳ in Frage kommen kann. Der Ausſchuß war der Anſicht, daß dieſer Betrag nicht ſo bedeutend iſt, daß eine beſon⸗ ders ſtarke Belaſtung der Brennſtoffverbraucher ein⸗ tritt. Er empfiehlt Ihnen deshalb die Annahme der Magiſtratsvorlage nach der in der Druckſache Nr. 34 Seite 55 verzeichneten Faſſung. 72 (Die Verſammlung ſtellt den Sonderplan Nr. 2 — Ladeſtraßen und Stätteplatz — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats un⸗ verändert feſt und beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: Der zurzeit gültige „Tarif für die ſtäd⸗ tiſchen öffentlichen Löſch⸗ und Ladeſtellen, ſo⸗ wie die ſtädtiſchen Krane an den Waſſerſtraßen in Charlottenburg“ vom 18. April 1906 wird in folgender Weiſe abgeändert: I1. Liegegeld. Von Schiffsfahrzeugen, welche am Uſer vor einem ſtädtiſchen öffentlichen Maſchinenkran zu deſſen Benutzung liegen: 2 für einen halben Lieca (bis 6 Stunden) 18 ℳ. (bisher 12 ℳ), für einen ganzen Liegetag (über 6—24 Stun⸗ den) 30 ℳ (bisher 20 ℳ). III. Krangeld. Für je 100, wenn auch nur angefangene Kg des Gewichts der Güter 4144 2 0,01 ℳ, a) Kies 5) Kohle 0,015 ℳ, 0,02 ℳ, ote . , (zu a, b und e bisher 0,01 ℳ). Wenn die Benutzung nach Zeit zugelaſſen wird, anſtatt des Satzes unter A, 17 für jede, wenn auch nur begonnene Stunde 3,75 %ℳ (bisher 2,50 ℳ), 7 für den Tag 22,50 ℳ (bisher 15,— dℳ), für jede Kranbenutzung ſind mindeſtens zu ent⸗ richten 15— ℳ (bisher 10,— ℳ?).) Vorſteher Dr. Frentzel: Sonderplan Nr. 3 — Lagerplatz der Tiefbauver⸗ 5 waltung. Berichterſtatter Stadtv. Marzahn: Der Aus⸗ ſchuß empfiehlt Ihnen die Annahme auch dieſes Planes nach dem Vorſchlage des Magiſtrats. (Die Verſammlung ſtellt den Sonderplan Nr. 3 — Lagerplatz der Tiefbauverwaltung — in Ein⸗ nahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats unverändert feſt.)